« Offtopic  |

Was bringt Insassenunfall zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.3. - 7.3.2025
18 Antworten | 8 Autoren 18
18
Hab demnächst meinen jährlichen Vertragscheck bei der Versicherung.
Was genau ist eigentlich der Zusatznutzen der Insassenunfallversicherung, was von der gesetzlichen KFZ-Haftpflicht nicht abgedeckt wird?
Bzw. welche konkreten Risiken geht man ohne Insassenunfall ein?

  •  csblack
  •   Silber-Award
6.3.2025  (#1)
Die Insassenunfall dient nur als Zusatzschutz für die Insassen.... mir fällt auf die Schnelle Nichts ein, das diese Versicherung abdecken würde das der Insasse nicht so schon fordern könnte. Risiken gibts für dich keine wenn du die nicht hast.

ich arbeite in der Sparte und habe privat auch keine 😂

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo csblack, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
6.3.2025  (#2)
nAbend,
(bitte korrigieren, wenn ich Unsinn erzähl) Haftpflicht deckt nur die Schäden der Gegenseite ab bei an Unfall, wenn Du schuld bist. Du bekommst kan Cent von der Haftpflicht.
Daher Teil/Vollkasko fürs Auto oder halt irgendwelche Zusazuversicherungen....

LG

1
  •  csblack
  •   Silber-Award
6.3.2025  (#3)
Stimmt, habe ich mich vorher nicht zur Gänze korrekt ausgedrückt. Die Insassenunfall zahlt auch für den Lenker wenn diesen das Verschulden an dem Unfall trifft. Für die weiteren Insassen ist es einfach ein zusätzlicher Schutz.

Wenn du aber eine private Unfallversicherung hast kann man - meine Meinung - gut auf die Insassenversicherung verzichten... 


1


  •  JoeSi
  •   Silber-Award
6.3.2025  (#4)
Die Haftpflicht deckt ja nur die Schäden den Unfallgegners. Wenn du dabei zb. das Nachbarskind im eigenen Auto sitzen hast und dabei einen Schaden erleidet, würde die Insassenunfall einspringen. ... so wurde mir das erklärt. Macht dann schon sinn... überleg bleibende Schäden für die du dann jahrelang aufkommen darfst ohne Versicherung, weil der Nachbar Schadenersatz klagt...(um beim Beispiel zu bleiben)

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
6.3.2025  (#5)

zitat..
JoeSi schrieb: Die Haftpflicht deckt ja nur die Schäden den Unfallgegners.

Was ist wenn es keinen Unfallgegner gibt? Wenn ich zB mein Auto in einen Graben jage. Würde aber nicht trotzdem meine Haftpflicht die Schäden an meinen Insassen decken, weil es ja schuldhaft war?

Oder was wäre bei einem Wildunfall, wo kein schuldhaftes Verhalten vorliegt? Hier würde dann auch keine Haftpflicht zahlen.

Hier ein paar interessante Gesichtspunkte, wenn auch nach deutschem Recht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Insassenunfallversicherung


1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
6.3.2025  (#6)
Hi

zitat..
rabaum schrieb: Würde aber nicht trotzdem meine Haftpflicht die Schäden an meinen Insassen decken, weil es ja schuldhaft war?

nö.
HaftPFLICHT betrifft immer die Gegenseite - auch wenns keine gibt....

Lg

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.3.2025  (#7)
Da kann ich jetzt noch keine klare Antwort auf meine Frage herauslesen. Überrascht mich ein wenig, wie weit die Meinungen auseinander gehen.
 Ich denke, es sollte klar sein, dass die gesetzliche Haftpflicht auch die Personenschäden der Mitfahrer abdeckt. Dazu gibts auf der Homepage des ÖAMTC folgenden Satz:
"Die Haftpflichtversicherung erfasst z.B. auch Ansprüche der Insassen (auch wenn diese Familienangehörige sind), wenn der Fahrzeuglenker den Unfall ganz oder teilweise verschuldet hat!".
Daher nochmal zurück zu meiner konkreten Frage:
Welchen Zusatznutzen bzw. welche Zusatzleistung über die Leistungen der KFZ-Haftpflicht hinaus bringt die Insassenunfallversicherung für die geschädigten Mitfahrer?


1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
7.3.2025  (#8)
Morgen,
Na das wird ja dann auch auf der ÖAMTC seite stehen....
😋
LG

1
  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
7.3.2025  (#9)
https://www.hi-sophia.at/blog/insassenunfallversicherung/


1
  •  csblack
  •   Silber-Award
7.3.2025  (#10)
Die Kfz Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden der Insassen, mit Ausnahme des Lenkers, weil dieser ist eben kein geschädigter Dritte.

zitat..
JoeSi schrieb: Die Haftpflicht deckt ja nur die Schäden den Unfallgegners. Wenn du dabei zb. das Nachbarskind im eigenen Auto sitzen hast und dabei einen Schaden erleidet, würde die Insassenunfall einspringen. ...

Das stimmt eben nicht. Das Nachbarskind in deinem Auto ist ein unschuldiger Dritter der sich sehr wohl an deine Kfz Haftpflichtversicherung wenden kann und auch entschädigt wird. Unabhängig davon ob der Lenker deines Fahrzeugs schuldig ist oder nicht.

zitat..
Karl10 schrieb: Daher nochmal zurück zu meiner konkreten Frage:
Welchen Zusatznutzen bzw. welche Zusatzleistung über die Leistungen der KFZ-Haftpflicht hinaus bringt die Insassenunfallversicherung für die geschädigten Mitfahrer?

Habe ich dir bereits beantwortet: das ist eine zusätzliche Leistung die sie neben der Entschädigung deiner Kfz Haftpflichtversicherung erhalten können. In welchem Ausmaß und welche konkreten Leistungen hängt von deinem Vertrag ab.

 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.3.2025  (#11)
@­FranzGrande 
Danke für den link. Damit ist ja einiges klargestellt.
@­csblack 
Ja, is so weit klar, dass es sich um eine zusätzliche Leistung handelt.
Das heißt also, dass ein geschädigter Mitfahrer von meiner KFZ-Haftpflicht eine bestimmte Leistung erhält, und zwar in einer Höhe, welche völlig unabhängig von der Leistung der Insassenunfallversicherung ist?
Das heißt, ich biete mit meiner Insassenunfall meinen geschädigten Mitfahrern halt eine höhere Entschädigung, als ihnen gesetzlich zusteht. Mir selbst bringt sie jedoch im Verhältnis zu meinen Mitfahrern keinen Vorteil. Ist deshalb wichtig festzustellen, weil mit der Insassenunfall oft suggeriert wird (auch von Versicherungsmitarbeitern), dass sie mich - also den Lenker - vor direkt an mich gerichteten Entschädigungsansprüchen schützen würde. 
Wie schon gesagt wurde, bringt sie etwas für die selbst erlittenen Schäden des Lenkers, was sich allerdings mit einer allenfalls vorhandenen Unfallversicherung überschneidet (welche überdies eine deutlich bessere Leistung bietet).
Somit komm ich zum Schluss, aus der Insassenunfall wohl auszusteigen.

1
  •  csblack
  •   Silber-Award
7.3.2025  (#12)

zitat..
Karl10 schrieb: Das heißt also, dass ein geschädigter Mitfahrer von meiner KFZ-Haftpflicht eine bestimmte Leistung erhält, und zwar in einer Höhe, welche völlig unabhängig von der Leistung der Insassenunfallversicherung ist?

Korrekt. Für deine Kfz Haftpflichtversicherung ist es komplett irrelevant ob du eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen hast oder nicht. Die muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. 



zitat..
Karl10 schrieb: dass sie mich - also den Lenker - vor direkt an mich gerichteten Entschädigungsansprüchen schützen würde. 

Das ist die Aufgabe deiner Kfz Haftpflichtversicherung, natürlich nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Alles was darüber hinausgeht betrifft dich privat und deckt dir auch keine andere Versicherung ab.

Ist natürlich eine individuelle Entscheidung aber mir persönlich wäre es das Geld auch nicht wert. Das würde ich eher in eine höhere Versicherungssumme investieren.


1
  •  Magnum2
  •   Silber-Award
7.3.2025  (#13)

zitat..
Karl10 schrieb:

Daher nochmal zurück zu meiner konkreten Frage:
Welchen Zusatznutzen bzw. welche Zusatzleistung über die Leistungen der KFZ-Haftpflicht hinaus bringt die Insassenunfallversicherung für die geschädigten Mitfahrer?

Ich habe auch letztens mit meinem Versicherungsvertreter darüber gesprochen. Seine Aussage war auch, die Haftpflicht zahlt die Ansprüche der Mitfahrer, aber diese müssen dich klagen. Die Insassenversicherung zahlt auch ohne Klage.


1
  •  csblack
  •   Silber-Award
7.3.2025  (#14)

zitat..
Magnum2 schrieb: Seine Aussage war auch, die Haftpflicht zahlt die Ansprüche der Mitfahrer, aber diese müssen dich klagen.

So ein kompletter Blödsinn, Sorry, aber eine bessere Antwort gibt es darauf nicht. Wenn jeder Mitfahrer klagen müsste wäre jeder Richter heillos mit Arbeit überschüttet.....

Eine Kfz Haftpflichtversicherung ist für die Erfüllung berechtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig. Wenn man sich außergerichtlich nicht einigen kann, kann es durchaus zu Klagen kommen. Sind aber vielleicht einmal 3-5% aller Verkehsunfälle.


1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
7.3.2025  (#15)

zitat..
csblack schrieb: Das würde ich eher in eine höhere Versicherungssumme investieren.

Und billiger!

Weiß jetzt nicht, ob das stimmt, was mir mal ein Versicherungsmann gesagt hat, wenn man einen Unfall verschuldet mit dem eigenen Auto, dann bekommt man als Lenker natürlich nichts, sollte man aber als MITfahrer im eigenen Auto sein, und dessen Lenker baut einen Unfall, dann bekommt man auch Schmerzensgeld wie auch die anderen Mitfahrer. Ob das jetzt wirklich (noch) stimmt, weiß ich nicht, diese Aussage liegt schon lange zurück!


1
  •  Magnum2
  •   Silber-Award
7.3.2025  (#16)
Vielleicht liegt der Unterschied auch bei Unfall mit Fahrerflucht? Dann gibt es keine gegnerische zahlende Haftpflicht.

1
  •  csblack
  •   Silber-Award
7.3.2025  (#17)
Nein, kein Unterschied. Verletzt man sich als Insasse eines Fahrzeugs hat man ein Recht darauf Forderungen an jene Versicherung zu stellen, bei der das Fahrzeug versichert ist. Bei Fahrerflucht kann diese nur nicht bei einem Schuldigen regressieren und bleibt auf den Kosten sitzen bzw. der Versicherungsnehmer auf dem Malus. 
 


1
  •  Magnum2
  •   Silber-Award
7.3.2025  (#18)
ChatGPT sagt folgendes, obwohl auch nicht immer alles stimmt was die halluzinierenden KIs manchmal schreiben, aber als Diskussionsgrundlage: 

Die Insassenunfallversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Insassen eines Fahrzeugs bei einem Unfall finanziell absichert. Sie ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung, indem sie unabhängig von der Schuldfrage Leistungen bietet. Hier sind die Hauptvorteile im Vergleich zur Kfz-Haftpflicht:

1. Schutz der Insassen bei selbstverschuldeten Unfällen

Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur für Schäden an Dritten, nicht für den Fahrer oder mitfahrende Personen, wenn der Fahrer selbst den Unfall verursacht hat.

Die Insassenunfallversicherung deckt auch Schäden an den Insassen und manchmal am Fahrer.

2. Unabhängige Leistung – auch ohne Schuldnachweis

Während die Kfz-Haftpflicht nur zahlt, wenn eine Schuld eines anderen Fahrers nachgewiesen wird, zahlt die Insassenunfallversicherung unabhängig davon, wer schuld ist.

3. Ergänzung zur Unfallversicherung

Falls keine private Unfallversicherung besteht, kann sie eine zusätzliche finanzielle Absicherung bieten, z. B. für Invaliditätsleistungen oder eine Todesfallentschädigung.

4. Schnelle Auszahlung

Im Gegensatz zur Haftpflicht, bei der sich die Schadensregulierung verzögern kann (z. B. durch Schuldfragen oder Versicherungsstreitigkeiten), werden Leistungen aus der Insassenunfallversicherung oft schneller ausgezahlt.

Lohnt sie sich?

Oft ist die Insassenunfallversicherung nicht nötig, wenn bereits eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn regelmäßig Personen mitgenommen werden, die selbst keine ausreichende Absicherung haben.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Welches E-MTB Hardtail