|
|
||
Wenn deine Garage baubewilligt wurde und du dich bei der Ausführung genau an den Plan hälst, kann niemand etwas dagegen tun. |
||
|
||
auch wenn zb. jemand morgen das grundstück kauft und VOR MIR mit dem ausbau an der seite beginnt? (5 jahre habe ich ja zeit)
danke! |
||
|
||
Da würed ich sagen, wer zuerst kommt malt zuerst... Aber für das bräuchte er ja erst eine Bauverhandlung, wo man ja den Sachverhalt abklären könnte.. |
||
|
||
|
||
okay gut also da kann ich beruhigt sein :)
ich denke mir halt das auch der zukünftiger käufer von dem grundstück auch vorher so gescheit ist um die nachbarsbaupläne zu besichtigen, da hat er bei der gemeinde eh einsicht oder? |
||
|
||
seh das genauso wie teslason.
glaub ich nicht, dass er sich das nochmal anschauen kann. aber die gemeinde muss es im zuge seiner bewilligung berücksichtigen. und er kann ja auch mit dir reden und dich fragen, bevor er baut. man sieht ja, dass da noch nicht alles fertig ist. |
||
|
||
was soll er denn machen...
die bewilligung wurde ja auf basis der aktuell gültigen bebauungspläne ausgestellt. ob dort jetzt jemand schon baut/wohnt oder nicht. solange du dich also an die Regeln hältst kann er auch keinen Einspruch erheben. Könnte er ja auch nicht wenn er vor Dir gebaut hätte... |
||
|
||
|
stimmt nicht! Sicher hast du einen NAchbarn auf dieser Seite - wer immer es auch ist! Jedes Grundstück hat einen Eigentümer und der ist dein Nachbar (theoretisch kannst du es selber sein) Damit ist alles gesagt! Kann man so nicht sagen. Die meisten Regeln fürs Bauen gelten unabhängig davon, ob daneben schon was steht oder nicht. Oh doch, kann er schon. Die Behörde muss ihm Auskunft darüber geben, was auf dem Nachbargrundstück wo und wie genehmigt wurde. ||
|
||
Danke euch, jetzt bin ich beruhigt :) |
||
|
||
biite nicht aus dem kontext reissen, war auf die Bauverhandlung bezogen, und da, ja, gilts... |