Hallo
Ich hab da mal eine Frage, und zwar werden wir nächste Woche mit dem Kanalanschluss außerhalb der Grundschtücksgrenze beginnen. Wir kreuzen dabei eine alte 50er Eternit Wasserleitung bei der wir dann auch gleich unseren Wasseranschluss beziehen. Die kosten für die Grabungsarbeiten des Kanals tragen natürlich wir. Jetzt kommt der Springende Punkt. Die Gemeinde Verlangt von uns, da die Eternitleitung nicht halten wird, dass wir die Straße links und rechts des Grabens für den Kanal etwa 3m breit und 1,5m tief auch ausbaggern damit sie das Rohr erneuern können, noch dazu kommt am ende der 3m ein etwa 2m2 Arbeitsraum auf der gleichen Tiefe und diese Kosten sollen auch wir Tragen. Kann mir dazu jemand vielleicht sagen ob die das dürfen. Grundstück befindet sich im Land Salzburg (Pinzgau).
Ich bedanke mich schon mal im Voraus.
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