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Wasserleitung Einspeisung begrenzen?

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  •  talpa3
28.6. - 8.7.2024
4 Antworten | 2 Autoren 4
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Hallo,

wir haben ein kleines Wasserverteilnetz. Die zuerst bestehende Leitung wurde hier einmal erweitert. Dafür wurde ein zusätzlicher Sammelschacht gesetzt. Die Zuleitung aus dem Sammelschacht der deutlich am höchsten Punkt des Leitungssystems liegt wird aber mit einer ca. 2km langen Leitung direkt ins Leitungsnetz eingespeist unterhalb des Reservoirs.

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Die Zuleitung wurde damals mit einer Abdeckkappe verjüngt. Das hat zur Folge, dass ein Teil des Wasser nicht ins Netz kommt sondern am Schacht ausläuft. Die Begrenzung soll deswegen gemacht worden sein, weil bei geringerer Quellleistung z.B. in langen trockenen Perioden sonst Luft in die Leitung bis ins Hauptnetz kommen kann.

Ich bin aber der Meinung, dass es egal sein müsste, weil die Leitung auch bei niedrigem Wasserstand gefüllt sein müsste und die Luft ja eh wieder nach oben entweichen kann vor allem bei der langen Leitungslänge mit Gefälle.

_aktuell/20240628798679.jpg
Zudem bin ich der Meinung, dass durch plätscherndes Wasser am Sammelschacht sowieso immer ein bisschen Luft in die Leitung kommt und durch ein komplett offenes Rohr eigentlich noch besser entweichen kann.

Bei der Injektorwirkung bin ich mir aber nicht ganz sicher, diese sollte doch bei einer so langen Leitung nicht mehr zum tragen kommen?

Was meint Ihr dazu? Hab ich was übersehen? Kann es andere Probleme geben?

Danke

  •  talpa3
1.7.2024  (#1)
Gibt's da keine Meinungen dazu?
Sind es zu wenig Informationen um etwas dazu zu sagen? Ist die Fragestellung zu exotisch? 
Soll ichs einfach mal probieren?  Momentan wärs egal weil der Zulauf so groß ist, aber Richtung Ende Sommer müsste es schlagend werden.

LG


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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
1.7.2024  (#2)
Ist das eure private Wasserversorgung oder hängen da mehrere Häuser drauf?
Wie ist das rechtlich organisiert? Wassergenossenschaft? 
Eigentlich müsste es ja einen wasserechtlichen Bescheid geben, der die Entnahme regelt. Den kann man ja nicht einfach umgehen, oder?

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  •  talpa3
2.7.2024  (#3)
Es ist eine Genossenschaft. Es gibt natürlich einen Bescheid, in diesem ist aber nicht beschrieben, dass der Zulauf reduziert werden muss. Außer du meinst die Entnahme aus der Quelle. Da schau ich nochmal nach was da genau genehmigt wurde. Danke 

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  •  talpa3
8.7.2024  (#4)
Der Bescheid und die Einreichunterlagen zeigen die Zuleitung ins Netz ohne Reduktion, also entspräche eine Entfernung der Reduktion dem Genehmigungsstand. Es sind auch keine Mengenbegrenzungen angegeben.

Die Reduktion wurde später einmal drauf gegeben. Es gib darüber keine schriftliche Dokumentation nur die mündliche Überlieferung um keine Luft ansaugen zu lassen.

Also nochmal ein letzter Versuch: Gibts da noch Meinungen oder soll ichs einfach versuchen?

Danke
LG

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