Hallo!
Die Bodenplatte unseres Schwimmbeckens wurde betoniert und abgeschliffen. Leider aber so viel abgeschliffen, dass die Eisenmatten wieder rausgeschaut haben. Dies haben wir als einen Mangel reklamiert. Nun wurde ein Schutzanstrich angebracht und noch eine Schicht Saniermörtel, so dass die Überdeckung vom Eisen 3 cm beträgt. D.h. aber, dass wir jetzt statt 150 cm Wassertiefe nur 147 cm haben. Ich weiß dass man das wahrscheinlich gar nicht merkt, aber hat man in dem Fall Anspruch auf einen Schadenersatz? Das fertige Schwimmbecken entspricht ja nicht dem wie ich es bestellt hab....
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