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Hallo - Also ich weiß es nicht, wie es in den Bundesländern ausschaut, aber ich denke ähnlich.
In Wien ist es verboten "dein" Wasser auf das Nachbargrundstück zu leiten und umgekehrt - ich denke in NÖ ist es ähnlich.... Ich wollt dies auch nicht, habe damals der Baubehörde dies kunt getan, und die haben "einen bösen Brief" geschrieben und mein damaliger Nachbar hat dann einen Sickerschacht gemacht. lg! |
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das nennt man "imission" - hier mal ein link - http://www.nemetz.net/0000009588148b92b/000000958c1362c0a.html
ausschlaggebend ist immer "ortsüblichkeit" und die konkrete lage. das natürliche ausmaß von regenwasser - also das, was von natur aus so abläuft - müsste z.b. der "unterlieger" gegenüber dem "oberlieger" akzeptieren, nicht aber, wenn der oberlieger alles zusammenfasst und gezielt auf den unterlieger leitet. blöd ist, dass der nachbar das ja schon 30 jahre tut - da kann er das recht "ersessen haben" - schau mal ins grundbuch, ob er das eintragen hat lassen oder gerade dabei ist. |
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nichts sagen...dass du davon weißt!!! du hast diese sache erst selbst beim baggern entdeckt.
wenn du es wusstest und der grund-vorbesitzer es wussten, dann war es für beide eine offensichtliche und nicht eine versteckte dienstbarkeit. somit wäre sie ersessen wenn es schon über 30 jahre so ist und dein nachbar zumindest nachweisen könnte dass der vorbesitzer darüber bescheid wusste. würde ohne viel herumstreigen eine drainage legen, für dein haus musst du sowieso eine legen. gibt es eine entwässerungsmöglichkeit? einleitung in bach? vorhandener regenwasserkanal? dürfen oberflächengewässer in den öffentlichen kanal? |
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