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WBF Gebühren

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  •  Gast Guest
12.2.2009 1
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Stimmt es, dass für die Wohnbauförderung folgende Gebühren anfallen?

--> Rechtsgeschäftsgebühr (0,8 %), wenn die Nutzfläche der geförderten Wohnung 150 m2 übersteigt.
--> Eintragungsgebühr (1,2 %) und Eingabengebühr (Grundbuch), wenn die Nutzfläche 130
m2, bei mehr als fünf im Haushalt lebenden Personen 150 m2 übersteigt.

D.H. 0,8%, nochmal 1,2% von der Summe - sonst auch noch was? - da kommt ja auch ganz schön was zusammen emoji

  •  doug
12.2.2009  (#1)
stimmt - ja das stimmt!
ich hab gestern meinen bescheid bekommen und da steht das ganze drinnen.
ob die prozentsätze so stimmen weiß ich jetzt nicht auswendig.

lg, doug

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