Stimmt es, dass für die Wohnbauförderung folgende Gebühren anfallen?
--> Rechtsgeschäftsgebühr (0,8 %), wenn die Nutzfläche der geförderten Wohnung 150 m2 übersteigt.
--> Eintragungsgebühr (1,2 %) und Eingabengebühr (Grundbuch), wenn die Nutzfläche 130
m2, bei mehr als fünf im Haushalt lebenden Personen 150 m2 übersteigt.
D.H. 0,8%, nochmal 1,2% von der Summe - sonst auch noch was? - da kommt ja auch ganz schön was zusammen
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