Ist es üblich, daß man für ein Baukonto einen Wechsel unterschreiben muß?
Lt. unserem Bankberater ist es rechtlich bei ihnen so Vorschrift und er denkt nicht, daß es bei anderen Banken nicht üblich ist.
In der Wechselverpflichtungserklärung ist lediglich geregelt wer den Blankowechsel unterschrieben hat, für welche Geschäftsbeziehung dies gemacht wurde und eine betragliche Begrenzung dieser Erklärung. Er meint, dies dient eigentlich zu unserer Sicherheit, denn es wird ja festgelegt, wofür dieser Blankowechsel nur verwendet werden darf.
Was sagen die Experten? Paßt das so?
Von den Konditionen ist diese Bank die Beste!
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