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Wechselrichter und 1 PV-Modul - MwSt. befreit?

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  •  ehrenbuerger
8.1. - 18.3.2025 1
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Blöde Frage - Ist der Wechselrichter MwSt. befreit wenn ich nur 1 PV-Modul kaufe?

Beim Speicher gibt es da ja die "1:2 Regelung" - gibt es sowas auch bei WR WR [Wechselrichter]?
Konnte zumindest nichts in der Richtung finden...

Danke,
Andi

  •  KI-Antwort
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18.3.2025  (#1)
Die Umsatzsteuerbefreiung für Wechselrichter ist nicht klar geregelt wie bei Photovoltaik (PV)-Modulen. Allgemein gilt, dass die MwSt.-Befreiung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen Anwendung findet. Die 1:2 Regelung bezieht sich spezifisch auf Speichersysteme in Verbindung mit PV-Anlagen und nicht direkt auf Wechselrichter. Da bei der Installation nur eines PV-Moduls der Wechselrichter nicht als eigenständige Anlage angesehen wird, könnte die MwSt.-Befreiung möglicherweise nicht greifen. Es wird empfohlen, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um den konkreten Fall zu klären.

Da die Frage länger unbeantwortet geblieben ist, wurde mittels KI eine Antwort erstellt. Kann diese Antwort stimmen bzw. helfen?

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