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Die Umsatzsteuerbefreiung für Wechselrichter ist nicht klar geregelt wie bei Photovoltaik (PV)-Modulen. Allgemein gilt, dass die MwSt.-Befreiung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen Anwendung findet. Die 1:2 Regelung bezieht sich spezifisch auf Speichersysteme in Verbindung mit PV-Anlagen und nicht direkt auf Wechselrichter. Da bei der Installation nur eines PV-Moduls der Wechselrichter nicht als eigenständige Anlage angesehen wird, könnte die MwSt.-Befreiung möglicherweise nicht greifen. Es wird empfohlen, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um den konkreten Fall zu klären. |
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