« Hausbau-, Sanierung  |

·gelöst· Welche Versicherung deckt alle Sturmschäden?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  Gast-Karl
  •   Gold-Award
25.8. - 7.9.2022
36 Antworten | 13 Autoren 36
36
Beim Sturm letzte Woche ist ein Baum auf die Straße gestürzt und hat dabei u.a. eine Straßenlaterne am Gehsteig zertrümmert. Feuerwehr und Gemeindearbeiter waren auch im Einsatz und werden voraussichtlich eine Rechnung legen. Die Eigenheim-Versicherung (VAV) lehnt eine Bezahlung der Schäden ab, da es sich um "nicht vom Versicherungsschutz umfasste Außenanlagen" handelt. Im Vertrag steht, dass nur Schäden innerhalb des Grundstücks versichert sind. Kennt jemand eine Versicherung, die so was abdeckt? Es gibt nämlich noch mehrere Bäume nahe der Grundstücksgrenze und manchmal parken auch Autos vorm Zaun...

  •  KM1988
  •   Bronze-Award
25.8.2022  (#1)
Wenn der Baum auf deinem Grundstück steht und dabei einen Schaden verursacht muss das doch gedeckt sein!? 
Ansonsten, bitte auch den Versicherungsnamen nennen, damit man weiß wovon man sich dringenst fernhalten sollte. Genau für solche Fälle versichert man sich doch.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo KM1988, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  tekov
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#2)
Der Baum stand auf deinem Grundstück, und die Versicherung bezahlt diesen schaden nicht?

Klingt schräg, weil wenn es so ist der Schaden ja von deinem Grundstück ausgegangen.

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#3)
Das ist deine Haftpflichtversicherung oder? Nicht die Gebäudeversicherung?

1


  •  Benji
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#4)

zitat..
MalcolmX schrieb: Das ist deine Haftpflichtversicherung oder? Nicht die Gebäudeversicherung?

Ist das idR nicht dasselbe? (bzw. die Haftpflicht in der Gebäudeversicherung inkludiert?)


1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#5)
Haushaltsversicherung und Haftpflicht hängen idR zusammen. Oft hat man Haushaltsversicherung und die Gebäudeversicherung bei einem Versicherer, muss aber theoretisch nicht...

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#6)
Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man für seinen Baum verantwortlich ist, solange dieser gesund ist. 

Eine Haftpflichtversicherung zahlt Schäden durch schuldhaftes Verhalten. 
Wenn ein Sturm einen gesunden Baum umhaut ist das definitiv nicht schuldhaft.

Geparkte Autos, die vor Bäumen und Sturm gedeckt sein wollen müssen das Ereignis Sturm in ihrer Teilkasko versichern.

1
  •  Benji
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#7)

zitat..
rabaum schrieb: Geparkte Autos, die vor Bäumen und Sturm gedeckt sein wollen müssen das Ereignis Sturm in ihrer Teilkasko versichern.

Hier gehts (soweit ich das verstanden habe) um fremde Autos, nicht die eigenen.

zitat..
rabaum schrieb: Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man für seinen Baum verantwortlich ist, solange dieser gesund ist.

Heisst jetzt was?

ich hab so eine ähnliche "Angst": Nachbar hat eine (mittlerweile riesige) Fichte recht knapp an der Grundstücksgrenze zu mir. Wenns die irgendwann mal umhaut, und die meine Gartenhütte / den Pool unter sich begräbt, was passiert dann?




1
  •  csblack
  •   Silber-Award
25.8.2022  (#8)

zitat..
KM1988 schrieb: Ansonsten, bitte auch den Versicherungsnamen nennen, damit man weiß wovon man sich dringenst fernhalten sollte. Genau für solche Fälle versichert man sich doch.

Genau .. gleich einmal auf die Versicherungen losgehen ohne Details zu kennen oder zu hinterfragen 🤬 (vor allem wurde die Versicherung ja genannt...)

Jeder kann vor Abschluss seinen Deckungsumfang prüfen und sich dann entscheiden, ob das für ihn ausreichend ist oder nicht und je nachdem seine Entscheidung treffen...

Rabaum beschreibt es korrekt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ohne dass du von Gesetzt her haftest, wird deine Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Warum sollte sie auch, wenn du es als Privatperson nicht müsstest. Du verlagert durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung ja nur die Zahlungspflicht für Schäden für die du haftest auf die Versicherung (salopp ausgedrückt).


 


1
  •  csblack
  •   Silber-Award
25.8.2022  (#9)

zitat..
Benji schrieb: Nachbar hat eine (mittlerweile riesige) Fichte recht knapp an der Grundstücksgrenze zu mir.

Der Nachbar ist für die Überprüfung seiner Bäume verantwortlich. Wenn der Baum nicht gesund war (und deinem Nachbarn war das bewusst oder hätte ihm durch Kontrollen bewusst sein müssen), er ihn aber nicht gefällt hat und dieser durch den Sturm deinen Pool beschädigt, wird die Haftpflichtversicherung von ihm leisten müssen.
Wenn es ein "gesunder" Baum war, hoffe ich hast du dich selbst genügend durch eine Sturmversicherung abgesichert 


1
  •  Benji
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#10)

zitat..
csblack schrieb: Ohne dass du von Gesetzt her haftest, wird deine Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Warum sollte sie auch, wenn du es als Privatperson nicht müsstest. Du verlagert durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung ja nur die Zahlungspflicht für Schäden für die du haftest auf die Versicherung

Danke, das war sehr schön (und verständlich) erklärt!


zitat..
csblack schrieb: Jeder kann vor Abschluss seinen Deckungsumfang prüfen

Tja, nur leider kann den nicht jeder verstehen. Aus meiner sicht ist nicht die Schwierigkeit rauszufinden was gedeckt ist, sondern was nicht gedeckt ist emoji
 (gebranntes Kind nach großem Hochwasser-Schaden, irgendwas mit Oberflächenwasser oder auf eigenem Grund oder was auch immer)


1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#11)

zitat..
Benji schrieb: um fremde Autos, nicht die eigenen.

Das spielt in dem Setup jetzt mal keine Rolle.

Angenommen ich parke mein eigenes Auto irgendwo und ein Sturm schmeißt mir einen Baum drauf, egal wem der Baum gehört. Gegen dieses Elementarereignis Sturm muss ich mich selber versichern mit einer Teilkasko.

Da gab es auch ein Beispiel, dass in einer Tiefgarage ein Auto von selbst "schicksalshaft" abgefackelt ist und das Auto daneben schwer beschädigt hat. Wenn du hier keine Teilkasko mit "Feuer" hast, hast du Pech, denn der Halter des abbrennenden Autos handelt nicht schuldhaft und ist somit auch nicht haftbar. 


zitat..
Benji schrieb: achbar hat eine (mittlerweile riesige) Fichte recht knapp an der Grundstücksgrenze zu mir.

Sollte es diesen gesunden Baum auf dein Haus schmeißen zahlt deine eigene Sturmversicherung, nicht aber dessen Versicherung. Wenn der Baum schon marode war (erkennbar oder nicht) handelt er schuldhaft und wäre dafür haftbar.




1
  •  Benji
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#12)
Danke euch für die Erklärung! hab grad wieder viel gelernt emoji

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#13)
Ja, danke dafür :) so hab ich es glaube ich auch halbwegs gecheckt. Das bedeutet die Gemeinde kann hier eigentlich garkeine Forderungen stellen wenn der Baum vorher gesund war?

1
  •  csblack
  •   Silber-Award
25.8.2022  (#14)

zitat..
rabaum schrieb: Da gab es auch ein Beispiel, dass in einer Tiefgarage ein Auto von selbst "schicksalshaft" abgefackelt ist und das Auto daneben schwer beschädigt hat

Da hast du dir aber gleich ein fachlich sehr interessantes Beispiel herausgepickt ... Wenn das noch dem Betrieb zuzuordnen ist, muss die Kfz-HP noch decken 😎🤣


zitat..
Benji schrieb: Tja, nur leider kann den nicht jeder verstehen. Aus meiner sicht ist nicht die Schwierigkeit rauszufinden was gedeckt ist, sondern was nicht gedeckt ist

Wenn die Versicherungen das Schreiben müssten, wären manche Bedingungen wahrscheinlich ewig lange 😂 aber ich stimme dir definitiv zu. Ohne einen Schaden zu haben, liest wohl niemand den Deckungsumfang seiner Polizze bzw beschäftigt sich so lange damit, bis einem Alles verständlich ist. Aber das kann dann nicht gegen die "bösen" Versicherungen verwendet werden




1
  •  Benji
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#15)

zitat..
csblack schrieb: Ohne einen Schaden zu haben, liest wohl niemand den Deckungsumfang seiner Polizze bzw beschäftigt sich so lange damit, bis einem Alles verständlich ist.

Das ist als Laie aber auch ziemlich schwierig, weil (zu) viele Fachbegriffe vorkommen.

Aber ein guter, erfahrener und vertrauenswürdiger Versicherungsmakler/Berater hilft hier (zumindest in meinem Fall)


1
  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
25.8.2022  (#16)

zitat..
Benji schrieb:

Aber ein guter, erfahrener und vertrauenswürdiger Versicherungsmakler/Berater hilft hier (zumindest in meinem Fall)


Leider sehr selten, da ja deren Interesse eine hohe Provision ist und nicht schadensabwicklungen. 
 


1
  •  ildefonso
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#17)
Das heißt also dass die Gemeinde die Straßenlaternen entweder selbst quasi "kaskoversichern" müsste, oder solchen Schäden, die von gesunden Bäumen verursacht wurden, alternativ aus dem eigenen Börsel zahlen müsste?

Rein gefühlsmäßig hätte halt auch ich gedacht dass man für Schäden, die seine eigenen Bäume anrichten, haftbar wäre.

1
  •  csblack
  •   Silber-Award
25.8.2022  (#18)
Würdest du, wenn dich kein Verschulden trifft wegen höherer Gewalt denn den Schaden aus deiner eigenen Tasche zahlen?

1
  •  Benji
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#19)
What stays you over?

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#20)

zitat..
ildefonso schrieb: Schäden, die von gesunden Bäumen verursacht wurden, alternativ aus dem eigenen Börsel zahlen müsste?

Ja, genau so ist es. So wie wir alle auch selbst eine Sturmversicherung abschließen müssen, wenn wir das eigene Haus/Garten gehen Schäden von Stürmen absichern wollen.

Die Diskussion zu Sturmversicherungen/Haftung hatten wir hier schon öfters:

https://www.energiesparhaus.at/forum-schaeden-durch-herabfallende-aeste/44449_1

https://www.energiesparhaus.at/forum-nachbars-fichte-liegt-in-meinem-garten/56623

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
25.8.2022  (#21)
Im konkreten Fall hat die Versicherung des Grundstücksbesitzers keinerlei Schadenersatz zu leisten, noch weniger der Grundstücksbesitzer selbst! Es sei den, der Baum war morsch! Wenn der Sturm über 60 kmh stark war, spricht man vom Sturm. Ein Baum kann auch fallen, wenn er nicht morsch war (ist). Wir wissen nicht, welche Baumart es war, im Prinzip egal. Je größer ein Baum wird, desto mehr Angriffsfläche bietet er, also mehr sturmgefährdet. Also jedes jahr wird er also mehr gefährdet gegen Sturm. Wenn er die ersten 30 Jahre einen Sturm getrotzt hat´, kann er bei gleicher Sturmstärke im 31. Jahr fallen oder abbrechen, weil er eben höher geworden ist. Auch wenn er gesund ist.
Im konkrten Fall bleibt die Gemeinde auf den Schaden sitzen, wenn dem Baumbesitzer keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Ist überhaupt sicher, dass die Gemeinde Forderungen erhebt? Vielleicht war es nur eine schnelle Aussage eines Gemeindehacklers. Normal müsste es der Bürgermeister eh wissen, wie der Hase läuft!
Sollte wirklich Fahrlässigkeit vorliegen (weil der Baum schon augenscheinlich "krank" war, dann wäre die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers zuständig. Sofern eine Versicherung vorliegt.
Hier gibt es eh einen Fachman für solche Versicherungsfragen, der wird es sicher genauer schreiben können. Habe nur meinen derzeitigen Wissenstand geschrieben.

1
 1  2 


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]


next