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Bist du Planer? Wenn nicht, was hälst davon, wenn du die Detailplanung dem Fensterhändler überlässt? Der weiß wie es geht, bzw. der kennt Fachleute die ihm bei der Planung helfen. Den Standard Fensteranschluss plant sowieso das Gewerk Fenster. Und wenn Du kein Planer bist, ist die richtige Planung des objektspezifischen Bauanschluss für Dich ein Problem |
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Die ÖNORM 5320 ist nicht im Vertrag festgehalten, es gibt aber auch keinen Ausschluss dieser Norm im Vertrag. Mündlich ist die Auskunft, dass der Einbau der ÖNROM 5320 entspricht und die Kunststoff/Alu-Fenster wurden auch schon mit Dichtbändern innen und außen von Siga und Schaum von Illbruch eingebaut. Sieht soweit gut aus! Aber bei den Holz/Alu Fenstern habe ich dann gestoppt, weil die das äußere Dichtband auf die Aluschale kleben wollten und über die Gehrung im unteren Eck. Bin Techniker und habe mich in das Thema eingelesen und da bin ich stutzig geworden (Kapillarfuge). Der Händler sagt, er macht keine Planungen. Der Dichtbandhersteller sagt, seine Bänder sind für seitliche und vorderseitige Verklebung zugelassen und mehr darf er mir nicht sagen. Wie ist das rechtlich? Ist die ÖNORM 5320 nicht sowieso automatisch immer dabei, auch wenn Sie nicht schriftlich vereinbart wurde? Über den Stand der Technik, oder so? Weil die ÖNORM würde Ihn ja zur Planung verpflichten, oder müsste er das auch ohne ÖNORM machen? Nachdem sein Standardverfahren jetzt nicht funktioniert, bin ich selbst auf der Suche nach einer guten Lösung, weils sonst vermutlich eine Improvisation wird. Hatte die Hoffnung jemand im Forum hat zufällig das gleiche System? 25 Ziegel, 20 EPS, Internorm/Holz/Alu, mit Raffstore |
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Die ÖNORM B 5320 muss nicht explizied festgehalten werden. Wenn nichts gegenteiliges vertraglich vereinbart wurde, ist die ÖNORM immer anzuwenden (ist ja eine Mindestanforderung). Da Du ja Techniker bist, gehe ich davon aus, dass Du Dir das gekaufte System schon gut angesehen hast. Dann ist Dir wahrscheinlich auch bekannt, dass bei diesem System die Dämmung auf das Holz geklebt ist. Es ist dann auch davon auszugehen, dass in den Gehrungen der Dämmschaum und das Alu verklebt sind. Wo ist da dann die Kapilarfuge? Wo hast dich denn eingelesen, dass Du zum Schluss kommst, dass die Dichtfolie auf die Holzkantel geklebt werden muss? |
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Hallo heribert, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wer hat Internorm Holz/Alu? (Bauanschluss) |
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OK, und ist er laut ÖNORM dann nicht auch automatisch zur Planung verpflichtet? Genau die Dämmung ist auf das Holz geklebt (mit einem hellen Kleber) und die Aluschale dann auf die Dämmung (mit einem schwarzen Kleber). In der Gehrung sind die Dämmungen auch miteinander verklebt aber die 1 mm dicke Aluschale schein nicht verklebt zu sein, weil ja auch leicht die Schnittkante zu sehen ist. Hab dann auch von einem Techniker bei Internorm die Info bekommen, dass die Gehrung eine Kapilarfuge ist. Aber die Montöre des Verkäufers und der Bandhersteller hatten mit der Verklebung auf der Aluschale noch keine Probleme. Was soll ma da glauben. Der Hinweis mit der Verklebung auf das Holz kam auch vom Internorm Techniker. Hab mir überlegt, wie die Verklebung auf das Holz mit den Siga-Bändern aussehen könnte, aber Dämmtechnisch gefällt mir die Lösung nicht und die Verklebung auf Alu gefiele mir da besser. Kommst du aus dem Planungsbereich? Hast du Erfahrungswerte mit diesem System? Wie läuft normal eine Bauanschlussplanung ab? Macht das alles Internorm für die Verkäufer oder müssen die Verkäufer eigene Planer haben, die sich nur Tipps von Internorm holen? |
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Die Norm ist eine Mindestanforderung, welche ohne expliziede Vereinbarung (ausdrücklicher Verzicht für die Anwendung) zwischen den Vertragspartnern anzuwenden ist. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es allerdings nicht, aber die Regeln der Technik geben das so vor. Die Planung des Standardfensteranschluss macht das Gewerk Fenster. Den objektspezifischen Fensteranschluss macht der Planer, da der Anschluss ja gewerkeübergreifend ist. Soweit mir bekannt ist, gibt es für Dein FEnstersystem vom Hersteller ja ein spezielles Dichtband, welche die Dichtheit in den Ecken sicherstellt. Wenn das verwendet wird sollte es kein Problem geben (ist auch in der Fensterbankrichtlinie ersichtlich). Wenn der Hersteller aber die Vorgabe gibt, wo das Band zu kleben ist, sollte es auch dort geklebt werden. Der kennt sein System schließlich ja besser als wir hier im Forum. 1 |
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wo liegt genau der Unteschied zwischen Gesetz und gilt über die Regeln der Technik? Ja genau das Butylpflaster (Internorm Montagefix) wäre ein Lösung. Hatte irgendwie den Eindruck, dass das Pflaster ein Notlösung ist und daher mal nach einem anderen Weg gesucht. Anputzleisten halten wohl auf dem Pflaster nicht, aber bei mir würde dort dann eh eine Raffstoreführungsschiene auf das 0.8 mm Butyl kommen. Das Dichtband auf die dunkle Aluschale zu kleben, kam mir auch als nicht optimal vor wegen der sommerlichen Erwärmung. Der Bandhersteller hatte keine Bedenken. Das Band ist bis 100°C zugelassen aber welche Temp. so eine Aluschale bekommen kann - keine Ahnung. ja- die Hersteller müssten das alles wissen. |
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Man(n) kann alles verkomplizieren, bzw. kann man sich über ungelegte Eier den Kopf zerbrechen. |
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.........solche Kunden sind der Traum von jedem Fensterhändler :) |
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Der Unterschied zwischen Gesetz und Regeln der Technik ist der, dass man ein Gesetzt vertraglich nicht ausschließen kann (Beispielsweise kannst die OIB Richtlinie nicht ausschließen). Die Anwendung die Norm ist hingegen nicht wie das Gesetzt verpflichtend, d.h. die Vertragspartner können beispielsweise die Norm oder Teile davon vertraglich ausschließen (z. B. Möchte ich aus Kostengründen bei der Montage nur die Dämmung, nicht jedoch die Dichtebene) Wegen dem Butylpflaster habe ich mich jetzt schlau gemacht. Das ist ja einseitig mit einer Alzfolie überzogen. Dadurch ist ausreichend Pick vorhanden für Anputzleisten und Dichtfolien. Temperaturmäßig gibt's da aber keine Probleme, da das Butylpflaster ja im Baukörperanschluss ist. Heribert nur so ganz nebenbei, Bautechniker bist keiner oder? 1 |
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nö - kein Bautechniker für den interessierten Mitleser: laut: https://www.zieglerverband.at/wp-content/uploads/2018/11/2018_09_20-Fachinformation-Fenstereinbau-im-Ziegelmauerwerk.pdf zählt zum Standard-Fensteranschluss und gehört damit dem Fensterhändler.: - Befestigungsebene - Luftdichte-Ebene - Schallschutz-Ebene - Schlagregendichte-Ebene - Wärmeschutz-Ebene - Winddichte-Ebene Objektspezifischer Bauanschluss: "angrenzenden bzw. anarbeitenden Gewerke" und gehört dem Planer oder Bauherren - Fensterbank - WDVS - ... Hat jemand Einwände oder Ergänzungen? |
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rechtliche Frage zu Vertragstext: Planung: Planungstätigkeiten fallen nicht in unseren Aufgabenbereich. https://www.energiesparhaus.at/forum-fenster-anschlussplanung/53722 |