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Wer muss neue Stützmauer bezahlen? [OÖ]

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  •  Melisse
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
22.7. - 5.8.2019
7 Antworten | 5 Autoren 7
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Hallo!

Wir sanieren gerade ein Haus, dass vor 40 Jahren gebaut wurde. Damals wurde rundherum auf dem Grundstück eine Gartenmauer mit Holzzaun drauf errichtet. (war das allererste Haus in dieser Siedlung)
Erst ca. 20-25 Jahre später wurde das Grundstück rechts neben diesem Haus verkauft und ein Fertigteilhaus mit Keller wurde errichtet. Allerdings wurde der Aushub nicht weg gebracht, sondern das Grundstück damit angeschüttet. Dieses Grundstück war immer schon ca. 20-30 cm höher als wir, allerdings ist dadurch jetzt ein Höhenunterschied von ca. 70-80 cm entstanden.
Logischerweise hält diese Gartenmauer mitlerweile den Druck nicht mehr Stand und liegt schon teilweise in unserem Garten.
Dass hier eine neue ordentliche Stützmauer errichtet werden muss steht also nicht zur Debatte, mich würde aber interessieren, wer hier rein rechtlich die Kosten dafür zu tragen hat? (das Nachbarhaus wurde wieder verkauft, der jetztige Nachbar ist also nicht der Erbauer)
Bundesland OÖ.

Danke für eure Antworten!

  •  GeorgL
  •   Gold-Award
22.7.2019  (#1)
Auf wessen Grund steht/stand die Stützmauer?

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  •  Melisse
22.7.2019  (#2)
Die Mauer steht komplett auf unserem Grund

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
24.7.2019  (#3)
Eine ordentliche Stützmauer muss prinzipiell mal nicht errichtet werden, der Nachbar kann genauso auf seinem Grund abböschen.

Grundsätzlich ist es mal so das der Nachbar offenbar eure Einfriedung zerstört hat indem er sie als Stützmauer missbraucht hat für die sie natürlich nicht ausgelegt war.

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  •  RicEric
24.7.2019  (#4)
Man darf hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Grundsätzlich handelt es sich hier primär um eine zivilrechtliche Angelegenheit iSd Nachbarschaftsrecht. Hierbei kann es sich um eine Untergrabung handeln gem. § 364b ABGB oder auch nach neuer Judikatur eine unmittelbar Zuleitung durch Erddruck iSv § 364 Abs 2 2 Satz. Hierbei handelt es sich um verschuldensunabhängige Ansprüche. Der Geschädigte kann sein Begehren auf Unterlassung, Beseitung und den dadurch erlitten Schaden stützen. Vielmehr ist hier die Verjährungsfrage interessant. Nach gängiger Judikatur der nachbarschaftsrechtliche Anspruch dem Eigentumsanspruch gleichgehalten wird (negatorische Eigentumsklage). Es handelt sich hierbei um einen unverjährbaren Anspruch in Bezug auf die Unterlassung bzw. Beseitigung.
Der Anspruch auf Schadenersatz ist wiederrum unterliegt der 3 Jährigen Frist ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Man muss sich die Sache jedoch genau im Detail ansehen. Würde hier den Gang zu einem Rechtsanwalt empfehlen. emoji

Lg Eric

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
26.7.2019  (#5)
Selbst wenn, ich muss doch immer das Recht haben meine Einfriedung / Gartenzaun wegzureissen und was anderes hinzubauen.

Bzw umgekehrt muss ich meine Geländeveränderungen selbst absichern oder abfangen durch eine Stützmauer oder halt Böschung.

Wenn ich also bisher "frecherweise" die Einfriedung des Nachbars als Stützmauer missbraucht habe und er tauscht das Ding gegen einen Maschendrahtzaun muss ich entweder selbst tätig werden und abböschen oder eine Stützmauer gießen

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  •  Blabla
30.7.2019  (#6)
Ich wäre da grundsätzlich sehr vorsichtig. Ich würde unter allen Umständen einen Rechtsstreit vermeiden, eine vergiftete Nachbarschaft kann einem das Leben zur Hölle machen. Wenn die Chemie stimmt kann man vielleicht fragen ob man sich die Kosten teilt, aber im Ernstfall würde ich die "Krot schlucken" bevor ich den Rechtsweg in Anspruch nehme. Selbst wenn dir das Gesetz recht geben würde (was ich nicht weiß).

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  •  Melisse
5.8.2019  (#7)
Vielen Dank für eure Antworten!
Da wir ein ganz normales gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn haben, werden wir uns diese Woche zusammen setzen und das schon vorhandene Angebot der Baufirma besprechen. Wir hoffen, dass sie bereit sind die Kosten zu teilen oder zumindest einen Teil zu bezahlen.
Wenn sie dann komplett uneinsichtig sind, werden wir aber auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt gehen. Es handelt sich hier um Kosten im 5 stelligen Bereich, und wir sehen das nicht ein, warum wir hier alleine dafür aufkommen sollen. Ich bin auch der Meinung, wie oben schon von euch erwähnt, dass der Nachbar dafür zu sorgen hat, dass sozusagen seine Erde nicht auf meinen Grund „fällt“.

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