« Baurecht  |

Werkvertrag ok? [Stmk]

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Muggetje
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
22.1. - 11.2.2019
9 Antworten | 7 Autoren 9
9
Hallo liebe Häuselbauer, 

Wir haben jetzt unsere Pläne erhalten und haben 3 Baufirmen den Auftrag gegeben um für uns ein Angebot zu machen. Von einem Generalunternehmer haben wir einen Vorbild Werkvertrag erhalten.

Seht ihr Punkte die fehlen oder die nicht ok sind?
z.B. 7.13; 11.4

Was muss eurer Meinung nach unbedingt in so einem Werkvertrag festgehalten werden? 
Danke für eure Hilfe. 

Hier der Werkvertrag auf meiner Dropbox
https://www.dropbox.com/s/5kp1whstu7sw199/Muster_Werkvertrag%20Kopie.pdf?dl=0


  •  teslason
  •   Silber-Award
22.1.2019  (#1)
Ich bin jetzt kein Experte in Sachen Verträgen, aber die Aufschlüsselung der Bezahlung find ich schon arg... 
5% nach Fertigstellung der Fassade und 3% nach Übergabe?

Heisst das im Umkehrschluss ich bezahl 97% und mir gehört noch nichts???



1
  •  Muggetje
23.1.2019  (#2)

zitat..
teslason schrieb:


zitat..
teslason schrieb: Ich bin jetzt kein Experte in Sachen Verträgen, aber die Aufschlüsselung der Bezahlung find ich schon arg... 
5% nach Fertigstellung der Fassade und 3% nach Übergabe?

Heisst das im Umkehrschluss ich bezahl 97% und mir gehört noch nichts???


Ja, ich hab das auch ganz komisch gefunden. Auch der Punkt ueber die Bankgarantie. Hab da meine Bank auch gefragt und die meinte sowas darf man nicht unterschreiben. 

Mich wuerde interessieren welche Aufschlüsselung Ihr hattet.

1
  •  neubau2018
23.1.2019  (#3)
ich würd mir die üblichen 3% skonto vertraglich sichern

1


  •  lagune
23.1.2019  (#4)
Hi,

ich kann mich den Forumskollegen vor mir nur anschließen. Das würde ich so nicht unterschreiben.
Ein Szenario dafür, falls der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin nicht schafft, habe ich auch nicht gesehen.

7.12. Rohbaubeschau finde ich auch spannend.


1
  •  GeorgL
  •   Silber-Award
23.1.2019  (#5)
Ich denke mir, wer so einen genauen Zahlungsplan aufstellt hat sehr wenig finanzielle Reserven um eventuelle Durststrecken zu überbrücken (weiterdenken selbst erlaubt, ich will niemanden was unterstellen).

Ich würde im Gegenzug auf einen Deckungsrücklass laut Werkvertragsnorm in Höhe von 5% je Teilrechnung bestehen um gegen überhöhte Teilrechnungen abgesichert zu sein und bei der Schlussrechnung einen Haftungsrücklass (ebenso laut Werkvertragsnorm) iHv mind 2% einbehalten um ein Druckmittel (oder Geld für eine Ersatzvornahme) bei Gewährleistungsansprüchen zu haben.

Die Bankgarantie würde ich wegverhandeln probiern. Oder den Zahlungsplan. Beides gemeinsam würde ich persönlich nicht akzeptieren.

Ausserdem würde ich hineinreklamieren dass Zahlungsverzug aufgrund strittiger Rechnungen (zB wegen unstimmigkeiten bezüglich Ausführungsqualität) oder verspäteter Übernahme der Teilgewerke nicht dazu führen, dass die Ausführungstermine (die hoffentlich Vertragsbestandteil sind) sich um diese Zeit verschieben.

1
  •  eggerhau
23.1.2019  (#6)

zitat..
Muggetje schrieb: Wir haben jetzt unsere Pläne erhalten und haben 3 Baufirmen den Auftrag gegeben um für uns ein Angebot zu machen. Von einem Generalunternehmer haben wir einen Vorbild Werkvertrag erhalten.


Ich denke ein GU wird den Werkvertrag immer zu seinen Gunsten und Vorteil erstellen. Du hast da nur Pflichten und wenig Rechte zu erwarten. Ich habe nur quer gelesen, aber so etwas würde ich nicht unterschreiben.
Du wirst ja für das Bauvorhaben ein Menge Geld ausgeben müssen. Daher rate ich: Such Dir einen kundigen Fachanwalt, lass den Werkvertrag prüfen und gegebenenfalls anpassen. Es kostet Was, lohnt sich aber unter dem Strich!
Gruss HDE

1
  •  Muggetje
4.2.2019  (#7)

zitat..
eggerhau schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Muggetje: Wir haben jetzt unsere Pläne erhalten und haben 3 Baufirmen den Auftrag gegeben um für uns ein Angebot zu machen. Von einem Generalunternehmer haben wir einen Vorbild Werkvertrag erhalten.

Ich denke ein GU wird den Werkvertrag immer zu seinen Gunsten und Vorteil erstellen. Du hast da nur Pflichten und wenig Rechte zu erwarten. Ich habe nur quer gelesen, aber so etwas würde ich nicht unterschreiben.
Du wirst ja für das Bauvorhaben ein Menge Geld ausgeben müssen. Daher rate ich: Such Dir einen kundigen Fachanwalt, lass den Werkvertrag prüfen und gegebenenfalls anpassen. Es kostet Was, lohnt sich aber unter dem Strich!
Gruss HDE


Ja unsere Bank hat auch Ihre bedenken! Meine Bank meinte da wir das Haus mit Eigenvermögen bauen ist eine Bankgarantie eine Frechheit. Wir werden das sicher durch einen Anwalt prüfen lassen.

1
  •  berhan
  •   Bronze-Award
6.2.2019  (#8)
Im übrigen gibts ja schon einen Beitrag über die Werksvertragsfirma.

https://www.energiesparhaus.at/forum-negative-erfahrungen-mit-koetz-haus/45648

1
  •  Muggetje
11.2.2019  (#9)

zitat..
berhan schrieb: Im übrigen gibts ja schon einen Beitrag über die Werksvertragsfirma.

https://www.energiesparhaus.at/forum-negative-erfahrungen-mit-koetz-haus/45648


Ja den habe ich gesehen. Ich lasse gerade alles prüfen.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Realteilung und dann Bauvorhaben