ich habe ein Haus mit GEB-Widmung (Niederösterreich) und möchte ca. 50 m2 dazubauen. Mir hat jemand gesagt, dass sich das auch ein Agrartechniker anschaut und sein okay dazu geben muss.
Ich habe noch folgende Frage: Für den Zubau muss man ja eine Standortabgabe an die Gemeinde zahlen. Stimmt es, dass, wenn man insgesamt nicht über 160 m2 Bruttogeschoßfläche kommt, keine Abgabe zahlen muss?
Die Grenze von 170m² = abschließende Gesamtgröße NACH Zubau. Du darfst nach der Erweiterung nicht drüber kommen, sonst zahlst. Beginnt dann ab 170m² bei rund € 4.000.- und steigert sich bis zur Höchstgrenze von 400m² bis auf knapp über € 9.000.- , je nach dem, welchen Einheitssatz deine Gemeinde hat.