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Wie agieren im Trennungsfall?

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  •  Bud34
16.5. - 1.6.2023
41 Antworten | 14 Autoren 41
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Liebe Energiesparhaus Community,
Ich bin mittlerweile seit +8 Jahren aktiv hier im Forum unterwegs, aber möchte bei dieser Diskussion gerne mit einem neuen Account schreiben.
Ich würde um Expertinnen Inputs bzw. Personen mit einer ähnlichen Erfahrung bitten, wie sich nachfolgende Konstellation im Falle einer Trennung der Partner auswirkt?
Kurz zur Ausgangslage:
Einzug in Haus 2018 - Baukosten: ca. 700k  (Bankschätzung meine ich mich zu erinnern 550-600k)
Paar seit über 10 Jahren und ein Kind 5 Jahre
Person 1: Einkommen (25h)  -  Netto € 2.150  (Stundenerhöhung auf 28 h möglich  € 2.327) zzgl. Familienbeihilfe € 190,- und € 83,- 1/2 Familienbonus  = € 2.423,- / € 2.600,-
-> Kapitalreserven: ca. 85k (teilweise veranlagt bzw. Cash)
-> Leasing Auto: € 420,- monatlich (könnte sofort ausbezahlt werden, Gesamtpaket war in dieser Form günstiger)
Person 2: Einkommen (Vollzeit) Netto € 3.962,- zzgl. 26k Bruttojahresprämie und Elektrodienstauto
Eigenmittel:
+ Eigenmittelanteil zu Baubeginn: ca. 350k  Person 1 (ca. 90%) und Person 2 (ca. 10%) -> Richtwerte zur Orientierung 
+ Fremdfinanzierung: Bank 99
EUR 279.000,— (15 Jahre Fix mit 0,9% und Anfang 2020 abgeschlossen)
+ Land NÖ  EUR 29.250,—
Restbetrag wurde während der Jahre aus den Einnahmen und Ersparnissen eingebracht.

Es sind noch ein paar Kleinigkeiten am Haus zu machen (Fertigstellung, Reparaturen, Außenbeleuchtung und Bepflanzung vorne) ca. 5-10k
Ausgaben lt. Gemeinschaftskonto
  • ca.  € 2.600 bis € 3.000 (Haus, Versicherungen, private Krankenversicherungen, Abgaben, Essen, Kindergarten, Putzfrau, Strom, Müll, Garten/Pool Zubehör usw) - davon Kreditrate sind € 903,-
  • Person 1: hat noch separat Autoleasing, Tanken, Kleidung und persönliche Aktivitäten
  • Familienaktivitäten, Ausflüge und Urlaube sind separat 
Ein paar Fragen (mehrere kommen sicher anschließend)
  • Person 1 würde mit Kind im Haus bleiben und Person 2 ausziehen
  • Wie schätzt ihr die Situation ein?
  • Wie bewertet diese Situation die Bank?
  • Können bestehende Konditionen der Bank 99 auf Person 1 alleine laufen, wenn Person 2 aus dem Grundbuch geht?
  • Was würde alternativ eine Umschuldung bzw. Neubewertung an Kreditrate bedeuten und mit welchen Kosten ist dies verbunden? -> Besicherung des Kredites sollte so gegeben sein.
  • wie bewertet die Bank mögliche Alimente? Welche der möglichen Einkünfte werden für die Leistbarkeit herangezogen? 
  • Haushaltskosten sind variabel und können für 2 Personen sicherlich deutlich reduziert werden
  • was ist  wichtig für Person 1 zu Wissen?
  • was ist  wichtig für Person 1 zu Wissen?
  • was können sonst noch Themen sein?
  • wie kann diese Thematik für alle Beteiligten bestmöglich gelöst werden?
Wir wollen hier Klarheit schaffen und sind 100% für Gespräche bereit. 

Ich denke für den Anfang bereits viele Informationen und würde gerne in der Interaktion mit euch auch ergänzen bzw. kann ich es besser strukturieren falls es unübersichtlich ist.
Dankeschön
Lg

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
16.5.2023  (#1)

zitat..
schrieb: Wie bewertet diese Situation die Bank?
Können bestehende Konditionen der Bank 99 auf Person 1 alleine laufen, wenn Person 2 aus dem Grundbuch geht?

Die bank99 ist aktuell technisch nicht in der Lage eine Änderung des Kreditvertrages und damit einhergehend eine Änderung der Pfandgeber umzusetzen - auch im Falle der rechnerischen Leistbarkeit nur eines Kreditnehmers. Hier bleibt nur die Umschuldung.

zitat..
schrieb: Was würde alternativ eine Umschuldung bzw. Neubewertung an Kreditrate bedeuten und mit welchen Kosten ist dies verbunden?

Neueintragung Pfandrecht (Gerichtsgebühr 1,2% von i.d.R. 120% der Kreditsumme = 1,44% der Kreditsumme) + Schätzgebühr, Verwahrgebühren, Beglaubigungskosten, Bearbeitungsgebühr, etc. --> in Summe somit etwa 3-4% der Kreditsumme.

zitat..
schrieb: wie bewertet die Bank mögliche Alimente? Welche der möglichen Einkünfte werden für die Leistbarkeit herangezogen?

In der Haushaltsrechnung finden die Alimente jedenfalls Berücksichtigung (nachdem das Kind auch erst 5 Jahre alt ist und entsprechend lange Anspruchsberechtigung herrscht). Dies gilt auch für die regulatorische Vorgabe betreffend die Schuldendienstquote, da es sich um eine "nachhaltige" Einkunft handelt.

zitat..
schrieb: was ist wichtig für Person 1 zu Wissen?
was ist wichtig für Person 1 zu Wissen?
was können sonst noch Themen sein?

wichtig ist, dass ihr euch bewusst seid, dass es sich bei der Verbindlichkeit um eine Solidarhaftung handelt - die Bank kann sich im Nichtzahlungsfall am Ende somit aussuchen kann von wem sie die Rückzahlung einhebt.

Mit einer Umschuldung könntet ihr die Situation sowohl vermögensrechtlich (der Verbleibende "steht im Grundbuch") wie auch schuldrechtlich (der Verbleibende ist alleiniger Kreditnehmer) im Zuge der Umschuldung bereinigen.

Dies wird jedoch schwer, denn:

Selbst unter Berücksichtigung einer neuen Kreditrate von etwa 1.250 (für 260k offener Kreditbetrag und 4% Zinsen für 30 Jahre) beträgt das regulatorisch (KIM-V) erforderliche Einkommen monatlich 3.125 (im Vergleich zu möglichen 2.327). Die Alimente müssten somit etwa 800/Monat betragen, damit die Grenze nicht unterschritten wird (eigentlich etwas weniger unter Berücksichtigung 13., + 14. Gehalt).
Auch die Haushaltsrechnung wird sich unter Berücksichtigung von Leasing, etc. mit den jeweils bankinternen Pauschalkosten wenn dann nur sehr knapp ausgehen.

Eine Möglichkeit wäre z.B. mit dem Cash den Kreditbetrag zu reduzieren. Damit käme die Kreditrate auf etwa 850 runter wodurch sich die Leistbarkeit/Regulatorik deutlich besser bewerkstelligen ließe.

lg

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  •  Bud34
16.5.2023  (#2)
Dankeschön für das tolle Feedback. Ohne die Reserven entsprechend einzubringen, das Auto auszuzahlen und die Lebenskosten zu reduzieren wird es für Person 1 schwierig bis nicht darstellbar sein (seitens der Bank - bei einer Umschuldung). 
die wohl gute Besicherung ist aufgrund möglicher Zahlungsschwierigkeiten für die Bank dann zu heiß, verstehe ich dies richtig? d.h. Rechnet die Bank auch damit, dass Person 1 oder 2 arbeitslos werden können und zukünftige Alimente niedriger ausfallen könnten? 

Denn letztlich sollen zukünftige Ereignisse (Reparaturen, Neuanschaffungen usw.) durch die Sicherheiten abgefedert werden und keine schlaflosen Nächte verursachen. 

wie kann die Person 2 noch sinnvoll unterstützen? 
welche Alternativen würde es noch geben?

welcher Zinnsatz variabel bzw. Fix 15 Jahre wären für Person 1 realistischerweise erzielbar?




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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
16.5.2023  (#3)

zitat..
Bud34 schrieb: Dankeschön für das tolle Feedback.

sehr gerne

zitat..
Bud34 schrieb: Ohne die Reserven entsprechend einzubringen, das Auto auszuzahlen und die Lebenskosten zu reduzieren wird es für Person 1 schwierig bis nicht darstellbar sein (seitens der Bank - bei einer Umschuldung).

richtig

zitat..
Bud34 schrieb: die wohl gute Besicherung ist aufgrund möglicher Zahlungsschwierigkeiten für die Bank dann zu heiß, verstehe ich dies richtig?

Die materielle Besicherung und damit die Gegenüberstellung zwischen finanzierten Volumen und Belehnwert der Liegenschaft dürfte bei eurem hohen Eigenmitteleinsatz nicht das Thema sein. Dieser Punkt ist auch in Ordnung.

zitat..
Bud34 schrieb: Rechnet die Bank auch damit, dass Person 1 oder 2 arbeitslos werden können und zukünftige Alimente niedriger ausfallen könnten?

Nein, damit rechnet die Bank nicht, andernfalls sie niemandem einen Kredit zusprechen würde. "Passieren" (z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ausbildungsantritt, etc.) kann immer etwas, jedoch: Die Bank prüft bei Verbraucher-(also auch privaten Immobilien-)krediten die Leistbarkeit der angestrebten Finanzierung stets nach Maßgabe der aktuellen und vergangenen Einkünfte.

zitat..
Bud34 schrieb: Denn letztlich sollen zukünftige Ereignisse (Reparaturen, Neuanschaffungen usw.) durch die Sicherheiten abgefedert werden und keine schlaflosen Nächte verursachen.

Für die Bank sind zwei Dinge wichtig: 1) wie sieht die Besicherung aus und 2) wie sieht die Leistbarkeit aus. Künftige Eventualereignisse kann sie nicht berücksichtigen.

zitat..
Bud34 schrieb: wie kann die Person 2 noch sinnvoll unterstützen?

Da liegt vieles in der persönlichen Sphäre. Für die Bank selbst zählt eine einkommensseitige Unterstützung nur dann, wenn auf diese im Nichtzahlungsfall auch zugegriffen werden kann.
Wenn Person 2 keinen Eigentumsanteil und daher auch künftigt auch keine zweckgebundene Verbindlichkeit mehr hat, kann sie zwar durch freiwillige Unterstützung in der Haushaltsrechnung Abhilfe leisten. In der Leistbarkeitsdarstellung der Person 1 wird das (weil nicht verbindlich) keine Berücksichtigung finden können. Zu einem Schuldbeitritt als Bürge (konkret "Bürge und Zahler") wird Person 2 vermutlich nicht zustimmen, da dieser haftungsseitig einem Mitkreditnehmer gleichgestellt ist (ohne Eigentum zu haben).

Ein Beitrag wäre es schon, wenn Person 2 den geleisteten Eigenmittelanteil nicht rückfordert. Das liegt aber wie erwähnt in der persönlichen Sphäre.

zitat..
Bud34 schrieb: welche Alternativen würde es noch

Wenn es die Möglichkeit der elterlichen Unterstützung gäbe (durch beispielsweise eine Bürgschaftsübernahme), könnte man die Haushalts- und Schuldendiensterfordernisse mildern. Voraussetzung dafür ist aber freilich wiederum die positive Bonitätsprüfung des Bürgen (unter Berücksichtigung der Leistbarkeit einer altersbedingt kürzeren Kreditlaufzeit).

bzw. wie erwähnt zusätzlicher Eigenmitteleinsatz bzw. weitere Stundenaufstockung

zitat..
Bud34 schrieb: welcher Zinnsatz variabel bzw. Fix 15 Jahre wären für Person 1 realistischerweise erzielbar?

Bei voller Besicherung für die Bank aktuell rund um 4% fix, variable (Anschluss-)kondition 3M EURIBOR + rund um 1%. Alles jedoch unter Berücksichtigung der positiv erfolgten Leistbarkeitsüberprüfung.


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  •  stefano
  •   Bronze-Award
16.5.2023  (#4)

zitat..
Bud34 schrieb: die wohl gute Besicherung ist aufgrund möglicher Zahlungsschwierigkeiten für die Bank dann zu heiß, verstehe ich dies richtig? d.h. Rechnet die Bank auch damit, dass Person 1 oder 2 arbeitslos werden können und zukünftige Alimente niedriger ausfallen könnten? 

Genau. Durch die neue KIM-Verordnung darf Schuldendienstquote max. 40% betragen. Also das Verhältnis der Kreditrate zum Einkommen (grob das Nettogehalt-Leasingraten+Alimente). Deshalb wäre es schon mal gut die Leasingrate aus der Gleichung zu nehmen.

zitat..
Bud34 schrieb: Denn letztlich sollen zukünftige Ereignisse (Reparaturen, Neuanschaffungen usw.) durch die Sicherheiten abgefedert werden und keine schlaflosen Nächte verursachen. 

Ein gewisser Notgroschen ist immer gut. 85k müssen es aber nicht sein. Ist das nur von Person 1?


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  •  Bud34
16.5.2023  (#5)
die Sicherheiten sind bewusst hoch gewählt und durch den niedrigen Zinssatz wurde auch separat langfristig angelegt.

ca. 85k und sind von Person 1 (Vorauszahlung Erbe) guter Tipp mit den weiteren Finanzhilfen, sofern es keinen Rückzahlungscharakter hat (sonst noch ein  Gläubiger) 

Die Auflistung von zu erwartenden Kosten für mögliche Umschuldung, Reserve, Auszahlen Auto, Fertigstellung und sonstigen Themen wie Einbringung zur Reduktion der monatlichen Rate usw. würde darüberhinaus noch einiges an Eigenmitteln abfließen lassen.
wer hat bereits ähnliche Erfahrungen durchlebt und wie wurde es gelöst?
Wir bündeln alle Fakten, damit wir ein klares Bild aufzeichnen können und handeln im Interesse des Kindes 




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  •  Equity
  •   Bronze-Award
16.5.2023  (#6)

zitat..
LiConsult schrieb:

Dies wird jedoch schwer, denn:

Selbst unter Berücksichtigung einer neuen Kreditrate von etwa 1.250 (für 260k offener Kreditbetrag und 4% Zinsen für 30 Jahre) beträgt das regulatorisch (KIM-V) erforderliche Einkommen monatlich 3.125 (im Vergleich zu möglichen 2.327). Die Alimente müssten somit etwa 800/Monat betragen, damit die Grenze nicht unterschritten wird (eigentlich etwas weniger unter Berücksichtigung 13., + 14. Gehalt).

Ich komme laut den Angaben auf ziemlich genau 1000/Monat (16% von etwa 75k netto pro Jahr inkl. Bonus) Alimente, ab dem 6. Geburtstag (18%) dann etwa 1100 Alimente. Das könnte sich schon gut ausgehen. 


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  •  andi102
  •   Bronze-Award
16.5.2023  (#7)
Bisschen OT OT [Off Topic], aber mich schockiert, wie die Bank99 die KN da im Regen stehen lässt. Das lese ich hier zum ersten Mal, ist aber in meinen Augen ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Bank. Das hätte schon ruhig beim Konditionenthread angemerkt werden sollen (sinngemäß: Top-Kondition, sein darf aber nichts).

Was soll der Weichende jetzt machen? Umschuldung geht realistischerweise nicht (0,9%). Die Bank bietet im Prinzip einen Kredit an, wo man nachher existenzielle Änderungen nicht mehr machen kann. Der Weichende bekommt unter diesen Umständen wohl keinen neuen Kredit mehr. Das es 0,1-0,3% teurer werden kann, wäre erklärbar.

Mich bestätigt das wieder in meiner Vermutung, dass diese Banken die Konditionen anbieten, mit dem Wissen, dass sie bei einigen KN massiv an deren Problemen verdienen werden. Anders kann man die Kondition meiner Meinung nach nicht darstellen. Und bevor ich hier noch Schwierigkeiten bekomme, das ist NUR MEINE MEINUNG.

GANZ WICHTIG FÜR @Bud34 : Wurdest du über diese Tatsache aufgeklärt? Ich würde hier durchaus in Richtung Arbeiterkammer denken. Eventuell kann man hier etwas machen. Für mich ist das ein Skandal.

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  •  supernova
  •   Silber-Award
16.5.2023  (#8)
Wenn es wirklich zur Trennung kommt, würde ich einen klaren Schnitt machen mit Neuanfang für beide, ergo Haus verkaufen.

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Hallo Bud34,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wie agieren im Trennungsfall?

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
16.5.2023  (#9)

zitat..
andi102 schrieb: aber mich schockiert, wie die Bank99 die KN da im Regen stehen lässt. Das lese ich hier zum ersten Mal, ist aber in meinen Augen ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Bank. Das hätte schon ruhig beim Konditionenthread angemerkt werden sollen (sinngemäß: Top-Kondition, sein darf aber nichts).

aufmerksamen Lesern der jährlichen bank99 (und vormaligen ING-) Threads ist dieser Umstand bekannt und keine Überraschung. Auch werden in den jeweils neuen Threads die Links aus den Vorjahren angehängt.
Der Grund für diese Eigenheit liegt in der von der ING damals IT - seitig aufgesetzten Produktarchitektur. Möglicherweise wird sich dieser konkrete Umstand auch wieder ändern (so wie einige andere Spezifika der bank99 auch).
Ob das im Beratungsgespräch direkt mit der bank99 konkret auch erwähnt wird, kann ich nicht beurteilen.

zitat..
andi102 schrieb: Mich bestätigt das wieder in meiner Vermutung, dass diese Banken die Konditionen anbieten, mit dem Wissen, dass sie bei einigen KN massiv an deren Problemen verdienen werden.

Keine Bank orientiert sich beim "Konditionendesign" ihrer Kreditprodukte an möglich auftretenden Problemen ihrer Kunden. Wo soll die konkrete Bank nach nur 4 Jahren Zinsbeitrag und einer nun gezwungenermaßen erfolgenden Umschuldung massiv verdienen?

zitat..
andi102 schrieb: Anders kann man die Kondition meiner Meinung nach nicht darstellen. Und bevor ich hier noch Schwierigkeiten bekomme, das ist NUR MEINE MEINUNG.

Welche Schwierigkeiten sollten da entstehen?
Nochmal: die Konditionenvergabe richtet sich bei jeder Bank an einem Bündel an Parametern (Marktzinsen, Liquditäts-, Risiko-, Verwaltungs-, Absicherungs-,etc.kosten, Vertriebsüberlegungen, Bilanzstruktur, etc.) und nicht an der Überlegung, wie man Kreditnehmer verliert, die in eine missliche Lage geraten.

zitat..
andi102 schrieb: GANZ WICHTIG FÜR @Bud34 : Wurdest du über diese Tatsache aufgeklärt? Ich würde hier durchaus in Richtung Arbeiterkammer denken. Eventuell kann man hier etwas machen. Für mich ist das ein Skandal.

Wo ist der Skandal? Keine Bank ist verpflichtet, einer gewünschten, sich ändernden Vertragslage (Änderung der Kreditnehmer- und Pfandgeberzusammensetzung) zuzustimmen. Auch Institute, die technisch und vergabeseitig diese Möglichkeit offerieren, werden vor diesen Änderungen eine Bonitätsprüfung durchführen und wenn diese negativ ausfallen sollte, ebenfalls ihre Zustimmung zur Vertragsänderung verweigern. Was soll die Arbeiterkammer dann machen?

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  •  andi102
  •   Bronze-Award
16.5.2023  (#10)

zitat..
LiConsult schrieb:

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andi102 schrieb: aber mich schockiert, wie die Bank99 die KN da im Regen stehen lässt. Das lese ich hier zum ersten Mal, ist aber in meinen Augen ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Bank. Das hätte schon ruhig beim Konditionenthread angemerkt werden sollen (sinngemäß: Top-Kondition, sein darf aber nichts).
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aufmerksamen Lesern der jährlichen bank99 (und vormaligen ING-) Threads ist dieser Umstand bekannt und keine Überraschung. Auch werden in den jeweils neuen Threads die Links aus den Vorjahren angehängt.
Der Grund für diese Eigenheit liegt in der von der ING damals IT - seitig aufgesetzten Produktarchitektur. Möglicherweise wird sich dieser konkrete Umstand auch wieder ändern (so wie einige andere Spezifika der bank99 auch).
Ob das im Beratungsgespräch direkt mit der bank99 konkret auch erwähnt wird, kann ich nicht beurteilen.

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andi102 schrieb: Mich bestätigt das wieder in meiner Vermutung, dass diese Banken die Konditionen anbieten, mit dem Wissen, dass sie bei einigen KN massiv an deren Problemen verdienen werden.
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Keine Bank orientiert sich beim "Konditionendesign" ihrer Kreditprodukte an möglich auftretenden Problemen ihrer Kunden. Wo soll die konkrete Bank nach nur 4 Jahren Zinsbeitrag und einer nun gezwungenermaßen erfolgenden Umschuldung massiv verdienen?

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andi102 schrieb: Anders kann man die Kondition meiner Meinung nach nicht darstellen. Und bevor ich hier noch Schwierigkeiten bekomme, das ist NUR MEINE MEINUNG.
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Welche Schwierigkeiten sollten da entstehen?
Nochmal: die Konditionenvergabe richtet sich bei jeder Bank an einem Bündel an Parametern (Marktzinsen, Liquditäts-, Risiko-, Verwaltungs-, Absicherungs-,etc.kosten, Vertriebsüberlegungen, Bilanzstruktur, etc.) und nicht an der Überlegung, wie man Kreditnehmer verliert, die in eine missliche Lage geraten.

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andi102 schrieb: GANZ WICHTIG FÜR @Bud34 : Wurdest du über diese Tatsache aufgeklärt? Ich würde hier durchaus in Richtung Arbeiterkammer denken. Eventuell kann man hier etwas machen. Für mich ist das ein Skandal.
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Wo ist der Skandal? Keine Bank ist verpflichtet, einer gewünschten, sich ändernden Vertragslage (Änderung der Kreditnehmer- und Pfandgeberzusammensetzung) zuzustimmen. Auch Institute, die technisch und vergabeseitig diese Möglichkeit offerieren, werden vor diesen Änderungen eine Bonitätsprüfung durchführen und wenn diese negativ ausfallen sollte, ebenfalls ihre Zustimmung zur Vertragsänderung verweigern. Was soll die Arbeiterkammer dann machen?

Natürlich muss die Bonität passen. Aber diese Möglichkeit schon im vorhinein auszuschließen halte ich persönlich für bedenklich. Wenn ein Vermittler im Spiel ist, muss der den Kunden im Angebotsvergleich meiner Meinung nach diesen Umstand zwingend mitteilen. Und ob die Bank das technisch kann oder nicht, interessiert den Richter schon mal gar nicht.

Bei den Verfahren, die die Banken in den letzten Jahren verloren haben, wäre das für mich direkt eine aufgelegte Sache.


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
16.5.2023  (#11)

zitat..
andi102 schrieb: Wenn ein Vermittler im Spiel ist, muss der den Kunden im Angebotsvergleich meiner Meinung nach diesen Umstand zwingend mitteilen.

stimmt - im Sinne der Beratungsqualität wäre eine Aufklärung angebracht

zitat..
andi102 schrieb: Und ob die Bank das technisch kann oder nicht, interessiert den Richter schon mal gar nicht.

Bei den Verfahren, die die Banken in den letzten Jahren verloren haben, wäre das für mich direkt eine aufgelegte Sache.

wie erwähnt

zitat..
LiConsult schrieb: Keine Bank ist verpflichtet, einer gewünschten, sich ändernden Vertragslage (Änderung der Kreditnehmer- und Pfandgeberzusammensetzung) zuzustimmen.

... weder von Gesetzes wegen noch präjudiziell - egal aus welchem Grund


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  •  Hedensted
  •   Bronze-Award
16.5.2023  (#12)

zitat..
LiConsult schrieb:

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andi102 schrieb: aber mich schockiert, wie die Bank99 die KN da im Regen stehen lässt. Das lese ich hier zum ersten Mal, ist aber in meinen Augen ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Bank. Das hätte schon ruhig beim Konditionenthread angemerkt werden sollen (sinngemäß: Top-Kondition, sein darf aber nichts).
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aufmerksamen Lesern der jährlichen bank99 (und vormaligen ING-) Threads ist dieser Umstand bekannt und keine Überraschung. Auch werden in den jeweils neuen Threads die Links aus den Vorjahren angehängt.
Der Grund für diese Eigenheit liegt in der von der ING damals IT - seitig aufgesetzten Produktarchitektur. Möglicherweise wird sich dieser konkrete Umstand auch wieder ändern (so wie einige andere Spezifika der bank99 auch).
Ob das im Beratungsgespräch direkt mit der bank99 konkret auch erwähnt wird, kann ich nicht beurteilen.

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andi102 schrieb: Mich bestätigt das wieder in meiner Vermutung, dass diese Banken die Konditionen anbieten, mit dem Wissen, dass sie bei einigen KN massiv an deren Problemen verdienen werden.
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Keine Bank orientiert sich beim "Konditionendesign" ihrer Kreditprodukte an möglich auftretenden Problemen ihrer Kunden. Wo soll die konkrete Bank nach nur 4 Jahren Zinsbeitrag und einer nun gezwungenermaßen erfolgenden Umschuldung massiv verdienen?

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andi102 schrieb: Anders kann man die Kondition meiner Meinung nach nicht darstellen. Und bevor ich hier noch Schwierigkeiten bekomme, das ist NUR MEINE MEINUNG.
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Welche Schwierigkeiten sollten da entstehen?
Nochmal: die Konditionenvergabe richtet sich bei jeder Bank an einem Bündel an Parametern (Marktzinsen, Liquditäts-, Risiko-, Verwaltungs-, Absicherungs-,etc.kosten, Vertriebsüberlegungen, Bilanzstruktur, etc.) und nicht an der Überlegung, wie man Kreditnehmer verliert, die in eine missliche Lage geraten.

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andi102 schrieb: GANZ WICHTIG FÜR @Bud34 : Wurdest du über diese Tatsache aufgeklärt? Ich würde hier durchaus in Richtung Arbeiterkammer denken. Eventuell kann man hier etwas machen. Für mich ist das ein Skandal.
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Wo ist der Skandal? Keine Bank ist verpflichtet, einer gewünschten, sich ändernden Vertragslage (Änderung der Kreditnehmer- und Pfandgeberzusammensetzung) zuzustimmen. Auch Institute, die technisch und vergabeseitig diese Möglichkeit offerieren, werden vor diesen Änderungen eine Bonitätsprüfung durchführen und wenn diese negativ ausfallen sollte, ebenfalls ihre Zustimmung zur Vertragsänderung verweigern. Was soll die Arbeiterkammer dann machen?

Entschuldigt vorweg, wenn ich zur Sache nichts beitrage, aber @LiConsult kannst du näher ausführen was du mit "technisch nicht in der Lage eine Änderung des Kreditvertrages und damit einhergehend eine Änderung der Pfandgeber umzusetzen" meinst (dein erster Beitrag). 

Wenn's eine IT-technische Sache ist kann dies doch geändert werden?
"Programmierer programmiert - Problem gelöst." - oder stell ich mir das jetzt zu technisch vor und vergesse das Drumherum..

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
16.5.2023  (#13)

zitat..
andi102 schrieb: Bisschen OT OT [Off Topic], aber mich schockiert, wie die Bank99 die KN da im Regen stehen lässt. Das lese ich hier zum ersten Mal, ist aber in meinen Augen ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Bank. Das hätte schon ruhig beim Konditionenthread angemerkt werden sollen (sinngemäß: Top-Kondition, sein darf aber nichts).

Bank99 ist eine "Diskonter-Bank". Genauso wie es bei Lidl keine Wurst und Fleisch in Bedienung gibt, oder bei Yesss keinen Handy-Shop gibt, hat man dort einfach nur Standard-Produkte und aus. Sie haben auch keine Mitarbeiter für Kunden als Ansprechpartner, sondern Agenten, das sind entweder Mitarbeiter von Postpartner oder der Post. Wenn diese nicht weiter wissen, rufen die selbst die Hotline an und bekommen selbst nur standardisierte Auskünfte.

Keine Vertragsänderung ist eine bequeme Sache für eine Bank, weil Abkündigung evtl. Pönalstrafen bringt und Neuvertrag nochmalige Bearbeitungsgebühr einbringt. Ob die Pfandurkunde weiterverwendet werden kann, würde ich dennoch hinterfragen.

Hauptproblem ist derzeit, dass Kredite nach FMA-Vorgaben nur vergeben werden, wenn maximal 40% des Nettoeinkommens für die Rückzahlung der Raten aller bestehender Kredite und neuen Kredit ausreicht. Das ist unabhängig davon, ob bei hohem Einkommen dennoch der Lebensstil von den restlichen 60% Nettoeinkommen so bescheiden ist, dass trotzdem noch viel übrig bleibt und unabhängig davon wie gut für die Bank die Bonität und Besicherung des Kredites wäre. Ob das auch für Umschuldung gilt, weiß ich nicht, aber wenn ein Gemeinschaftskredit auf eine einzelne Person abgewälzt wird ist das durchaus wahrscheinlich.

Ich persönlich bin der Meinung, dass Person 1 das knapp stemmen kann, man dann aber im Leben jeden Cent nur des Hauses willens umdrehen muss und vielleicht anders ein schöneres Leben hätte. Aber das ist eine sehr individuelle Frage, du hast aber nach Meinungen gefragt.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
16.5.2023  (#14)

zitat..
Hedensted schrieb: aber @LiConsult kannst du näher ausführen was du mit "technisch nicht in der Lage eine Änderung des Kreditvertrages und damit einhergehend eine Änderung der Pfandgeber umzusetzen" meinst (dein erster Beitrag).

Wenn's eine IT-technische Sache ist kann dies doch geändert werden?
"Programmierer programmiert - Problem gelöst." - oder stell ich mir das jetzt zu technisch vor und vergesse das Drumherum..

gerne - kurzer Input: die bank99 hat Ende 2021 formell das heimische Privatkundengeschäft der ING übernommen. Ebenfalls übernommen wurde damit auch das Kernbankensystem und auch die Kreditvergabepolicy, das Einreichtool, das Konditionenvergabesystem und eben auch die Programmierung des gesamten Kreditabwicklungsprozesses.
Diese Programmierung hatte bei Markteintritt im Vergleich zu "herkömmlichen" Banken natürlich einige Lücken, die peu a peu geschlossen werden sollen. In einigen Bereichen sind diese noch vorhanden (eben diese oben angeführte, geforderte Kongruenz von Kreditnehmer und Eigentümer oder beispielsweise die ausschließliche Fokussierung auf fertiggestellte Objekte).
Diese Themen werden angegangen - brauchen jedoch Zeit und Ressourcen. Am Willen scheitert es nicht.

zitat..
cc9966 schrieb: bequeme Sache für eine Bank, weil Abkündigung evtl. Pönalstrafen bringt und Neuvertrag nochmalige Bearbeitungsgebühr einbringt.

die gibt es bei der bank99 bekanntlich nicht (bzw. nur dann, wenn der Finanzierungsdienstleister eine solche berücksichtigen möchte).

zitat..
cc9966 schrieb: Ob die Pfandurkunde weiterverwendet werden kann, würde ich dennoch hinterfragen.

im Falle der Umschuldung nicht, da die neue finanzierende Bank ein eigenes Pfandrecht eintragen lassen möchte. Eine Umschuldung unter "neuen Vorzeichen" zum bisher finanzierenden Institut funktioniert nicht.

1
  •  stefan4713
17.5.2023  (#15)

zitat..
supernova schrieb: Wenn es wirklich zur Trennung kommt, würde ich einen klaren Schnitt machen mit Neuanfang für beide, ergo Haus verkaufen.

sehe ich zu 100% auch so
hab 1999 selbiges durchgemacht - meinen hälfte-anteil der gatin überlassen und sie im gegenzug  auf alimente zeit ihres lebens verzichtet
die bank läßt den den verlassenen nur ungern allein mit dem kind im haus zurück und ohne klare sicherstellung wohl die person2 nicht aus der haftung

in meinem fall blieb die restschuld, oder wie das damal geheißen hat, noch, aber ich kann nur dringend empfehlen, wenn das kind jetzt 5 jahre ist und im herbst in die schule kommt
alles ziehen aus, objekt wird veräußert (das wird dauern) und alle ziehn inzwischen in eine mietwohnung


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  •  Bud34
17.5.2023  (#16)
Dankeschön an alle für die großartigen Rückmeldungen. 
Vor allem auch die Inputs eurer eigenen Erfahrungen und auch Meinungen. Gerne noch weitere! :) 
Wir werden sicherlich noch weitere Fragen haben und schaffen im Gesamtkontext Klarheit für uns und unser Kind. 


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
17.5.2023  (#17)
Ist P1 unter 35J?

Mein Vorschlag:

Aufstockung auf maximale Stundenanzahl und somit Mehrverdienst.
Einbringung  von 70.000 € von den insgesamt 85.000 Euro in den Kredit, somit blieben rund 200K übrig für eine Umschuldung (inkl. Umschuldungskosten).
Rund 15K sollten Person 1 (vermutlich der weibliche Part) als eiserne Reserve dienen (ca. 6 Monatsgehälter).

Du selber könntest wie du schreibst um zu helfen und die 85K für die Sondertilgung zu gewährleisten, das Leasing übernehmen und als Leasingnehmer die Raten für ebendieses bezahlen. 
Somit könnten 420 € freigeschaufelt werden, die sonst die Leistbarkeit für P1 negativ beeinflussen würden.

Zusätzlich eine Alimenatationszahlung in Höhe von rund 600 € monatlich vereinbaren, zumindest bis deine Expartnerin wieder Vollzeit arbeiten gehen kann (das sollte bei einem 5J. Kind in einer überschaubaren Zeitrange liegen).

Annahme Kreditberechnung:

rund 3.000 € Einkommen inkl. Alimente

1 Person für die Haushaltsrechnung (rund 1.000 € Betriebs- und Energiekosten, IT, Versicherungen, Lebenserhaltungskosten)

Kreditrate bei 3,625% Fixzins für 25J und 35J Laufzeit in Höhe: unter 900 € monatlich. 
(bzw. Rund 960 € bei 30J Laufzeit). Diese entspricht somit locker der KIM-V.
Quelle für Berechnung (bei 4% Fixzinsannahme effektiv):
https://www.finanzierungsvermittlung.at/kreditrechner/

So könnte das Haus behalten werden und auch eine eiserne Reserve iHv. Rund 15.000 €  bleibt.

Ob sich der Fixzins bei einer Umschuldung verschlechtert, wäre das (mein) geringstes Problem. Die Darstellbarkeit und finanzielle Flexibilität von Person 1 wäre meine Prio 1:
damit ist für das Wohl des Kindes gesorgt, es bleibt in seinem sozialen Umfeld.
Die finanzielle Situation von Person 1 bleibt im grünen Bereich, weil nicht auf Anschlag finanziert.

Du als Expartner hast es in Wirklichkeit in der Hand. Bei deinem Engagement sollte alles gut darstellbar sein.

Edit:

die Alimentationsbescheinung sollte offiziell und das Leasing und somit auch der KSV bereinigt sein. Dann würde ich sagen "Feuer frei" für die Umschuldung und somit rechtlich korrekte Trennung und Herstellung der Grundbuchordnung.

Lg

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
18.5.2023  (#18)

zitat..
LiConsult schrieb: im Falle der Umschuldung nicht, da die neue finanzierende Bank ein eigenes Pfandrecht eintragen lassen möchte. Eine Umschuldung unter "neuen Vorzeichen" zum bisher finanzierenden Institut funktioniert nicht.

Ich habe mit Umschuldung nicht den Bankenwechsel gemeint, sondern die Änderung des Kreditvertrages von zwei Kreditnehmern auf Person 1 (plus eventuelle weitere Sicherheiten wie zB Bürgschaft einer anderen Person, was realistisch in diesme Falle verlangt wird).


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
18.5.2023  (#19)
Ja, deswegen habe ich betreffend die Pfandurkunde auch geschrieben

zitat..
LiConsult schrieb: Eine Umschuldung unter "neuen Vorzeichen" zum bisher finanzierenden Institut funktioniert nicht.

Die aufrechte Pfandurkunde kann nicht verwendet werden, da in dieser bestehenden und gerichtlich eingetragenen die beiden bisherigen Kreditnehmer die Pfandgeber sind. Es geht ja konkret auch um die bank99, wo Kreditnehmer- und Pfandgeber (noch) ein und derselbe Personenkreis sein müssen.
Insofern bleibt bei einer gewünschten Änderung des Kreditnehmer- und Pfandgeberkreises bei der bank99 selbst wie oben erwähnt nur die Umschuldung.

Bei einer anderen Bank würde der Weg über die Leistbarkeitsprüfung unter geänderten Rahmenbedingungen erfolgen - und im Falle der positiven Beurteilung die Pfandbestellungsurkunde neu ausgestellt und eingetragen werden (freilich unter Verrechnung der Gerichtsgebühr von 1,2% von i.d.R. 120% des offenen Kreditbetrages).


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
18.5.2023  (#20)

zitat..
cc9966 schrieb: Ich habe mit Umschuldung nicht den Bankenwechsel gemeint, sondern die Änderung des Kreditvertrages von zwei Kreditnehmern auf Person 1

Geht nicht weil

zitat..
LiConsult schrieb: Es geht ja konkret auch um die bank99, wo Kreditnehmer- und Pfandgeber (noch) ein und derselbe Personenkreis sein müssen.
Insofern bleibt bei einer gewünschten Änderung des Kreditnehmer- und Pfandgeberkreises bei der bank99 selbst wie oben erwähnt nur die Umschuldung.

die bank99 diese Trennung eben technisch nicht durchführen kann.

Somit bleibt nur der Weg der vollständigen Neuausrichtung des Kreditarrangements mit der damit verbundenen Leistbarkeits- und Darstellungsfähigkeits-Prüfung. 
Die Kosten dazu schlagen mit rund 3-4% zu Buche.
Die Umstellung auf aktuelle Fixzinsgegebenheiten wird somit ebenfalls initiiert.
Aber nur so kann eine saubere rechtliche Trennung von Kredit und Eigentumsnachweis im Grundbuch erfolgen.

Einen möglichen Weg dazu habe ich drei Postings weiter oben geschrieben.


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  •  Namor1
18.5.2023  (#21)
Ich zahle seit 13 Jahren Alimente, gemeinsame Immo gab es nicht.

Auch wenn ihr jetzt noch im Guten miteinander sprecht, dass muss nicht bleiben. Vielleicht kommt eine neue Partnerin während Kindsmutter alleine bleibt. Dann ist das Kind bei Papa, versteht sich gut mit Stiefmutter und es entsteht das Gefühl, "dort wird Familie gelebt". Es entstehen Verlustängste...

Vielleicht kommen neue Kinder mit neuen Partnern und dann braucht man plötzlich das Geld für ein zweites Nest oder der neue ist eifersüchtig auf den vorherigen Partner, will sich nicht an Miete beteiligen und wenn er Miete zahlt, wem gehört die....

So gesehen wäre ein klarer Schnitt und Finanztrennung sicher gut.

Bauchweh hätte ich wegen den top Zinsen, die ihr zahlt. Eine Frage ist auch, ob ihr mit Abschlag verkaufen müsst und wieviel der ausmacht.

Ein Efh kann man gut vermieten, weil problemlos kündigen. Vielleicht ist ein Konstrukt, nur P2 im Grundbuch und P1 zahlt Miete eine gute Möglichkeit. Lässt sich evtl Steuern sparen und Unterhaltsabsetzbetrag bekommt man trotzdem. Gibt es ein temporären Nutzniesrecht?

Es gibt sicher den kaufmännisch besten Weg (für P1, für P2 oder gar für alle drei) und den besten Weg für das Kind (wobei eine eingeschlagene Strategie, zb Erhalt des Umfeldes, auch über zehn Jahre aufrechterhalten, sprich finanziert, werden muss).

Ich würde mal beide Extreme durchspielen, Gegenüberstellung und wirken lassen.

Auf jeden Fall viel Glück. Einiges an Glück haben Sie ja schon, Sie haben eine Gesprächsbasis mit der Mutter ihres Kindes.

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