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man kommt vorbei - entweder, idem man den aufschlag - vertragsmäßig als höchstaufschlag festschreibt oder die agb im vertrag mit verweis auf das transparenzgebot des kschg und des vkrg durchstreicht, wobei natürlich vereinbaren die elegantere lösung ist. die refinanzierungsaufschläge samt änderungen wurden als gesetzwidrig eingestuft - siehe www.verbraucherrecht.at zu fwk. über das wesen von agb brauchen wir wohl nicht mehr diskutieren... |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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@creator
Danke für die Auskunft. Wie gesagt, würden Sie in den Vertrag schreiben, dass der Auftrag für die gesamte Laufzeit gilt. Ist ein solcher Zusatz dann "stärker" als die Kreditbedingungen? @alle Kann jemand von Banken berichten, deren Kreditbedingungen eine solche Klausel NICHT enthalten? |
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als einzelvereinbarung : ja, klar. - dann steht halt "abweichend von abg x.x.x wird vereinbart blabla"
dass sie den aufschlag in unveränderter höhe festschreiben wollen, ist klar - so viel kriegen die sonst nie wieder. genau deswegen solltest das ja als höchstaufschlag verhandeln. jetzt dürfte das keine bank mehr tun - allerdings ist das urteil http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&no_cache=1&tx_ttnews%5Bpointer%5D=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2730&tx_ttnews%5BbackPid%5D=198 noch nicht rechtskräftig - und natürlich haben die klausel alle banken mal so oder ähnlich drin. so lustige dinger werden ja vom https://www.voebb.at/ "empfohlen"... |
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