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Wie mit Haftrücklassgarantie umgehen?

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  •  pramber
  •   Bronze-Award
28.3. - 2.4.2025
9 Antworten | 7 Autoren 9
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Mittlerweile wohnen wir seit über 4 Jahren in unserem Haus und die Haftrücklassgarantie läuft mit 31.07.2025 aus.
In der Bankgarantie ist definiert, dass die Beträge ohne Prüfung des Rechtsgrundes überwiesen werden.
Die einzige Bedingung ist, dass ein Gutachten eines allgemein beeideten gerichtlichen Sachverständigen beigelegt werden muss, in dem das Bestehen von Mängeln festgestellt wird.

Die aktuellen Mängel sind, soweit ich das beurteilen kann, überschaubar. Hier und da ein paar kleinere bzw. größere Risse, der Estrich hat sich an ein paar Stellen leicht gesenkt, die Böschung im Süden vom Garten wurde teilweise zu steil ausgeführt.
Wie würdet ihr vorgehen?
  • Mit der Baufirma Mängel besprechen (Gefahr, dass die Mängel klein gemacht werden)
  • Mit einem Sachverständigen das Haus besichtigen (Kosten)
  • Es gibt kein mangelfreies Haus, zufrieden sein und die Garantie nicht in Anspruch nehmen

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
28.3.2025  (#1)
Wenn es in dem beschriebenen Umfang ist, sei froh und lass gut sein.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
28.3.2025  (#2)
Sehe ich genauso.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
29.3.2025  (#3)
Wenn Du auf Nummer ganz sicher gehen willst frage mal 3 ZT was die Feststellung der Mängel und Ihrer Bewertung kostet. und dann beauftragst Du den Best(nicht gemient Billigstbieter)ZT

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
29.3.2025  (#4)
Wozu ZT? Die kosten wieder ein paar Tausender. Dann hast wieder Streit, das kostet auch wieder. Es klingt nicht so als ob es einen Grund dazu gäbe. Außer du willst ZT und RA subventionieren.

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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
29.3.2025  (#5)
Gewährleistungsfrist ist drei Jahre, insofern frage ich mich, aus welchen Gründen Du jetzt die Garantie ziehen willst (außer es handelt sich um versteckte Mängel), wenn die Übergabe bereits vor vier Jahren war?

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  •  gwasserbacher
31.3.2025  (#6)
Wenn das alles ist: der Baufirma ein großes Lob aussprechen und froh sein!

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  •  precision
  •   Bronze-Award
31.3.2025  (#7)
Das hier:
"Mit der Baufirma Mängel besprechen (Gefahr, dass die Mängel klein gemacht werden)"

Wenn es Mängel gibt, dann sind das Mängel.
Ob es tatsächlich ein Mangel ist oder noch innerhalb der Toleranz liegt, gibt die Norm vor.

Wichtig: Bekanntgabe der Mangel muss noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgen. Ansonsten gehört der Mangel dir (ausser versteckte Mängel).

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
1.4.2025 19:32  (#8)
Aber was mich wundert ist, dass bei einer Bankgarantie eine Bedingung formuliert ist. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass die bedingungslos sei und jederzeit gezogen werden kann.

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  •  precision
  •   Bronze-Award
2.4.2025 13:31  (#9)

zitat..
alv123 schrieb:

Aber was mich wundert ist, dass bei einer Bankgarantie eine Bedingung formuliert ist. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass die bedingungslos sei und jederzeit gezogen werden kann.

Wenn das so einfach wäre, dann würden AGs auf die Idee kommen zB 8.000 Euro wegen einer einzigen unschön ausgeführten Silikonfuge einzubehalten.

Das wäre dann nicht mehr im angemessenen Rahmen.


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