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Die erste Beratung dahingehend ist immer kostenlos bei einem Notar oder Rechtsanwalt. Würde aber einen Notar empfehlen. Fragen 1 bis 5 sind definitiv was für den Experten. Also, ab zum Notar |
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Ich glaube nicht, also mWn wird sie sowohl bei Erbe als auch bei Schenkung fällig. Bei uns war es mit Gutachter günstiger. Ich glaube das waren 1,1% oder 1,2%. Ist aber eine fixe Gebühr, die man nachlesen kann. Ja, auf jeden Fall. Die Kosten hängen auch vom Wert ab. Irgendeine Gebühr der Gemeinde ist bei uns noch dazugekommen (~150 Eur). Weiß nicht mehr genau wofür. In Summe waren es bei uns ca. 5% vom Schätzwert. 1 |
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Die Kosten sind verhandelbar! es gibt keinen Fixpreis! Und bei einer Schenkung an Dich, wären Geschwister von Dir zu berücksicchtigen um die Optimal Erbnachfolge gleich zu berücksichtigen |
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Der Notar ist aber nur ein Teil der Kosten. Der Großteil ist nicht verhandelbar. |
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Notar oder Rechtsanwalt wirst sowieso brauchen. Die Steuerreform 2015/2016 hat hier einige Neuerungen gebracht: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/340/Seite.34060831.html#GrESt |
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Die Erbfolge ist statisch.. sprich da kannst nix ändern. Das was du meinst, ist ggf. dass du als Beschenkter einen Pflichtteilsverzicht unterschreibst. Da du ja zu Lebzeiten des Erblassers schon was bekommen hast wird das auf deinen Pflichtteil "angerechnet". Somit bekommst du dann mehr oder weniger nix mehr und die anderen Erben bekommen den Pflichtteil. Ist die Mutter noch am leben, bekommt sie 1/3 und die Kinder 2/3 (bei mehreren wird gesplittet). Der Pflichtteil ist die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteiles. Witzig wirds, wenn noch weitere Kinder (zB ledige) da sind. *g* 1 |
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wir machen das zur Zeit grade durch in Tirol. Haus mit Grund wird übergeben, einziger unterschied ist, dass mein Vater das Haus noch bewohnt und ich halt daneben baue. Aber zu deinen Punkten: Nein, aber bei Familieninternen Übergaben wird davon ausgegangen, dass das unentgeltlich abläuft und die Stufenberechnung wird herangezogen. Auszug aus helpt.gv.at: Ab 1. Jänner 2016 beträgt die Steuer beim unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken • für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent, • für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent, • darüber hinaus 3,5 Prozent für die Wertermittlung hast jetzt ein paar möglichkeiten. Die günstigste bei uns war über einen SV der uns ein Gutachten gemacht hat. Anhand dessen kannst dir dann mit den %-Sätzen deine Grunderwerbssteuer ausrechnen. Immobilienpreisspiegel gabs für unsere Region nicht. Und schätzwert (hier gibts auf der bmf seite einen Rechner) war deutlich höher als das Gutachten. 1,1% aber vom Einheitswert, also überschaubar. Einheitswert kannst beim Finanzamt über finanzonline beantragen. ja und kosten hängen vom Notar ab. Wenn mich fragst, sind das die unnötigsten Kosten für das was du an Leistung bekommst. Grunderwerbssteuer ist ägerlich, aber hey du bekommst einen Grund und ein Haus geschenkt. Der Notar macht halt den übergabevertrag fertig mit einer Vorlage und verlangt 5k dafür. aber hilft nix für den neubau wirst dann wieder gemeindeabgaben haben, allerdings kannst du wenn du was abreist (zumindest bei uns) die Kubatur gegenrechnen. Dadurch wirds günstiger und wenn sonst noch begünstigte in der Erbfolge sind sollten die für zumindest deinen Teil einen Verzicht unterschreiben. Also zB Schwester/Bruder oder bei mir die Frau meines Vaters (er ist eigentümer aber sie hätte auf Grund der Erbfolge Anspruch auf 1/3 des Gesamtwertes) Nicht dass bei eintreten eines Erbanspruches eine Partei dann noch Ansprüche auf Teile deines Grundstückes hätte 1 |
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Wow!
Vielen Dank, echt hilfreiche Beiträge von euch Kommt leider einiges mehr zusammen als ich gedacht hab. ~5k für den Notar ist ja echt heftig Zum Grundbucheintrag: Die Bank will ja für den Kredit auch ins Grundbuch eingetragen werden. Lässt sich diese Eintragung mit der Eigentums-Eintragung kombinieren um Kosten zu sparen? |
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Nein, glaube nicht, denn Du musst bereits im Grundbuch stehen, erst dann kann die Bank einen Kredit für Dich eintragen. 1. Eintragungsgebühr für Dich 2. Eintrgungsgebühr für die Bank (wird halt auch an Dich weiterverrechnet) |
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von der Redaktion editiert: Persönliche Angaben auf Wunsch des
Threaderstellers entfernt. |
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Flacher Gedankenansatz, man erbt nicht Sache a oder b, sondern ist Erbe zu Anteilen am Nachlassvermögen! Daher kann kein Pflichtteilverzicht auf sach a gegeben werden |
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ok, kenne mich damit nicht wirklich aus. Werde wohl mit der Familie mal zum Notar müssen. |
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also die einzig faire Lösung in dem Fall wäre für mich: 1. dein Vater schenkt dir das Haus und es wird schriftlich von allen Geschwistern festgehalten welchen Wert die Schenkung hatte zum jetztigen Zeitpunkt, damit kann man die Inflation mitrechnen für die Zukunft wenn es dann soweit ist und geteilt werden MUSS weil es Zeit ist zu erben 2. ein Haus mit Wohnrechten zu verkaufen ist suboptimal, kommt kaum Geld rein weil ja das Wohnrecht den Wert mindert Ende nie, genauso jetzt das zweite Haus teilen hilft deinen Geschwistern ja auch nicht denn Eltern und Oma blockieren es sowieso(hat die Oma übrigens weitere Kinder (Onkel Tante) Thema Pflichtteile) 3. genauso "dein" Haus, entweder dein Vater gibt es dir oder es bleibt ungenutzt oder es wird verkauft, realistisch in der Lage gibt es nur eine Option und es dem Kind geben das es braucht und will du bist halt sozusagen der glückliche das du frühzeitig was bekommst, aber es geht halt nicht anders |
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Hallo walter123, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wie möglichst günstig Grundstück vererben? |