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ich würde auf keinen Fall zahlen, sofort alle Betroffenen kontaktieren und sich einen Bausachverständigen holen der einem die wahre Lage der Baustelle einschätzen kann sie können zahlen und das Unternehmen beantragt danach trotzdem die Insolvenz, das Geld ist weg und sie sitzen auf dem Scherbenhaufen Das Treuhandsystem sollen Käufer und Firmen schützen, ohne Leistung zu zahlen dann bräuchte man das von Beginn weg nicht |
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Aber eventuell geschädigte Gläubiger können nicht auf das Geld zugreifen? Sprich wir hätten das ganze Geld zur Verfügung uns einen neuen Baumeister zu suchen? |
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mir fehlen sämtilche Vertragsdetails um Aussagen treffen zu können aber sie wissen nicht einmal wie groß das Problem ist, welcher Arbeitsanteil wurde erledigt, wie groß sind mögliche Mängel, als Laie kann man das nicht wissen, ja ein Sachverständiger kostet Geld aber das ist gut investiertes Geld, ist wie eine Versicherung gegen Betrug Ich kann nur von mir sprechen, ich habe einen Neubau mit Treuhand gekauft, alles absolut perfekt, für jeden Schritt kam ein offizieller Sachverständiger und hat den Baufortschritt bestätigt. Am Ende hatte ich ein lächerliches Problem mit der Baufirma, habe als Aufpreis eine bodenebene Walkin Dusche bestellt, die haben die Dusche tatsächlich 15mm erhöht gebaut, damit wäre das Wasser rausgelaufen und nicht rein, die wollten mir erklären das bauen die immer so das ist normal, der sowieso vorhandene Bausachverständige hat keine 30s gebraucht um zu entscheiden, alles raus alles neu, eben bzw minimal tiefer, kleines Luxusproblem gottseidank nur |
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Hallo Destroent, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wie sicher ist ein Treuhandkonto |
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Hallo ChristianIV, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Ja. Das Treuhandkonto war ja auch sicherlich nicht gratis. Für normal wird der Kaufpreis erst dann vom Treuhänder ausbezahlt wird, wenn alle Bedingungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind. Nach dieser Ankündigung vom Baumeister würde ich mir aber auch einen Bausachverständigen holen und Rücksprache mit den neuen Nachbarn halten. Wichtig ist auch was die Zahlungsvereinbarungen waren. Wenn es einen Zahlungsplan nach Baufortschritt gibt, gilt dieser. |
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Hallo, zur Erfassung des Themas fehlen mir da ein paar Infos. Auf der einen Seite sollt ihr eine Eigentumswohnung übernehmen ... Auf der anderen Seite seid ihr bereits Eigentümer, denn In welcher Form? Wurde Wohnungseigentum bereits begründet und ihr steht im B-Blatt mit euren Anteilen? Oder erfolgte bislang nur die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum? So wie ich das interpretiere werden die Wohnungen gerade neu errichtet und die Kaufpreiszahlungen erfolgen nach Baufortschritt im Sinne eines der beiden Ratenpläne des BTVG? Meinst du den Bauträger (der auch Wohnungseigentumsorganisator ist) oder wirklich den Baumeister? Prinzipiell empfehle ich in so einem Fall dringend eine anwaltliche Beratung. Bauträgerinsolvenzen (umso mehr, wenn noch kein Wohnungseigentum begründet sein sollte) können da sehr kompliziert werden, wo "der Teufel" im Detail steckt und zur Sicherung der eigenen Ansprüche keine Fehler gemacht werden sollten. |
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Wir stehen im Grundbuch drin, wurde am Anfang so gemacht. In welche Form weiß ich gar nicht. Genau, Wohnungen werden neu errichtet, Zahlung nach BTVG. Baumeister = Bauträger. Werd mal schauen was so ein Sachverständiger kostet. |
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Der Sachverständige wird dir hier nur bedingt weiterhelfen (jedenfalls natürlich bei der Bauausführung). Wichtiger jedoch ist die Situation rund um eine drohende Insolvenz des Bauträgers, wenn dieser schon verlautbart .. speziell auch was die tatsächliche Situation hinsichtlich die Wohnungseigentumsbegründung betrifft. |
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Ich würde da schon deshalb nicht zahlen weil a) der Status der Wohnung / des Objekts unklar scheint b) die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Baumeister / die Baufirma ihren Vertrag ohnehin nicht erfüllen kann c) selbst wenn sie es tut, du gewährleisrungsrechtlich nackt bist, wenn die Firma insolvent geht Sind dann Baumängel oder dergleichen vorhanden, wer bezahlt und korrigiert diese dann? |
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Kann LiConsult nur beipflichten und euch empfehlen einen ANWALT zu holen. Wenn der Vertragserrichter nicht euer Vertrauensanwalt war (wahrscheinlich nicht), dann holt euch unbedingt einen. Das Geld am Treuhandkonto dient ja auch zu eurer Sicherheit und wird erst nach festgelegten Regeln ausbezahlt, um die Käufer abzusichern. IdR muss man als Käufer gar nichts unterschreiben, sondern nur der Sachverständige Baufortschrittsprüfer. Bei dem könnte man die Mängel - so sie denn grobe sind - bereits anzeigen, damit der keinen Fortschritt und somit Geld freigibt (er ist auch nicht verpflichtet auf Mängel zu prüfen). Zumindest muss er dann zumindest den groben Mangel bei der Beurteilung des Fortschritts mitberücksichtigen. |
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Wenn ich sowas lese gibt's von mir nur eine Empfehlung: Nichts wie raus aus dem Vetrag! Der geht sowieso bald insolvent wegen diesem oder einem anderen Projekt und ihr könnt Euch jegliche Gewährleistung aufzeichnen. Und das bei einem Haus wo es schon Probleme mit Feuchtigkeit gibt... Stellt Euch vor in einem Jahr stellt sich heraus dass das Dach ein Totalschaden ist und ihr habt einen schlimmen Wassereinbruch und der ist in Insolvenz. Anwalt suchen, Möglichkeiten ausloten, Flucht ergreifen. Ich kenn jetzt. 2 Fälle die so angefangen haben und in beiden Fällen hat es den Bauherren schon über 200.000 Euro zusätzlich gekostet und unbeschreiblich viele Nerven. Ich bewundere wie die das überhaupt irgendwie aushalten denn das zog sich jeweils über Jahre. Prozesse Insolvenzen, man ist überall zu 100% im Recht aber es bringt einem Null. |
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Möcht hier jetzt noch eine andere Frage anhängen. Wenn bei der Mängelausbesserung in der Wohnung, zb. beim Maler, der das nicht für uns zufriedenstellend malt (es sind noch flecken vom Spachteln und wo mal eine andere Farbe erwischt worden ist), das bis zu dem Datum welches mit dem SV/Bauträger/Eigentümer ausgemacht und unterzeichnet worden ist, das nicht richtig erledigt worden ist, welche Möglichkeiten habe ich dann? Selbst maler suchen und dem Bauträger verrechnen? |
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Wenn das Werk von jmd der dir eine Leistung schuldet Mängel aufweist greift die normale Gewährleistungsregelung. Mängelrüge, Fristsetzung, Rücktritt oder Schadenersatz. Dein Vertrag ist ja nicht mit dem Sub des BT, wie ich verstanden habe, sondern mit dem BT. Also richtet sich deine Klage an den BT. 1 |
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