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Jeweils Anlage E1kv bei der Einkommenssteuererklärung im Ausmaß der persönlichen Beteiligung. Verlustausgleich ist bei Kapitalerträgen nur im selben Kalenderjahr (und nur zwischen Kapitalerträgen/-verlusten aber nicht mit anderen Einkommen) möglich. Einfacher ist ein (oder je ein) Einzeldepot bzw. hat das Gemeinschaftsdepot keinen Vorteil der den Mehraufwand rechtfertigt (kostenloses steuereinfaches Depot vorausgesetzt). |
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Danke mal für die Info. Da wir auf dem Konto/Depot (die Bank nenet das "Modulkonto) gleiche Rechte haben, nehm ich an, dass dann auch alle Werte auf dem Depot den beiden Ehepartnern zu je 50% zuzurechnen sind - und somit der Verlustausgelich ebenfalls 50:50 aufzuteilen ist. Eine ausdrückliche Regelung darüber ist mir jedenfalls nicht bewußt - Konto-/Depoteröffnung liegt allerdings Jahrzehnte zurück. Heißt das aber auch, dass man die Aufteilung auch anders regeln könnte (z.B. 30:70)? Schriftlich über die Bank? Oder kann man ganz einfach sagen, dass z.B. das Wertpapier A dem einen Mitinhaber gehört und das Wertpapier B dem anderen? Steuereinfaches Depot ist klar. aber warum erwähnst du das "kostenlos" hier ausdrücklich? Was wäre anders, wenn es sich um ein Depot handelt, für das Depotgebühren bezahlt werden? Naja, wir waren mit unserem einzigen und gemeinsamen Konto/Depot bisher sehr zufrieden. Hab damit mit einem Blick/mit einem Einstieg über alles den Überblick. Keine mehrfachen Logins notwendig, kein Nachdenken, von welchem Konto was bezahlt/abgebucht wird. Ich vermute, dass auch die diversen Gebühren für 2 Konten höher sind als für eines. Dem stehen in unserem Fall nur sehr seltene Transaktionen am Depot gegenüber (z.B. bisher kein Verkauf eines "Neubestandes" und somit war die Frage des Verlustausgleiches auch noch gar kein Thema). Somit sehe ich den Aufwand, irgendwann mal aus Anlass eines Wertpapierverkaufes das Formular E1kv auszufüllen, eher vernachlässigbar (Einkommenstuerpflichtig sind wir beide ohnehin). Gilt jetzt aber offensichtlich nur für meine rein subjektive Situation. |
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Deshalb: Bei 2 Depots sind (potentiell) die Gebühren etwas höher, bei kostenlosen Depot(s) fällt das Argument weitgehend weg. Zum Verlustausgleich beim Gemeinschaftsdepot fehlt mir das Detailwissen, aber der workaround mit 2 kostenlosen & steuereinfachen Depots hat sich bei uns bewehrt. Bei einer überschaubaren Anzahl von Transaktionen ist es trivial den Überblick zu bewahren. Das ist dann wohl Geschmackssache ob man sich als Ehepaar lieber um Steuern (Gemeinschaftsdepot) oder den Überblick (2 Einzeldepots) kümmern will. |
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Den Verlustausgleich bei einem Einzeldepot erledigt die Bank automatisch für dich, sofern Verlust und Gewinn im gleichen Kalenderjahr realsiert wurden. Ebenso erfolgt die Abführung der Quellensteuer automatisiert, sofern du z.B. deutsche Dividendentitel in deinem Depot hast. Aber: Österreich rechnet dabei nur 15% der angefallenen Bruttorendite mit der österr. Kest /27,5%) gegen, das Finanzamt behält somit 12,5% ein. Das deutsche FA behält jedoch ein wenig über 26% ein, somit kannst du dir diese 11,xx% vom deutschen Fiskus zurückholen. Mir auch. Dazu würde ich die Bank kontaktieren. |
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Danke für die bisherigen Infos. Hat vielleicht noch irgendwer zur folgender Frage eine Antwort: Es gibt am Depot sogenannte "thesaurierende transparente Fonds (ETF)", bei denen jährlich "ausschüttungsgleiche Erträge" anfallen. Für diese zahlt man die 27,5% KEST. Damit es am Ende nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, werden diese ausschüttungsleichen Erträge dem ursprünglichen Anschaffungswert zugeschlagen. Soweit alles klar, wenn der Fonds/ETF mit tatsächlichem Gewinn verlauft wird, ist die Rechnung für die Steuer klar. Aber was ist, wenn in den Zwischenjahren jeweils KEST für ausschüttungsgleiche Erträge bereits bezahlt wurde und dann der Fonds in späteren Jahren mit Verlust (unter dem ursprünglichen Einkaufspreis) verkauft wird? Ist dann die bereits bezahlte KEST für zwischenzeitlich ausschüttungsgleiche Erträge endgültig verloren?? |
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Das wird mit ziemlicher Sicherheit so sein, weil wieder kalenderjahrmäßig ab- bzw. Verluste mit Gewinnen gegengerechnet wird bzw. werden. ||
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Ja, das ist dann verloren. Wäre bei einem Ausschütter (bzw. einer einzelnen Aktie) aber auch nicht anders. Gar keine laufenden Erträge (wie z. B. bei BRK) sind daher rein steuerlich die bessere Lösung. Eine Optimierung in diese Richtung ist aber in der Praxis ohne Diversifikationsnachteile zumindest schwierig. |
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Na, is es da nicht doch anders? Die Ausschüttung/Dividende bekomm ich ja tatsächlich (halt abzüglich KEST) ausbezahlt - die gehört mir und nimmt mir keiner mehr weg. Bei den ausschüttungsgleichen Erträgen zahl ich nur die KEST und im Falle sinkender Kurse verkauf ich dann noch zusätzlich mit Verlust. D.h. ich hab eine KEST für einen zwischenzeitigen reinen "Papiergewinn" im Hintergrund bezahlt, der dann in der Folge allenfalls nie realisiert wurde. Find ich eigenartig...... PS: was ist ein "BRK"? |
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Die ausgezahlte Dividende verringert den Kurswert im Ausmaß der Dividende. Sinkt der Kurs im Anlagezeitraum mehr wie die Summe der Ausschüttungen/Dividenden zahle ich in beiden Fällen gleich viel KESt trotz Verlust. Je größer die Ausschüttung, desto höher jeweils das Risiko zuviel KESt zu zahlen. Mit BRK war Berkshire Hathaway gemeint, als Beispiel für eine AG, die nur Beteiligungen hält, aber keine Gewinne ausschüttet, sondern reinvestiert (und daher auch keine KESt für den Anleger bis zum Verkauf) . Gibt aber auch andere bzw. auch operativ tätige Unternehmen die keine Dividenden ausschütten (diverse US Tech Werte wie Amazon oder Google z. B.). |
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