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Meines Erachtens nicht. Bei uns ist für den gesamten Bereich des Vorgartens gärtnerische Ausgestaltung vogeschrieben. Das Wiener Garagengesetz ist auch recht eindeutig: § 2. (1) Unter dem Einstellen von Kraftfahrzeugen im Sinne dieses Gesetzes wird jedes Abstellen betriebsbereiter Kraftfahrzeuge auf anderen als öffentlichen Verkehrsflächen über die zum Aus- und Einsteigen oder zum Be- und Entladen erforderliche Zeit hinaus verstanden. Ein Kraftfahrzeug gilt im Sinne dieses Gesetzes als nicht betriebsbereit, wenn die Kraftstoffbehälter entleert und die Batterien ausgebaut sind. §4. (3) Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen sind auf gärtnerisch auszugestaltenden Teilen der Liegenschaft grundsätzlich unzulässig. Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m² sind in der Bauklasse I und II auf seitlichen Abstandsflächen, im Vorgarten jedoch dann zulässig, wenn ihre Errichtung auf seitlichen Abstandsflächen oder auf Teilen der Liegenschaft, die der Bebauung offenstehen, im Hinblick auf die Geländeverhältnisse oder wegen des vorhandenen Baubestandes nicht zumutbar ist. In der Praxis wird es, zumindest in unserer Nachbarschaft, allerdings nicht so strikt gehandhabt. |
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Grundsätzlich darfst du machen was du willst solange es nicht verboten ist. In dem Fall ist einer der Hauptggründe einfach die Umwelt - wohin gelangt Öl und Treibstoff wenn etwas undicht ist und du im Garten stehst? Darauf zielt ja auch die Gesetzgebung ab. Erlaubt nein, gescheit nicht wirklich, wenn dir das wurscht ist und es keinen in der Nachbarschaft stört wird nix sein. |
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Wohin gelangt es wenn du auf der Strasse vor dem Garten parkst? |
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Dann wirds in der Kläranlage abgeschieden im Idealfall. |
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Kaufst einfach ein e-Auto, das darfst auch im Erdbeerbeet parken |
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