Hallo an alle!
Ich kann zu folgender frage keine antwort in der
BO BO [Bauordnung/Baugesetz] Wien oder in den PDFs der MA37 finden, soweit ich welche dazu fand:
Wie wird die "frontlänge" eines hauses in Wien berechnet, wenn zB die fassade nicht nur eine ebene hat, sondern leichte vor- oder rücksprünge, oder seitlich anschließende erker?
In meinem konkreten fall:
Eine bestehende fassade ist eben und paralell zur strasse.
Auf einer seite soll ein balkon angebaut werden, das eine wand zur strasse hin hat (höhe: vom gartenniveau bis dach). Die frage ist: wird dieses neue stück wand zur frontlänge des hauses dazugerechnet, oder gilt es wie bei einem erker, daß es nicht eingerechnet wird?
alternative: sollten die wand und der balkon um ca. 50cm zurückversetzt sein, gelten sie noch als "frontlänge" zur straße hin, oder nicht?
Vielen dank im voraus!
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