Hallo liebe Forumianer!
Habe eine Frage: wir haben eine Doppelhaushälfte und möchten rückseitig/nördlich einen Wintergarten anbauen von einer Grösse ca 18 m2! Die Wand des Wintergartens welche zum Nachbarn steht ist halb verglast, halb ein Holzbau! Abstand zur Grundgrenze des Nachbarns ca 1 m! Grundgrenze ist Trennwand unserer Kelleraussentreppen. Habe Bebauungsplan angesehen und hier gibt es nur einen vorderen Bauwich eingezeichnet - hinten ist nichts vermerkt. Ist der Bau baurechtlich somit möglich, wenn die Höhe des Wintergartens 3m nicht übersteigt? Bitte um euer Feedback! Danke. Nachtrag: Lage: Niederösterreich!
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