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Und was wird passieren, wenn du sie vom Grundstück verweist? Ich schätze mal das du dann in den nächsten Tagen, Wochen, Monaten mit dem Besuch der Finanzpolizei zu rechnen hast. Und die kannst du nicht vom Grundstück verweisen, sonst bist eventuell im Strafrecht. http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40123084/NOR40123084.pdf Fakt ist, das du bei einer Kontrolle, egal durch wen, den kürzeren ziehen wirst (natürlich nur wenn du Pfuscher auf der Baustelle hast) |
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Mir wird nix passieren, den ich habe keine Pfuscher beschäftigt.
Mich hat es nur interessiert und ich den Artikel interessant fand. Ich glaub das Pfuscher am Bau gerade in den letzten Jahren immer weniger wird....auch hier am Land. Kann mir auch nicht vorstellen, das es so leicht ist, ein prüfendes Organ von der Baustelle wegzuschicken. |
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Wenn er keine Sicherheitsausrüstung hat und/oder nicht den SiGe-Plan zur Kenntnis genommen / akzeptiert hat.... ||
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und wie will man einem pfuscher einen pfusch nachweisen? muss der einen schriftlichen auftrag in der hosentasche haben? |
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kurz gesagt, muss er bei einer Firma angemeldet sein und daher Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies stellt die Finanzpolizei relativ leicht mit einer Anfrage vor Ort fest. Ist er nirgends angemeldet dann ist er entweder arbeitslos oder Notstandshilfeempfänger (steht im VDA - Versicherungsdatenauszug). Wenn so einer bei dir erwischt wird, und er ist kein Verwandter (in gerader Linie) von dir, hast a Problem. Freundschaftshilfe ist streng genommen genauso strafbar wie ein von dir beauftragter Pfuscher, dein bester Haberer dürfte nicht mal a Leberkässemmel von dir für seine Arbeit entgegennehmen (gilt quasi als Entlohnung). Aufgrund sehr hoher Strafen, 3000-5000 Euro sind da keine Seltenheit, wird durch Firmen immer weniger scharz gearbeitet. |
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Hallo rainer1977, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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naja - ein arbeitsloser oder notstandshilfeempfänger wäre ja ein schwarzarbeiter, da ist für mich schon ein unterschied zu einem pfuscher und ist, wie du sagst, leicht nachweisbar. wenn mir ein freund, der von beruf Installateur ist, am Wochenende meine heizkreise verlegt - das wär für mich ein pfuscher, aber wer will dem nachweisen, dass er nicht offiziell beauftragt ist und eine Rechnung legt - das meinte ich. |
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Naja da kommt die Finanz zu deinem Installateur und will genau die Rechnung mit deinem Bauvorhaben sehen. Wenn er keine hat, wird die Finanz genau prüfen, alles.... Wenn ein Fahrtenbuch nicht stimmt, sind das pro Fahrtenbuch bis zu 5.000 Euro Strafe. Und glaub mir die hocken sich vor Google Maps und fahren Routen nach. Ein paar KM auf oder ab bei einer 200km Tour wird egal sein, aber 30km mehr ist ein Problem Wenn du die beleidigst, verrechnen dir diese jeden falschen Beistrich in deinen Aufzeichnungen. |
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ich hab eh nicht vor, die zu beleidigen ;) - mich hat es nur interessiert, weil ich selbst in der sozialvers. arbeite.
wir haben nur firmen bei uns auf der baustelle, wollen da auch punkto garantie kein Risiko eingehen. aber ich kann mir halt nur schwer vorstellen, wie man auf der Baustelle ad hoc nachweisen soll, dass die Firma offiziell beauftragt ist und auf Rechnung arbeitet und nicht nur so die Hand aufhält. vom erdbauer bekomm ich z.b. erst ganz am schluss eine Rechnung, da ja ständig was zu tun ist. |
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Ja ist schon klar. Aber der Erdbauer arbeitet in der Regel nicht am WE. Weils Ihm niemand bezahlt. |
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Aber bei Pfusch durch WKO MItglieder hilft die WKO nicht - wenn dann wäre umfassende Kontrolle und Hilfe richtig.
Nicht Kontrolle ob WKO MItglieder Ihre Gewerbebereichtigung überschreiten, das will die WKO doch prüfen, für Arbeiten ohne Rechnung gibt es die Finanzpolizei. |