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Die Berechnung ist im §5 der Sachbezugswerteverordnung geregelt. Dort heißt es: 1) Auf Grund der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Monatsdurchschnittstabelle des Euribor für zwölf Monate ist für den Zeitraum vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres ein Durchschnittswert zu ermitteln, der um 0,75 Prozentpunkte erhöht wird. 2) Der sich nach Z 1 ergebende Prozentsatz ist auf halbe Prozentpunkte kaufmännisch zu runden. Der 12M EURIBOR vom Oktober 2022 bis September 2023 lag im Schnitt bei 3,58% - mit Aufschlag 0,75% komme ich auf 4,33% - gerundet auf das nächste halbe Prozent: 4,5% https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001641&Artikel=&Paragraf=5&Anlage=&Uebergangsrecht= 1 |
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Super, vielen Dank für die rasche und präzise Information. |
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sehr gerne! |
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