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SCHWACHSINN!
die Föderung ist in OÖ Einkommensabhängig, aber nicht Besitzabhängig. |
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Soweit ich informiert bin darf man kein Besitzer sein, siehe auch hier:
Förderbar sind grundsätzlich jene Personen, die Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sind, das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz beziehen und ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre aufgeben. |
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Das bestehende Haus müsst ihr gar nicht erben. Ist ja schon in Besitz deiner Frau, soweit ich das verstanden habe.
Wenn Ihr eine Immobilie saniert, bekommt ihr die Förderung, wenn dies euer Hauptwohnsitz ist. (natürlich ist diese Einkommensabhängig die förderung. eh klar). aber grundsätzlich stehts euch schon zu. |
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Danke für die Infos.
Da hab ich mir wohl einen Bären aufbinden lassen von meinem Kollegen. Das Haus ist schon im Besitz meiner Frau. Wir werden es aber wohl (hoffentlich) die nächsten Jahre nicht benutzen können wegen dem Wohnrecht der Schwiegereltern. Wir bauen ein neues Haus in den nächsten Jahren auf unserem bereits gekauften Grundstück und wollen die Förderung in Anspruch nehmen. Geplant wäre es, das Haus der Eltern einmal zu verkaufen, um damit unsere Bank-/Förderungsschulden zu begleichen. |
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Hallo riedl, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wohnbauförderung bei Immobilienbesitz |
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Hab grad nochmal für Salzburg nachgeschaut, und in folgendem PDF
http://www.salzburger-wohnbaufoerderung.at/fileadmin/uploads/pgfx_documents/Beguenstigte_Person_02_12.pdf steht, dass Eigentum nur aufgegeben werden muss, wenn dieses bisher bewohnt wurde. |
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@chris5020: Danke für deinen Beitrag.
Interessant...aber das kann in OÖ wieder anders sein. Meine Frau hat das Haus bewohnt, aber das ist schon 7 Jahre her...natürlich, sie ist dort auch aufgewachsen. So gesehen wird es nichts helfen mir Klarheit beim Land OÖ zu holen... |
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Schwammig.http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/34819_DEU_HTML.htm
Bei uns ist es zB so, dass wir derzeit in einem alten Haus wohnen, das meinem LG und dessen Bruder (mir aber eben nicht) gemeinsam gehört. Das muss quasi verkauft werden, damit wir die Förderung kriegen - sofern wir sie in Anspruch nehmen wollen - oder doch nicht, weil ICH ja quasi keine Rechte daraus habe und daher förderungswürdig wäre? Wäre halt noch spannend wie das ist - wie in eurem Fall - wenn man gar nie darin gewohnt hat... |
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@Cleudi: Ja, es ist schwammig.
"...ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre aufgeben." Obwohl Eigentumsrechte...Meine Frau ist im Eigentum eines Hauses. Das Erbe aufgeben? Kann man das wieder umschreiben lassen? Erben tut sie sowieso... Wir haben ja nie im Haus der Schwiegereltern gewohnt, aber meine Frau schon vor vielen Jahren. Ich frage mal bei offizeller Stelle an was die dazu sagen... |
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Tirol - ... man benötigt einen Bedarf an Wohnraum. Wenn man schon ein Haus hat, hat man keinen Bedarf. Ausgenommen wie im obigen Beispiel wenn ein Wohnrecht eingetragen ist, denn dann kann ich die Immobilie nicht für mich nutzen.
Bei mir ist es so, Haus geerbt, geschiedener Vater wohnt jetzt drin aber ohne Wohnrecht --> keine Wohnbauförderung. |
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@knatti: Interessant...wenn wir in Tirol leben würden, hätten wir dann auch kein Problem. Das Wohnrecht der Eltern ist eingetragen, Haus die nächsten Jahre nicht benutzbar/verkaufbar. |