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Einkommensteuerbescheid - Die WBF richtet sich nach den Einkommensteuerbescheiden (Lohnsteuer) und die erhält man beim Karli. |
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?? - wenn du so ein gehalt hast, brauchst net wirklich a Wohnbauförderung!
Immer diese Millionäre! |
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Brutto - (Sozialvers. + Einkommensteuer) - In NÖ laut Wohnungsförderungsgesetz § 3 und § 16:
Einkünfte (nehme an inklusiver aller Zulagen) minus Einkommensteuer (Lohnsteuer) und minus SV-Beiträge. Nachweis mit Lohnzettel des abgelaufenen Jahres. Es kann auch der Durchschnitt der letzten 3 Jahre verwendet werden, wenn das günstiger ist. |
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Wohnbauförderung - Hallo!
Nein, bin leider kein Millionär ![]() Gleiches gilt auch für mich. Aber in diesem Jahr sieht es nicht mehr so rosig aus, und daher sind es pro Monat ~1000 Euro netto! weniger zusammen (meine Frau und ich). Daher meine Frage, wie sich das Nettojahresgehalt für die Förderung berechnet. Wir verdienen jetzt ja nicht mehr soviel... Gruß Sascha |
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Förderung - In NÖ kannst du den einen Gehaltsnachweis (Lohnzettel) der letzten 3 Monate einreichen, wenn du die Grenze (43600€) nicht annähernd (90%) erreichst. Es zählen aber alle Zulagen und Sachbezüge (Firmenauto) zum Einkommen |