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http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Kaufen-Verkaufen/Eigenheim-Foerderungsuebernahme.html
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Hallo ruru, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wohnbauförderung NÖ möglich? bzw. wie? |
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danke für die Antwort... jedoch sind bei mir noch ein paar Fragezeichen übrig geblieben.
Wir haben noch Banktermine zwecks Kreditverhandlung. Es geht um eine Kreditsumme von rund 220.000 Euro. Da aber nicht klar ist, ob wir mit Sicherheit mit der WBF, vor allem mit welcher Höhe wir rechnen können, ist es etwas kompliziert. Wir ist die Reihenfolge ? Es handelt sich konkret um eine bereits bestehende Immobilie, welche 2010 erbaut und noch nicht bewohnt wurde, sozusagen Erstbezug. Ansuchen auf WBF ist bei diesem Objekt laut Makler möglich. Daher meine Frage: Gehe ich zuerst zur Bank oder kläre ich die WBF zuerst ab ? Jedoch habe ich gelesen, dass dabei mehrere Monate vergehen können. Und wer weiß, ob das Haus dann noch zum Verkauf angeboten wird... Haben schon viel angsehen und dieses soll es nun wirklich werden. Ich hoffe dass ich mein "Problem" mit diesem Beitrag aufzeigen kann. Bitte um Hilfe Danke |
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@ruru - Ist es nicht möglich in den Kaufvertrag eine Klausel einzufügen, dass dieser nur dann gültig ist, wenn die WBF in einer gewissen Höhe zugeteilt werden kann?
Eine 'rechts sichere' Auskunft wirst du nur von der Wohnbauhotline erhalten können, die Abwicklung kann aber auch die Bank machen (ist aber keine Hexerei falls du direkt hingehen willst) Zwischen Antrag und Genehmigung/Auszahlung kann schon ein 1/2 Jahr oder mehr liegen... |
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Ja, das mit der Klausel klingt mal ganz gut.
Es geht halt auch darum ob wir gleich 220000 aufnehmen oder wir fix mit einer WBF rechnen und dann eben "nur" beispielsweise 190000 Euro aufnehmen müssen. Falls der Kredit mit 220000 Euro aufgenommen wird und nachträglich die WBF gewährt wird, so wird dies auch vno der Kreditsumme nach Rücksprach mit der Bank abgezogen, oder? Ich weiß ja nicht ob wir Wohnbauförderung beziehen können weil das Haus ja nicht von uns erbaut wurde, jedenfalls denke ich, dass wir aufgrund der Energiewerte förderungswürdig sind.... Den Energieausweis bekommt man normalerweise bei Abschließung des Kaufvertrages vom Verkäufer oder muss ich dazu selbst einen Sachverständigen beiziehen ? Diesen Energieausweis werde ich für etwaige Förderungen auch vorweisen müssen, oder? tut mir leid für diese vielen Fragen, nabe diesbezüglich noch keine Erfahrungen sammeln können. Jedenfalls bin ich sehr froh über dieses Forum :) |
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hi,
ob DU Förderungswürdig bist, kannst du der Broschüre der WBF entnehmen. http://www.noe.gv.at/bilder/d59/Broschuere_EH_Aufl11.pdf Auf jeden Fall musst du dort deinen Hauptwohnsitz gründen und darfst nicht schon woanders ein gefördertes Objekt besitzen. WEnn ich es richtig verstanden habe, wurde für dieses Objekt noch keine Förderung beantragt. Sonst ist es durchaus auch möglich eine vorhandene Förderung zu übernehmen. Ich habe heuer mein Reihenhaus verkauft und der Käufer hat meine offene Förderung nach Prüfung der Förderugnswürdigkeit übernehmen können. Diese Prüfung war in erster Linie die Einkommensprüfung. Die Grenzen dafür stehen auch in der Broschüre. Noch kurz zum Energieausweis. Ich musste als Verkäufer einen Energieausweis vorlegen und das VOR Vertragsunterzeichnung. Ich denke das sollte heutzutage auch logisch sein, denn wer kauft ein Haus wenn er das nicht weiß wie der Zustand ist?? Ich würde nicht unterschreiben wenn ich keinen unterzeichneten Energieausweis vorliegen habe. Dieser ist dann auch Grundlage für die Förderung. Aber ehrlich gesagt würde ich mal konkret nachfragen, ob auf diesem Objekt eine WBF vorhanden ist oder nicht, geht es nur um den Antrag zur Übernahme oder wirklich um einen Erstantrag? Warum wurde das Haus 2010 ohne Förderung gebaut würde ich mal hinterfragen. Falls wirklich keine Förderung drauf ist, weil zb der Ersterbauer über den Einkommensgrenzen war, dann gilt es zu klären, ob man jetzt noch ansuchen kann. Auf die schnelle hab ich nur gefunden dass zum Einreichzeitpunkt die Fertigstellungsanzeige noch nicht vorhanden sein darf. Ob das aber auch bei Verkauf gilt??? Hoffe es hilft trotzdem ein wenig lg mike |
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@haubilance - Hi,
wie ist das gemeint: Auf jeden Fall musst du dort deinen Hauptwohnsitz gründen und darfst nicht schon woanders ein gefördertes Objekt besitzen. Hauptwohnsitz gründen ok; aber woanders ein gefördertes Objekt besitzen? wir wollen unsere Genossenschaftswohnung in den nächsten paar Monaten kaufen - diese inkludiert eine Förderung (Wien). Wenn wir nun heuer im Herbst (NÖ) um eine Förderung ansuchen, bekommen wir keine? LG |
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hi, wie das bei zwei verschiedenen bundesländern aussieht weiß ich auch nicht. ich meine im gleichen Bundesland. Ich kann nicht für ein Objekt Förderung beziehen und im gleichen Bundesland ein anderes Objekt fördern lassen. Ich weiß es wirklich nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es auch bei zwie Bundesländern schwierig sein könnte. Förderungsvoraussetzung war jedenfalls schon die Begründung des hauptwohnsitzes. Und Hauptwohnsitz kann man nur einen haben (nehme ich an, Nebenwohnsitze gehen mehrere). Und das Melderegister läuft zentral, da würden die das schon sehen. lg mike |