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Der Rückzahlungsbeginn spielt hier keine Rolle. Sofern keine Bereitstellungsprovision vereinbart wurde, sind nur jene Mittel aus dem Kredit "zinsverfangen", die auch tatsächlich zugezählt (= ausbezahlt) wurden. Ob das beim Fördergeld genauso ist, weiß ich nicht. Tendenziell würde ich zuerst die Mittel aus dem Fördertopf beanspruchen. In Summe wird jedoch die Zinsersparnis dennoch gering sein. Aufpassen würde ich im Falle eines Fixzinskredites auf die Fristen. Einige Banken wollen, dass spätestens bis zu einem gewissen Zeitpunkt nach der Kreditvertragsunterfertigung (teilweise auch in einer definierten Höchstanzahl an Tranchen) der fixverzinste Teil abgerufen wird. Dies gilt es dann zu berücksichtigen. |
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Ja, wir zahlen nur die Zinsen für den ausbezahlten Betrag Habe ich jetzt keine im Kopf aber danke für den Hinweis. Muss mir wieder Mal den Vertrag durchlesen ;) |
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