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Wohnbauförderung-Salzburg

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  •  Oesifootball
16.2. - 17.2.2025
12 Antworten | 4 Autoren 12
12
Hi, wir haben vor 5 Jahren unser Reihenhaus bezogen und dabei 37.400€ wohnbauförderung bekommen.
wir planen jedoch das Haus zu verkaufen und neu zubauen. 
Leider finde ich bei Google keine Daten wieviel wir zurückzahlen müssen, hat da jemand eine Ahnung wieviel man nach 7Jahre zurückbezahlt?

Lg

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
16.2.2025  (#1)

zitat..
Oesifootball schrieb: Leider finde ich bei Google keine Daten wieviel wir zurückzahlen müssen

so etwas kann man auch nicht googeln.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein rückzahlbares Darlehen handelt und nicht um einen Annuitätenzuschuss.

Gewöhnlich erhält man bei Inanspruchnahme eines Förderdarlehens einen Schuldschein, der die Details beinhaltet (Förderhöhe, Zinsen, etc.).

Darüber hinaus solltest du zwei mal jährlich die Vorschreibung der Rate erhalten. In dieser Vorschreibung ist auch der aktuelle Darlehensstand vermerkt.

Als zusätzliche Möglichkeit bleibt die Kontaktaufnahme mit der Förderstelle - diese gibt ebenfalls Auskunft über den aushaftenden Saldo.

lg

1
  •  speeeedcat
16.2.2025  (#2)
Handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss? Dies hat es ja mWn eine Zeitlang gegeben. Diese Förderung wurde ja auch nicht ins GB eingetragen und sollte bei einem Verkauf keine Rolle spielen.
Ich weiß aber nicht, ob und in welcher Höhe ihr dann eine erneute Förderung ansuchen könnt.

Ansonsten hätte ich das ergoogelt:

https://service.salzburg.gv.at/pub/get/7496

Und ganz unten aufdrehen Site:
https://www.hausfinanzierung.at/wohnbaufoerderung-landesdarlehen/

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  •  Oesifootball
16.2.2025  (#3)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss? Dies hat es ja mWn eine Zeitlang gegeben. Diese Förderung wurde ja auch nicht ins GB eingetragen und sollte bei einem Verkauf keine Rolle spielen.
Ich weiß aber nicht, ob und in welcher Höhe ihr dann eine erneute Förderung ansuchen könnt.

Ansonsten hätte ich das ergoogelt:

https://service.salzburg.gv.at/pub/get/7496

Und ganz unten aufdrehen Site:
https://www.hausfinanzierung.at/wohnbaufoerderung-landesdarlehen/

Danke fürs nachschauen.
Ja genau bei uns handelt es sich um 
  • Nicht rückzahlbare (Bau-)Zuschüsse – sind meist einmalige Zuschüsse, welche nicht zurückbezahlt werden müssen.

wir sind jetzt 5 Jahre im Reihenhaus und würden wahrscheinlich nächstes Jahr nochmal bauen und natürlich dass aktuelle Haus verkaufen und im neuen wohnen.
Jetzt wäre interessant wieviel % wir bei der wohnbauförderung zurück bezahlen müssen ich werde da morgen mal anrufen.  


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  •  speeeedcat
16.2.2025  (#4)
Bitte gerne.

Das weiß ich auch nicht - anrufen morgen wird wohl Licht ins Dunkel bringen😊.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
16.2.2025  (#5)

zitat..
LiConsult schrieb: Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein rückzahlbares Darlehen handelt und nicht um einen Annuitätenzuschuss.

wie passt das

zitat..
Oesifootball schrieb: bei uns handelt es sich um

Nicht rückzahlbare (Bau-)Zuschüsse – sind meist einmalige Zuschüsse, welche nicht zurückbezahlt werden müssen.

dann mit

zitat..
Oesifootball schrieb: wir haben vor 5 Jahren unser Reihenhaus bezogen und dabei 37.400€ wohnbauförderung bekommen.

zusammen?

Habt ihr nun eine Förderung in der genannten Höhe erhalten - somit ausbezahlt bekommen (dann ist diese auch im Lastenblatt des Grundbuches pfandrechtlich erstrangig besichert) oder bekommt ihr für euren Bankkredit einen Annuitätenzuschuss (der die Zinslast verringert, gewöhnlich für einen Zeitraum von 10 Jahren erteilt wird und grundbücherlich - da kein rückzahlbares Darlehen - nicht vermerkt ist)?

1
  •  Oesifootball
16.2.2025  (#6)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────..
LiConsult schrieb: Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein rückzahlbares Darlehen handelt und nicht um einen Annuitätenzuschuss.
───────────────

wie passt das

──────..
Oesifootball schrieb: bei uns handelt es sich um

Nicht rückzahlbare (Bau-)Zuschüsse – sind meist einmalige Zuschüsse, welche nicht zurückbezahlt werden müssen.
───────────────

dann mit

──────..
Oesifootball schrieb: wir haben vor 5 Jahren unser Reihenhaus bezogen und dabei 37.400€ wohnbauförderung bekommen.
───────────────

zusammen?

Habt ihr nun eine Förderung in der genannten Höhe erhalten - somit ausbezahlt bekommen (dann ist diese auch im Lastenblatt des Grundbuches pfandrechtlich erstrangig besichert) oder bekommt ihr für euren Bankkredit einen Annuitätenzuschuss (der die Zinslast verringert, gewöhnlich für einen Zeitraum von 10 Jahren erteilt wird und grundbücherlich - da kein rückzahlbares Darlehen - nicht vermerkt ist)?

Wir haben die 37.000 ausbezahlt bekommen als Einmal Zuschuss. 
wenn man vor den 25 Jahren den Hauptwohnsitz ändert muss man eben einen Teil zurückzahlen da wüsste ich gerne wieviel.
Darum würde mich interessieren wieviel wir da zurückzahlen müssen um den Kreditvertrag fürs neue Haus auszurechnen.
Den Kredit hatten wir bei der Sparkasse und der ist völlig abbezahlt ohne Darlehen der wohnbauförderung.


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
16.2.2025  (#7)

zitat..
Oesifootball schrieb: Wir haben die 37.000 ausbezahlt bekommen als Einmal Zuschuss.

ok - verstehe.

Die Regelung über die Rückzahlung ist auf Seite 18 gut beschrieben:

"Der vom Land Salzburg gewährte Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurück bezahlt werden,  solange die geförderte Wohnung vom Förderwerber/den Förderwerbern als Hauptwohnsitz bewohnt wird. Die Förderungslaufzeit beträgt 25 Jahre.

Wird die Wohnung innerhalb von 5 Jahren verkauft oder vermietet, muss der Zuschuss in voller Höhe zurückgezahlt werden, danach anteilig in der Höhe, die dem Verhältnis der Gesamt zur Restlaufzeit der Förderungsdauer in Monaten entspricht."

Wenn der Käufer eurer Immobilie allerdings förderungswürdig ist, dann kann die Förderung auch übertragen werden.

https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Documents/wbf_eigentum.pdf


1
  •  Oesifootball
16.2.2025  (#8)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────..
Oesifootball schrieb: Wir haben die 37.000 ausbezahlt bekommen als Einmal Zuschuss.
───────────────

ok - verstehe.

Die Regelung über die Rückzahlung ist auf Seite 18 gut beschrieben:

"Der vom Land Salzburg gewährte Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurück bezahlt werden,  solange die geförderte Wohnung vom Förderwerber/den Förderwerbern als Hauptwohnsitz bewohnt wird. Die Förderungslaufzeit beträgt 25 Jahre.

Wird die Wohnung innerhalb von 5 Jahren verkauft oder vermietet, muss der Zuschuss in voller Höhe zurückgezahlt werden, danach anteilig in der Höhe, die dem Verhältnis der Gesamt zur Restlaufzeit der Förderungsdauer in Monaten entspricht."

Wenn der Käufer eurer Immobilie allerdings förderungswürdig ist, dann kann die Förderung auch übertragen werden.

https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Documents/wbf_eigentum.pdf

Vielen vielen Dank 
gebau danach hab ich gesucht 


1
  •  BigE
16.2.2025  (#9)
@Oesifootball

Der Link von LiConsult betrifft die aktuelle Förderung. Vor 5 Jahren sahen die Richtlinie noch anders aus. Ich gehe davon aus, dass du nur anteilig zurück zahlen musst. Sprich die 5 Jahre werden dir anteilig von den 37.000,- abgezogen. War bei unserer Förderung von 2021 so. Wir waren nur 3 Jahre in der Wohnung.

Alternativ kann die Förderung, wenn die Käufer förderungswürdig sind, natürlich auch übernommen werden. 

LG Gabi 


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
16.2.2025  (#10)

zitat..
Oesifootball schrieb: Vielen vielen Dank 
gebau danach hab ich gesucht 

sehr gerne 👍

zitat..
BigE schrieb: Der Link von LiConsult betrifft die aktuelle Förderung.

richtig, deswegen wird die eingangs erwähnte

zitat..
LiConsult schrieb: Kontaktaufnahme mit der Förderstelle

sinnvoll sein.


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  •  Oesifootball
17.2.2025  (#11)
So hab der wohnbauförderungsstwllw telefoniert. 
Die gesamt Summe (bei uns 37.400) sind durch 25 (die Jahre) zu dividieren und dann mit der Restlaufzeit zu multiplizieren. Es wird auf den Tag genau abgerechnet.




1
  •  BigE
17.2.2025  (#12)

zitat..
Oesifootball schrieb:

So hab der wohnbauförderungsstwllw telefoniert. 

Die gesamt Summe (bei uns 37.400) sind durch 25 (die Jahre) zu dividieren und dann mit der Restlaufzeit zu multiplizieren. Es wird auf den Tag genau abgerechnet.

Also genau so, wie ich es beschrieben habe...
Trifft allerdings nur auf deinen Zeitraum, bis ich glaub 2022 zu. 22 wurde wieder etwas geändert und heuer dann auch wieder.


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