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Wohnraumlüftung im Dachgeschosswohnung?

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  •  OliNB
3.6. - 4.6.2014 1
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Hallo,

Habe einen 2006 errichtete Dachgeschosswohnung bezogen (3. OG) welche mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung ausgestattet ist. Mit der Zeit kam die Erkenntnis das die Anlage vor allem in der wärmeren Jahreszeit völlig unnötig ist.
Zum einen ist die kurz später vom selben Bauträger (allerdings andere Genossenschaft) die Dachgeschosswohnung meiner Schwägerin (welche selber Hochbauing. ist) nur mit einer Lüftung für das Bad/WC ausgestattet worden (und nichtmal die rennt ständig ist ans Licht gekoppelt) und es gibt keinerlei Probleme mit der Raumluft.
Sie selber ist ja vom Fach und wundert sich auch warum ich eine Lüftungsanlage weil der Baustandard bei den Wohnungen zu 99% ident ist. Die Isolierung ist so gut, selbst mit häufigen Lüften bei 15-20 Grad Außentemperatur sinkt die Temperatur nie eigentlich nie unter 22 Grad.

Jährlich wird der Filter gewechselt, bis jetzt hat mir weder die Genossenschaft noch die Firma erklären können warum die Anlage unbedingt rennen muss. Das allerschlimmste letzten Sommer hat es bei der Hitzewelle noch um Mitternacht! im Zuluftschacht 30-31 Grad Zulufttemperatur bei 25 Grad Außentemparatur! gehabt.
War der Einbau einer Wohnraumlüftung generell ein Fehler wenn sie im Prinzip in der Hälfte der Zeit im Jahr gar nicht zu gebrauchen ist und sonst auch nicht wirklich notwendig ist? Wärme steigt nach oben, im Prinzip habe ich die Hitze von 3 Stockwerken unter mir in meiner Lüftung. Ist es eigentlich möglich bzw. sogar vorgesehen das auch die oberen Stockwerke eine eigene Kaltluftversorgung haben? (Die Luft selber wird vor der Tiefgarage angesaugt dort ist sie sicher kühl was mir auch jemand der im EG wohnt bestätigt hat). Wäre das ein Mangel den man der Genossenschaft vorhalten könnte?

  •  leitwolf
  •   Silber-Award
4.6.2014  (#1)
Ich kann Deine Verärgerung verstehen. Die in Genossenschaften eingebauten Lüftungsanlagen sind leider häufig mangelhaft ausgeführt, können aber rein anlagentechnisch an einer Überwärmung der Wohnung nicht hauptsächlich schuld sein. Die mit der Lüftungsanlage aufgrund der Wärmerückgewinnung transportierten Wärmemengen sind so gering, dass sie die Raumtemperatur nur im Zehntelgradbereich beeinflussen können.
Selbst wenn im Steigschacht eine Aufwärmung der Zuluft um 2-3 Grad erfolgen sollte, kann dies aufgrund der geringen Wärmekapazität der Luft nicht der Hauptgrund für Überwärmung sein. Im Regelfall ist die Lüftungsanlage nutzerseitig steuerbar (Ausnahme können Geräte mit Wärmepumpe sein). Die sommerliche Überwärmung tritt auch bei Wohnungen ohne Lüftungsanlage vermehrt im Dachgeschoß auf.
Die Gründe liegen meist in fehlender Außenbeschattung, mangelhafter Wärmedämmung, thermisch entkoppelter Speichermasse durch Trockenbau und/oder falschem Lüftungsverhalten. Bei extremen Witterungsperioden ist selbst bei optimaler Ausstattung, mangelfreier Ausführung und optimalem Lüftungsverhalten eine Überwärmung über 26°C nicht zu vermeiden.

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