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Immo-ESt ist bekannt? https://www.wko.at/service/steuern/Die-Besteuerung-von-privaten-Immobilienverkaeufen.html So ein Projekt lohnt nur, wenn man vorab sehr genau nachrechnet und ggf. ein bisschen Geld in einen Steuerberater investiert. |
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Eine Ausnahme für private Wohnungskäufer wäre mir nicht bekannt. Zu den bekannten Steuern und Gerichtsgebühren kommt dann beim Verkauf noch die Immobilienertragssteuer dazu. |
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Wobei Du Bei der Immo Est gewisse Renovierungskosten gewinnmindernd ansetzen kannst. Dabei geht es um echte Wertsteigerungen er Wohnung. Fenstertausch, Erneuerung Bad etc. Reine Malerkosten oder Ähnliches sind nicht ansetzbar. |
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da bin ich mir nicht so sicher. Das Ansetzen der Renovierungskosten als Werbungskosten funktioniert grundsätzlich als Abzug von Mieteinnahmen. Die Vermietung ist allerdings nicht geplant. Grundsätzlich ist hier zu investieren nicht verkehrt. |
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Evt. wäre das eine Option, das müsste aber ein Rechtsanwalt bzw. Notar wissen. Marlyu hat es eh schon erwähnt, Herstellungkostenaufwand ist anrechenbar, Instandhaltungsaufwendungen nicht. Wenn du zwei Jahre deinen Hauptwohnsitz dort hättest, wäre keine ImmoEst zu bezahlen. |
Ich bin kein Jurist, ich weiß aber von einem Fall wo ein Verkäufer (das war allerdings eine Zwangsversteigerung) eine Immobilie gekauft hat, um sie dann gewinnbringend weiterzuverkaufen. Er hat sich dabei nicht ins Grundbuch eintragen lassen, um sich die Eintragungsgebühr zu sparen. ||
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Hallo BugDroid, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wohnung kaufen zwecks Renovierung |
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klingt irgendwie schwindlig, weil: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundstueckskauf/3/Seite.200053.html |
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Kann sein, dass es bei ner Zwangsversteigerung anders ist, weil der Kaufpreis ans Gericht überwiesen wird und das Risiko relativ gering ist. Ne Möglichkeit ist es aber scheinbar, abhängig von der vertraglichen Gestaltung. Evt. kriegts ein guter Anwalt oder Notar hin. |
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Ja - stimmt schon. Im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens und der rechtskräftigen Erteilung des Zuschlages wird der Eintragungsgrundsatz durchbrochen und man kann vorab auch außerbücherliches Eigentum erwerben. Wenn derjenige, der am meisten geboten hat dann das Gebot inkl. Vadium bezahlt hat erfolgt die Eintragung - die dann freilich die Gerichtsgebühren und Steuern auch auslöst. Scheint aber im gegenständlichen Fall kein Thema zu sein, da der TE den Titel "Wohnung kaufen zwecks Renovierung" gewählt hat. |
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Nein, so war das nicht. Er hatte die Immobilie bezahlt und die Grunderwerbsteuer und sonstigen Gebühren auch. Er hatte sich das Eigentumsrecht allerdings nicht eintragen lassen, da er es gleich weiterverkauft hat. ||
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Cool - da wär ich als Käufer schon raus, wenn der Name des Verkäufers am Kaufvertrag nicht mit dem des Eigentümers laut Grundbuch übereinstimmt. |
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Wenn es erklärbar ist und ich die Immobilie haben will, wird es mir egal sein. |
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