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Hallo, Parkplatz wird im Kleingarten nicht gehen - ist glaube ich auch explizit im Kleingartengesetz so angeführt (Begründetete Ausnahmen sind möglich - ich glaube z.b. bei Gehbehinderung - ist jetzt aber für deinen Fall nicht relevant). Was vielleicht geht - wenn noch kein Gebäude auf der Parzelle ist: Den Wohnwagen als Kleingartenhaus widmen -> aber ob die Behörde das so akzeptiert - keine Ahnung Aber einfach mal bei der MA37 anrufen - sind freundlich und hilfsbereit lg |