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WPC-Sichtschutz zum Nachbarn bewilligungspflichtig? (MÖDLING/NÖ) [NÖ]

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  •  Dodo2340
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
11.4. - 12.4.2022 1
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Habe zum (linken) Nachbargrundstück einen niedrigen Mauersockel, einen alten Maschendrahtzaun mit Sichtschutzmatte als Uraltbestand und möchte anstatt dieser Matte jetzt auf den Sockel einen WPC-Sichtschutz aufstellen lassen. Die handelsüblichen Paneele sind etwa 180 cm hoch. 
Ist das anzeige- oder bewilligungspflichtig? 
Bin bisher davon ausgegangen,  dass nur Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen bewilligungspflichtig sind, und auch das nur, wenn es sich um bauliche Maßnahmen handelt, wurde jedoch jetzt durch Angaben auf einer Webseite eines Baumateriallieferanten verunsichert, wo steht, dass in NÖ auf jeden Fall Bewilligungspflicht besteht. 

  •  peterT1
  •   Gold-Award
12.4.2022  (#1)
Bei deinem geplanten Zaun handelt es sich um eine bauliche Anlage. Es besteht eine Bewilligungspflicht. Dafür gibt es aber im § 18 1a Erleichterungen für die Bewilligung (Maßstäbliche Darstellung, kein Planverfasser, kein Bauführer)

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