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Da immer mehr Haushalte Werbeverzichtskleber verwenden, hat die bekanntlich geschäftstüchtige Post extra für wahlwerbende Parteien ein "Premium"-Services entwickelt, bei dem sie die Verzichtskleber ignoriert, und somit trotzdem unadressierte Sendungen zustellt.
Für die Post natürlich eine gute Sache da so deutlich mehr Einnahmen erzielt werden können, denn die nur schlecht erreichbaren Werbeverzichter sind eine begehrte Zielgruppe für Werbung. Während z.B. bei der "amtlichen Mitteilung" (z.B. Informationen der Gemeinde) hier wohl durchaus ein rechtlich nachvollziehbarer Standpunkt existiert, vermute ich dass für die Ausdehnung auf wahlwerbende Parteien die Post hier mit Wunschdenken einen entsprechenden rechtlichen Standpunkt konstruiert hat der das ganze legalisieren soll. Wenn dem so ist, würde ich beim Postregulator nachfragen wie deren Standpunkt lautet und danach könnte man ja ggf. eine Klage gegen die Post in Betracht ziehen wenn es jemanden so wichtig ist. Die wahlwerbende Partei sehe ich hier absolut schuldlos. Die nutzen bloß ein Service dass die Post anbietet. Dieses Service wird übrigens auch von der anderen Reichtshälfte (unsere allseits geliebten ### .. ) genutzt. [von der Redaktion editiert: Bitte keine Nennung von Parteien] |