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Netzzutritt und Kanal/Wasser sind extra - Aufschließungskosten sind rein Straße/Gehsteig/Straßenbeleuchtung etc. Edit: habt ihr in dem Vertrag die Aufschließungs-/Anschließungskosten erklärt bzw. aufgeschlüsselt. Mir kommt die Summe irgendwie groß vor für ein Doppelhaus wenn es sich quasi nur um die Aufschließungskosten handelt ... |
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Was versteht ihr unter "Aufschließungskosten"??? Die Aufschließungsabgabe laut Bauordnung?? Wenn ja, dann ist €16.000.- nicht ungewöhnlich - entspricht in etwa einer Grundstücksfläche zwischen 600m² und 700m². @shan: Mit dem Doppelhaus hat die Aufschließungsabgabe aber nichts zu tun..... |
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Hallo, das ist ja das Problem: LautKaufvertrag sind" Aufschließungskosten und Anschlusskosten" inkludiert, es wurde aber nicht näher aufgelistet was diese enthalten oder nicht. Es wurde nur expliziet der Strombock exkludiert. Der Bauträger meint nun, dass z.B. Wasser und Kanal inkludiert ist, aber Strom eben nicht. Mir ergibt sich die Logik nicht und würde Strom genauso als Anschlusskosten auffassen. Gibt es hier keine gängige Definition? LG |
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@Karl10 Ich habe mich nicht klar ausgedrückt, war nicht beabsichtigt. Mit einem Doppelhaus verbinde ich eine kleinere Grundfläche (zwischen 200 und 400m² bei den von Bauträgern errichteten Häusern, die ich kenne) und dann kommt mir die reine Aufschließungsabgabe hoch vor, die kann man aber bei der Gemeinde erfragen bzw. selber nachrechnen. @ComCle Wenn Kanal und Wasser inkludiert sind, schaut das schon wieder anders aus (allein dafür sind bei uns und allen Bekannten, Freunden etc. mit EFH über 10.000,- fällig gewesen, die hängt von der Größe etc. ab, da kann Karl10 sicher genau wie die Gemeinde aufklären, wie die Formel zur Berechnung lautet). Wenn das nicht genau aufgeschlüsselt wurde, werden euch diese Kosten bleiben. Das mit dem Kanal schriftlich festhalten bzw. kurz per Mail nochmal nachfragen, nicht dass euch diese Kosten dann auch noch verrechnet werden, wo es jetzt heißt, dass diese Kosten inkludiert sind ... |
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Der Bauträger hat mir schon per E-mail bestätigt, dass Kanal- Wasser und Gemeindeabgaben inkludiert sind, aber eben nicht die Kosten der Wiener Netze. Im Vertrag steht aber Kaufpreis inkl. Anschluß und Aufschließungskosten, ausgenommen vom Strombock. Ich habe heute auf jeden Fall die Prüfung des Sachverhalts durch einen Anwalt beauftragt. Die 300€ Lehrgeld sind es mir Wert Ich bin auf jeden Fall fest davon überzeugt, dass der Kaufvertrag auf meiner Seite ist und will mir das nicht vom Bauträger umhängen lassen. |
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@ComCle Gib' Bescheid was rausgekommen ist - neugierig bin ich schon 😎 Drück' dir die Daumen, dass so alles passt beim Haus und alles ordentlich ausgeführt wurde. |
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@Shan: Ich habe jetzt Rückmeldung von einem Rechtsanwalt zum Kaufvertrag bekommen. Dieser meint, dass aus dem Textbaustein "Auf- und Anschließungskosten von € 16.000,00" nicht klar hervorgeht, was alles inkludiert bzw. nicht inkludiert ist. Man kann pauschal die Rechnung daher nicht abweisen und der Bauträger hätte die Möglichkeit die Zahlung gerichtlich einzufordern. Daraufhin kann ich dann widersprechen und es mir vor Gericht mit ihm (und Anwalt) ausmachen wie diese Formulierung nun zu deuten ist. Besser wäre es immer im Kaufvertrag genau aufzuschlüsseln was enthalten ist (z.B. Kanal, Wasser ,Gemeinde, Stromnetzanschluss, etc.) Weiters hat der Bauträger mir mittlerweile Rechnung vorgelegt, was mit den inkludierten 16.000€ bisher abgedeckt wurde (Kanal, Wasser, Gemeinde, etc.). Tatsächlich fehlen noch die Anschlusskosten der Wiener Netze. Mir wurde die Begründung genannt, dass die Stromanschlusskosten immer schwer planbar sind, weil dass immer von irgendwelchen Gegebenheiten vor Ort auf der Baustelle abhängt. Aufgrund des geringen Streitwertes und zu erwartenden Anwaltskosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden wir jetzt den Betrag einfach, ärgerlicherweise, bezahlen und das Thema gut sein lassen. |
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die Netzanschlussgebühr ist in der Verordnung der E-Control geregelt und ist nie in irgendwelchen Aufschließungskosten enthalten. Schließlich hat jeder die Möglichkeit, Energieautark zu sein. Auch wenn jemand einen Gasanschluss will (was ja nicht erforderlich ist - bei Strom eher schon) ist eine Anschlussgebühr zu entrichten. Auc hdiese ist über die E-control geregelt |
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überdies errechnet sich die Anschlussgebühr bei den Wiener Netzen nach deinen Anforderung bzw. des Elektrikers, der deine Bedürfnisse im Anschlusswert errechnet und dafür zahlst du dann, je nach Anschlusswert, eine Netzanschlussgebühr. |
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hier der E-Control Link - alles genau geregelt - https://www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/netzentgelte/netzzutrittsentgelte NetzzutrittsentgeltDurch das einmalig zu leistende Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an ein Netz oder der Abänderung eines Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleistung eines Netzbenutzers zwischen dem Netzanschluss im Sinne des § 7 Z 48 ElWOG 2010 und der Kundenanlage unmittelbar verbunden sind. Das Netzzutrittsentgelt entfällt insoweit, als die Kosten für den Netzanschluss oder die Abänderung vom Netzbenutzer selbst getragen werden. |
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@ComCle Danke für die Rückmeldung. Schade, dass dir diese Kosten bleiben. Viel Freude im neuen Haus |