« Hausbau-, Sanierung  |

Zahlungsbedingungen - NETTO?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  hiddenmaxx
6.9. - 10.9.2011
14 Antworten 14
14
Habe folgendes in den allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Angebot entdeckt:

"Die Zahlung hat innerhalb 30 Tage ab Rechnungslegung netto zu erfolgen."

Juckt mich eh nicht, dass ich mich an sowas hochziehe.

Aber interessieren würde es mich schon, ob man da als Konsument "einhaken" könnte. Was meint ihr?

  •  Romeo Toscani
  •   Silber-Award
6.9.2011  (#1)
Netto bedeutet in dem Zusammenhang: ohne Abzug.

10.000 Euro bezahlbar in 8 Tagen abzüglich 3% Skonto (= € 9.700) oder innerhalb von 30 Tagen netto (= die vollen 10.000 Euro).

Ein Magister (= der hat studiert, und zwar länger!!) wollt mir mal die MWSt. nicht bezahlen, weil "es steht ja netto!" emoji

1
  •  hiddenmaxx
6.9.2011  (#2)
wow, wieder was gelernt - danke für die info. zum glück habe ich nicht studiert. emoji

1
  •  Franz Lagler
6.9.2011  (#3)
http://de.wikipedia.org/wiki/Netto


1


  •  Romeo Toscani
  •   Silber-Award
7.9.2011  (#4)
Gerne emoji - Anbei noch eine lustige Geschichte:

Wir haben einem Kunden eine Haustür verkauft und diese auch montiert.
Zahlungsbedingungen wie gehabt: "3% Skonto innerhalb von 8 Tagen", sonst eben netto (also ohne Skonto-Abzug).
Kunde war nett, und "zahlt bar, wenn alles passt!".

Es hat alles gepasst, und am Dienstag kommt der Kunde ins Geschäft um seine Rechnung zu bezahlen.

Erzählt er mir noch was von wegen "er wollte eigentlich schon gestern kommen", aber dann wärs für ihn teurer gewesen. Jetzt hätte er Geld gespart (?).
Ich steh auf der Leitung ...
Dann meint er: Bei den Zahlungsbedingungen steht doch: "Skontoabzug gilt nicht für Montage."
Ich dachte, der will mich jetzt veräppeln.

Aber ernsthaft, kein Witz:
Der Kunde hat das tatsächlich so interpretiert, dass er sich an einem Montag keinen Skonto abziehen darf, deswegen hat er am Dienstag bezahlt! emoji

Natürlich war mit "Montage" der Einbau der Haustür gemeint ...

4
  •  samoth
7.9.2011  (#5)
dann muss ich wohl auf "Monatagetischler" umsatteln. Eine 1-Tage-Woche hat schon was emoji

lg
tom

1
  •  Divo
  •   Bronze-Award
7.9.2011  (#6)
..keine schlechte Story das Lachen konntest du dir sicher verkneifen, oder? :)
Was mir in letzter Zeit bei den Rechnungen auffällt ist, dass das Rechnungsdatum und das Datum an dem die Rechnung zugestellt wird extrem auseinander gehen. Grad letztens: Rechnungsdatum 31.07, Skonto bis 10.08 und am 10.08 kam diese Rechnung per Post..

1
  •  samoth
7.9.2011  (#7)
@ divo - ein Schelm der böses denkt emoji

1
  •  noesro
  •   Bronze-Award
7.9.2011  (#8)
In diesem Fall das Kuvert gut aufbewahren, wenn Poststempel gut sichtbar ist. Ansonsten anrufen und abklären... Keine Firma muss Skonto gewähren, das ist freiwillig. Es gibt aber Firmen die haben in der Buchhaltung 8 "Kulanztage" bei Skonten, z. B. eine Firma gewährt dir 7 Tage Skonto ab Rechnungsdatum im Hintergrund bleibt dir das Skonto bis zu 15. Tag ab Rechnungsdatum... Also gleich einzahlen und abwarten, ob der Restbetrag eingefordert wird...

1
  •  mark1928
7.9.2011  (#9)
äh - Ist doch völlig wurscht oder? Beginnt die Skontofrist für mich nicht sowieso erst zu laufen, wenn ich den Brief per Post erhalten habe?
Hab das immer so gesehen/gehandhabt und nie Probleme gehabt.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
7.9.2011  (#10)
der magister konnte in ö. gar keine mwst zahlen, - weil's nur ust gibt...
so lustig sich das alles liest, der herr mag. darf sich als konsument blöd stellen, wie er will... nennt sich dann geschäftsirrtum wegen mangelnder aufklärung... wobei er mit den meist recht hohen skonti für relativ kurze fristen auch chancen hätte, die einigung über ware und wahren preis zu bezweifeln. 3% für 8 tage ist bei den heutigen zinsen ned soo wenig...

unverständliche agb sind ned soo witzig... immerhin gibt's §6 abs.3 kschg:
(3) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung ist unwirksam, wenn sie unklar oder unverständlich abgefaßt ist.

da die wenigsten firmen nachweislich zustellen und nur bei ordnungsgemäßer zustellung die fristen zu laufen beginnen (postweg in ö wird mit 3 tagen berechnet), ist das eher ein akademisches problem...

1
  •  heinzi
  •   Gold-Award
8.9.2011  (#11)
missverständnisse gibts ab und zu? - auch eine geschichte: ein befreundter tischler machte für einen kunden ein weisses schleiflack schlafzimmer. er war schon kurz vor dem lackieren als der kunde anrief und fragte: kann ich das schlafzimmer auch "schwarz" haben? natürlich, kein problem! der schock sass beim kunden tief als er das schwarz lackierte schlafzimmer lieferte.

1
  •  alfa2
9.9.2011  (#12)
böse falle ... gibts also doch einen guten Grund warum das Arbeiten ohne Rechnung & Steuern verboten ist

1
  •  DarthG
10.9.2011  (#13)
Hallo!

Diese Begriffe sind so alt, das kennt heut Keiner mehr. Gibt dann noch NN (NettoNetto), soll heißen, nach Rabatt nach Skonto. Oder sowas wie Brutto exklusive.

Früher gab es halt Bruttopreislisten, also Verkaufspreise ohne Rabatt, und Nettolisten, also Rabatt abgezogen, oder es wurde ein Wiederverkäuferrabatt gewährt, was dann den EK "netto" ausmachte. Betraf eigentlich nur Großhändler und Händler, wurde dann wohl auch bei den Kunden weiter verwendet.

Is so ein Begriff wie "die Kunde". Konnte mir auch keiner erklären, warum dieser Artikel davor kam.



1
  •  meister
  •   Gold-Award
10.9.2011  (#14)
auch was - eine bekannte fragte mich mal wie dieser tischler überleben könne wo er nur einen tag die woche arbeite - ich verstand nicht ganz da erklärte sie mir ihren gedankenweg von montagetischler (stand auf dem firmenauto)
:)))))

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Luftwärmepumpe mit Lüftungsanlage