zahlungsverzugsgesetz neu ab 01.03.2013
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zahlungsverzugsgesetz neu ab 01.03.2013
Teilen:
creator
23.1.2013
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ab 01.03.2013 gelten für die erfüllung von geldschulden neue regeln.
die kurzfassung ist unter
http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2910&tx_ttnews%5BbackPid%5D=198&cHash=42ab41dfd8836f59490e10bd05047cd4
ersichtlich, dennoch würde ich empfehlen, sich mal die erläuterungen zu den diversen gesetzesänderungen rund um die neue zentralnorm des § 907a abgb und z.b. die diefferenzierung zwischen "grob benachteiligend" und "gröblich benachteiligend" in den materialien
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00370/index.shtml
anzusehen - schon eigen, dass es erst die eu braucht, um grob benachteiligende "praktiken" zu regeln... und die bestrebungen zur erhöhung der zahlungsmoral in der tiefsten krise kommen. wo doch die öffentliche hand ein so bekannt flinker zahler ist...
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