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steht doch eh in eurer bauordnung.
Baueinreichung bei §19.4 Einfriedungen gegen Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen sowie Stützmauern, jeweils ab einer Höhe von mehr als 1,5 m bauanzeige bei §20.3 c Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen sowie Stützmauern, jeweils bis zu einer Höhe von 1,5 m und §11 Einfriedungen und lebende Zäune (1) Einfriedungen und lebende Zäune sind so auszuführen bzw. zu erhalten, daß weder das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt noch eine Gefährdung von Personen und Sachen herbeigeführt wird. Einfriedungen dürfen nicht vor der Straßenfluchtlinie errichtet werden. (2) Die Gemeinden können für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile desselben durch Verordnung Gestaltungsregelungen für Einfriedungen und lebende Zäune zum Schutz des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes treffen. Dazu gehören insbesondere Verbote von bestimmten Pflanzengattungen oder Regelungen über die maximal zulässige Höhe von Einfriedungen und lebenden Zäunen. (3) Bei lebenden Zäunen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits bestehen, dürfen nur Regelungen über die Höhe der Zäune getroffen werden. (4) Bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung ist der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte mit Bescheid zu verpflichten, den gebotenen Zustand herzustellen. egal ob anzeige oder einreichung, du brauchst leider die gemeinde. höhenniveau ist immer vom der straße. im einreichplan hast wahrscheinlich einen 0 punkt eingezeichnet. wenn dein grund schon so viel höher ist als die straße, ist es sicher nicht leicht. innen hoch genug um eine absturzsicherung zu sein und aussen nicht zu hoch... wie auch immer, auf zum nächsten ortsfest und dem bürgermeister ein paar glaserl zahlen.... ![]()
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Ganz einfach, du schreibst ja "erneuern", wie hoch ist denn der alte Zaun? Wenn der z.B. vom Straßenniveau aus 2m hoch ist, dann einfach "gleich hoch ausbessern" und nicht viel fragen ![]() |