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hallo - wich würden auch die rechte und pflichten interessieren,
ist halt nur schwierig, so wie sich dein fall anhört, bei uns ist der linke zaun auch auf unserer seite und gehört uns, da hat man den vorteil dass man den zaun bzw die hecke selbst gestalten kann. kostet natürlich geld aber dafür ist es "mein" zaun. lg Johannes |
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ich hab' darauf schon öfter bezug genommen: - www.der-sachverstand.at/edinger/Lists/Ankuendigungen/.../37/Zaun.pdf
§858 abgb regelt eindeutig: § 858. In der Regel ist der ausschließende Besitzer nicht schuldig, seine verfallene Mauer oder Planke neu aufzuführen; nur dann muß er sie in gutem Stande erhalten, wenn durch die Oeffnung für den Gränznachbar Schaden zu befürchten stünde. Es ist aber jeder Eigenthümer verbunden, auf der rechten Seite seines Haupteinganges für die nöthige Einschließung seines Raumes, und für die Abtheilung von dem fremden Raume zu sorgen. de facto braucht der nachbar gar keinen zaun - pflöcke, schnur, grenzsteine reichen vollkommen aus, um die grenze festzulegen. nur wenn eine gefahr droht (hangrutsch, einsturzgefahr) muss er den bestehenden zaun reparieren (oder entfernen). |