Hallo!
Ich habe einen Plan eingereicht worin ein elektrisches Schiebtor und ein Maschendrahtzaun an der Grenze zur Straße der Stadtgemeinde errichtet werden soll.
Mittlerweile komme ich damit nicht mehr weiter. Ich bekomme stehts neue Auflagen.
Zuerst wurde mir vorgeschrieben aufgrund der schmalen Straße eine Ausweichmöglichkeit für den Verkehr zu ermöglichen. Darauf hin habe ich das Tor an der Straße entfallen lassen, um diese Möglichkeit zu geben.
Nun wird angezweifelt, dass ich mit dem Maschendrahtzaun genug Sicht beim Verlassen meiner Einfahrt habe und mir wird ein Spiegel vorgeschrieben. Den müsste ich wieder einzeichnen lassen und alle Nachbarn im 6m Radius müssten wieder unterschrieben.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Ausweichmöglichkeit und den Spiegel?
Danke.
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