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Zaunfeld zum öffnen

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  •  heinzi00
  •   Silber-Award
10.7. - 15.7.2020
15 Antworten | 9 Autoren 15
15
Habe folgendes Problem und zwar habe wir ein Eckgrundstück und laut Bauvorschrift darf ich nur eine Einfahrt haben, deshalb haben wir uns bei der Bauverhandlung darauf geeinigt, dass die zweite Einfahrt nicht als solche sofort ersichtlich sein soll und es mit einen Zaunfeld zum öffnen realisiert werden soll.
Der Zaun muss aber auch einen Sockel von 50 cm haben.
Hoffe jemand von euch hat eine Idee oder vielleicht auch schon sowas umgesetzt.

  •  Stoffal02
  •   Bronze-Award
10.7.2020  (#1)
Wenn es nur um das zaunfeld geht, könntest du auf einer seite tor schaniere machen, dann kannst du es aufschwenken. Was willst du denn bei der zweiten einfahrt machen? 
Wenn du da einen 50cm Sockel machen musst, dann brauchst du immer auffahrrampen beim drüberfahren. Auf der inneren Seite könntest du ja eine Rampe aufschütten.

Lg

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  •  MissT
  •   Gold-Award
10.7.2020  (#2)
Zuerst einmal wäre interessant, ob so eine Auflage überhaupt rechtens ist. Vielleicht wendest Du Dich mit den notwendigen Detailinfos mal an @Karl10?

Wenn es rechtens ist, dann wäre als nächstes interessant, welche Definitionen es für den 50cm hohen Sockel gibt. Wenn sich das nicht umgehen lässt, dann wird es Dir wohl eher nichts bringen, wenn das Zaunfeld öffenbar ist, oder?

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  •  heinzi00
  •   Silber-Award
11.7.2020  (#3)
Die zweite Einfahrt soll den zugang hinten in den Garten ermögliche für Anhänger und so weiter. 
Dort wo das Zaunfeld zum öffen ist kann der Sockel natürlich nicht durchgehend sein, sonst hat es wenig Sinn.
Der Sinn hinter dieser Auflage hat etwas mit den Parkplätzen zu tun. Da jede Ausfahrt freigehalten werden muss, soll diese zweite Ausfahrt auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar sein.

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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
11.7.2020  (#4)
Eine Ausfahrt ist üblicher Weise durch die abgeschrägten Bordsteine kenntlich gemacht. Daher sollte das kein Problem sein

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.7.2020  (#5)

zitat..
heinzi00 schrieb: laut Bauvorschrift darf ich nur eine Einfahrt haben,

Was genau meinst unter "BAUVORSCHRIFT"? Bauordnung? Bautechnikverordnung? Bebauungsplan? Und wie lautet der Text in der "Bauvorschrift " wörtlich?

zitat..
heinzi00 schrieb: Der Zaun muss aber auch einen Sockel von 50 cm haben.

auch hier: wo genau steht das?

1
  •  MissT
  •   Gold-Award
11.7.2020  (#6)
Okay, dann braucht es aber noch einige zusätzliche Infos, damit Dir überhaupt jemand etwas raten kann: Höhe des Zauns, welcher Sockel, welche Säulen, Breite des Zaunfeldes.

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  •  NTWK
  •   Gold-Award
11.7.2020  (#7)

zitat..
heinzi00 schrieb: dass die zweite Einfahrt nicht als solche sofort ersichtlich sein soll

1.den begriff kannst genauso auslegen wie du es gerne hättest. also scher dich nicht. mach ein zaunfeld mit bodengleichen sockel oder gar keinen und hängs an einer seite mit scharnieren auf und gegenüber einen riegel auf der innenseite. und 2. diskutiert man solche sachen weder bei der bauverhandlung noch in einem forum, das macht man einfach und fertig. fällt ja sowieso niemandem auf ob das ein zaunfeld ist oder ein tor. als notein(aus)gang für katastrophenfälle gehts allemal durch.

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  •  heinzi00
  •   Silber-Award
12.7.2020  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von heinzi00: laut Bauvorschrift darf ich nur eine Einfahrt haben,

Was genau meinst unter "BAUVORSCHRIFT"? Bauordnung? Bautechnikverordnung? Bebauungsplan? Und wie lautet der Text in der "Bauvorschrift " wörtlich?
__________________
Im Beitrag zitiert von heinzi00: Der Zaun muss aber auch einen Sockel von 50 cm haben.

auch hier: wo genau steht das?


Hier der Auszug von den Bebauungsvorschriften - Bestimmungen für das Bauland

D. Einfriedungen und bauliche Anlagen im Vorgarten 
16) Die zulässige Höhe der Einfriedungen (inkl. Sockel) hat zu betragen: 
a) maximal 150 cm an Grundgrenzen gegen Verkehrsflächen, Grünlandflächen, Parks 
oder Nachbargrenzen im Vorgarten auf die Tiefe des Vorgartens, bzw. geringsten 
verordneten Tiefe des Vorgartens, 
b) maximal 200 cm an den übrigen Grundstücksgrenzen. 
17) Die Sockelhöhe hat 40 – 50 cm zu betragen. 
18) Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen und Parks sind zu gliedern (z.B. 
Sockel, Steher und Felder) und müssen in blickdurchlässiger Ausführung errichtet 
werden. Die Gliederung hat durch Materialwechsel und/oder Abrücken von der 
Straßenfluchtlinie zu erfolgen. 
Maschendrahtzäune sind nicht zulässig. 
Es dürfen keine Mauern errichtet werden. Die Zaunfelder müssen den überwiegenden 
Teil der Gesamtfrontlänge ausmachen und dürfen nicht in dichter Form errichtet werden. 
Die Anbringung von Sichtschutzmatten, Planen, Netzen und dergleichen ist nicht 
zulässig. 
Einfriedungen dürfen nicht mit Stacheldraht oder sonstigen gefährlichen Materialien 
ausgestattet werden. 
An den seitlichen Grundstücksgrenzen im Vorgartenbereich sind die Zäune max. 1,50 m 
hoch auszuführen. Weitere Anforderungen sind nicht gegeben. 
Von diesen Bestimmungen sind öffentliche Einrichtungen ausgenommen. 
19) Einfahrten: (gemäß Verordnung Nr. 219 vom 13. 04. 2017) 
Pro Grundstück, auf dem ein Gebäude mit mehr als 1 Wohn- bzw. Betriebseinheit 
errichtet ist, ist eine Ein-/ Ausfahrt mit einer maximalen Breite von 6,0m zulässig. 

zitat..
Beachflyer77 schrieb: Eine Ausfahrt ist üblicher Weise durch die abgeschrägten Bordsteine kenntlich gemacht. Daher sollte das kein Problem sein

Gehsteig gibt es nicht

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  •  derLandmann
  •   Silber-Award
12.7.2020  (#9)
Schon etwas abartig was sie dir heutzutage alles vorschreiben wollen, aber naja... 

Wo baust du?

Ich lese hier nirgends raus, dass du nur 1 Tor/Zufahrt machen darfst?
Nur, dass eine Einfahrt bei einem Wohnhaus >1 Wohnpartei max 6m Breite betragen darf.

Da es der Gemeinde bei dem Sockel wahrscheinlich um Wasser und Reinigung geht, würde ich einfach eine 2,50 Zaunelement zum Öffnen machen und die Schwelle 10cm damit man noch drüberfahren kann?

lg


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  •  heinzi00
  •   Silber-Award
13.7.2020  (#10)

zitat..
NTWK schrieb: 2. diskutiert man solche sachen weder bei der bauverhandlung noch in einem forum, das macht man einfach und fertig. fällt ja sowieso niemandem auf ob das ein zaunfeld ist oder ein tor. als notein(aus)gang für katastrophenfälle gehts allemal durch.

Es wollte es hier nicht diskutieren sonder Ideen einholen. Vielleicht hat ja schon jemand so etwas realisiert und hat Bilder dazu.

zitat..
derLandmann schrieb: Schon etwas abartig was sie dir heutzutage alles vorschreiben wollen, aber naja... Wo baust du? Ich lese hier nirgends raus, dass du nur 1 Tor/Zufahrt machen darfst?
Nur, dass eine Einfahrt bei einem Wohnhaus >1 Wohnpartei max 6m Breite betragen darf. Da es der Gemeinde bei dem Sockel wahrscheinlich um Wasser und Reinigung geht, würde ich einfach eine 2,50 Zaunelement zum Öffnen machen und die Schwelle 10cm damit man noch drüberfahren kann? lg

Da gebe ich dir Recht unsere Richtlinen sind schon sehr detailiert, gibt es aber sicher noch schlimmer, wenn ich so lese das die Dachform vorgeben wird usw.

Gebaut habe ich in Niederösterreich, Bezirk Gänserndorf.

In den Fall gibt das Wort "eine" die Anzahl der Ein- /Ausfahrten an.

Ich denke so wie du es vorgeschlagen hast, werde ich es auch machen.

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
13.7.2020  (#11)
Ohne genaue Angaben über gewünschtes Material und Aussehen ist es schwierig einen konkreten Tip abzugeben.
Vorstellbar wäre ein Flügeltor mit integriertem Sockel, in gleicher Breite wie die restlichen Felder. Z.B. eine Sockelattrappe aus XPS, oder sogar eine schlanke Betoplatte auf einen massiven Eisenrahmen.....

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  •  heinzi00
  •   Silber-Award
13.7.2020  (#12)
den Sockel und die Zaunsteher würde ich mit Zaunsteinen machen und die Zaunfelder werden Alu werden.
Das mit XPS ist garkeine schlechte Idee, aber wäre eher was für einen verputzten Sockel.

Ich werde einfach wie auch schon derLandmann geschrieben hat ein Zaunelement einhängen in der Gesamthöhe des Zauns.

Was anderes würde mir im Augenblick nicht einfallen.

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  •  erwinh
  •   Bronze-Award
13.7.2020  (#13)

zitat..
heinzi00 schrieb: ....[ref]heinzi00:58443#562284[/ref]Auszug von den Bebauungsvorschriften - Bestimmungen für das Bauland...

😳
Oha, bei uns ist alles ausser Maschendrahtzaun und Stacheldraht dabei...
Echt ein Wahnsinn was Gebietsweise vorgeschrieben wird!

Um was zum Thema beizutragen:
Wir machen die Einfahrt in den Garten mit einem Alu-Zaunfeld, das ausgehängt und bei Seite gestellt werden kann. So ähnlich wei bei Scharnieren von normalen Innentüren, nur eben beidseitig. Ist ja nur wenn man wirklich mal mit Geräten in den Garten muss. Der betonierte Zaunsockel wurde in diesem Bereich ausgespart und wurde nur auf geplante Rasen-OK betoniert.


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  •  heinzi00
  •   Silber-Award
15.7.2020  (#14)

zitat..
erwinh schrieb:

__________________
Im Beitrag zitiert von heinzi00: ....[ref]heinzi00:58443#562284[/ref]Auszug von den Bebauungsvorschriften - Bestimmungen für das Bauland...
😳
Oha, bei uns ist alles ausser Maschendrahtzaun und Stacheldraht dabei...
Echt ein Wahnsinn was Gebietsweise vorgeschrieben wird!

Um was zum Thema beizutragen:
Wir machen die Einfahrt in den Garten mit einem Alu-Zaunfeld, das ausgehängt und bei Seite gestellt werden kann. So ähnlich wei bei Scharnieren von normalen Innentüren, nur eben beidseitig. Ist ja nur wenn man wirklich mal mit Geräten in den Garten muss. Der betonierte Zaunsockel wurde in diesem Bereich ausgespart und wurde nur auf geplante Rasen-OK betoniert.

Danke für dein Feedback, ich denke so werde ich das auch machen.
Da du nicht in der Vergangenheit sprichst nehme ich an dass du das noch nicht realisiert hast und deshalb auch noch kein Foto dazu existiert.


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  •  erwinh
  •   Bronze-Award
15.7.2020  (#15)
Ganz genau, Mauer ist betoniert aber Zaun ist noch nicht bestellt. Genau weiß ich es auch noch nicht, entweder ich schau was es an fertigen Sachen aus Edelstahl gibt, oder ich muss was selber basteln (drehen/schweissen).

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