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Abgesehen von den Fehlern im Satz, würde ich es so verstehen, dass Einfriedungen und Stützmauern getrennt voneinander betrachtet werden. Also max. 120cm Zaun auf 80cm Stützmauer. Wenn 120cm für beides gelten würde, könnte man ja keine Absturzsicherung mehr auf eine 80cm Stützmauer machen. Und Höhenentwicklung ist wohl nur Amtssprache für Höhe. |
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was genau, ist der Text, Auszug aus der Baubewilligung? Find ich interessant, dass da die Bepflanzung vorgeschrieben wird, immerhin ist die Bauordnung ja keine Baumordnung. |
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7. Auf den Abstellflächen sind ausschließlich Kraftwagen heimischer Hersteller keinesfalls zB Fiat, Toyota, Citroen zu parken. Die Lackierung ist in Anpassung an die Umgebung in dunkelbraun oder blauer Farbgebung zu wählen. Sorry für das off-topic. 1 |
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wenn du innen 80cm Geländehöhe aufschütten würdest dann würdest du 120cm Zaun bauen dürfen Stützmauer = für Geländeveränderung, Aufschüttung/Abgrabung - Höhenunterschied Einfriedung = Mauer/Zaun der vom Boden weg gemessen wird (wo man im Falle einer Geländeveränderung per Stützmauer das höhere Level zählt) man kann beide Dinge NiCHT einfach zusammenzählen, es kann aber passieren das es von außen wie eines wirkt weil man beide Dinge braucht/nutzt, rechtlich gesehen sind das 2 getrennte Dinge 1 |
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Vielen Dank schon mal vorab für eure Kommentare. Ich seh das eigentlich auch so - 80 cm Betonmauer und einen 1,2 m hohen Zaun drauf - auch wegen der Absturzsicherung. Da dies aber ein Bescheid von einer Bezirkshauptmannschaft betreffend naturschutzbehördlicher Baubewilligung ist, sind wir uns bei der Auslegung nicht ganz sicher. Da die Behörden sowieso immer alles so auslegen wie es ihnen passt. @ChristianIV: kennst du dich da rechtlich besser aus? |
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ich hab gelernt was die beiden Begriffe bedeuten, das sie was unterschiedliches darstellen das man die beiden Zahlen eben NICHT zusammenzählen kann, es kann sich der Additionseffekt bilden oder auch nicht wenn ich eine Mauer sehe die kann baulich eins sein, kein Unterschied zu erkennen, rechtlich gesehen ist ein Teil davon Stützmauer und ein anderer Teil Einfriedung die Stützmauer ist der Höhenunterschied des Geländes vor bzw hinter der Mauer die Einfriedung ist der Rest oben drauf (sozusagen vom höheren Gelände gemessen) ----- Laut der Beschreibung ist ein 120cm Zaun zulässig (durchsichtig), Mauer um dein Grundstück einfach so KEINE, es sind dir Geländeveränderungen erlaubt und den Höhenunterschied der sich ergibt kannst du per Mauer absichern/befestigen damit dein Rasen dann flach ist ohne Böschungen mit einer maximalen Stützmauerhöhe von 80cm -> somit kann von der Straße aus gesehen da ein 120cm Zaun stehen oder wenn du 80cm aufgeschüttet hast 80cm Mauer + 120cm Zaun, wenn du 43cm aufschüttest wäre es 43cm Mauer + 120cm Zaun was erlaubt sind |
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@Christian: dankeschön für deine ausführliche Erklärung. Wir werden morgen mal zur Gemeinde gehen und uns dort auch nochmal erkundigen - da wir von der Gemeinde folgende Vorschrift haben: 80 cm Mauer und max. 70 cm Zaun drauf (maximale Höhe von 150 cm darf nicht überschritten werden - obwohl diese Regelung eigentlich keiner gesetzlichen Absturzsicherung entspricht!)- alles was darüber ist muss extra bewilligt werden. Da wir aber lt. oben stehenden Bescheid meiner Meinung nach schon eine Bewilligung vom Naturschutz haben, dass wir einen Zaun mit 120 cm drauf stellen dürfen, bin ich mir nicht sicher ob wir jetzt von der Gemeinde auch wieder etwas extra brauchen. Österreich ist ein Land der 100fachen Vorschriften, Paragraphen, etc.... da kennt man sich schon gar nicht mehr aus was man darf und was nicht.... |
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Leider wiedermal von Beginn weg nur sehr dürftige Infos...... Das da oben ist also ein Auszug aus einer naturschutzbehördlichen Bewilligung und steht so wörtlich im Bescheid? Was war eigentlich Gegenstand dieses Verfahrens? Und warum wurde da eine Bewilligung vom Naturschutz gebraucht? Aha, baurechtlich is ja noch alles in Schwebe? Wo ist die "Vorschrift" der Gemeinde rechtlich verankert? In einem Bebauungsplan? Und was genau steht da drin? Das Bundesland zu wissen, wär dann auch noch von Vorteil. |
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@ Karl: Ja das ist ein Original-Auszug aus unserem naturschutzrechtlichen Baubewilligungsbescheid von der BH Salzburg. Gegenstand dieses Verfahrens war ein Einreichplan für ein Einfamilienhaus. Daraus ergab sich dann dieser Bescheid - auch zwecks Gartengestaltung, etc. Das Haus ist fertig und gebaut wurde auch bereits die 80 cm Stützmauer und mit Erde aufgefüllt. Somit haben wir eine nicht mehr ganz so steile Hanglage zum Rasenmähen (für einen "halbwegs geraden Rasen" hätten wir eine 2 m hohe Mauer gebraucht - die hätten wir sowieso nicht bewilligt bekommen.). Jetzt würden wir gerne einen Zaun auf unsere Stützmauer machen (was ja auch notwendig ist, zwecks Absturzsicherung). Naturschutzrechtliche Bewilligung aus dem Grund notwendig, da wir im Naturschutzgebiet gebaut haben. Von der Gemeinde hab ich eine E-Mail wo dies mit den 150 cm drinnen steht. |