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Zementestrich - ab wann begehen?

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  •  elanor
  •   Silber-Award
16.6. - 17.6.2016
6 Antworten 6
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Hallo Forum,

seit Dienstag ist der Zementestrich im Haus, leider waren wir während der Arbeiten nicht vorort, um die Arbeiter mit Fragen auszuquetschen - die sind spät gekommen und haben früh Feierabend gemacht...

Jedenfalls haben wir gestern von der Estrichfirma ein Datenblatt erhalten, wo zu lesen ist: Begehbarkeit nach 14 Tagen! Kann das stimmen?
Muss ehrlich zugeben, ich war heut früh schon drin, um die Fensterrahmen abzuwischen (Holz-Alu).
Wie ernst sind die 14 Tage zu nehmen?
Wir haben die nächsten zwei, drei Wochen keine Arbeiten geplant außer eben Fensterrahmen wischen und E-Dosen abdichten.
Den Estrichfirmenmenschen möchten wir nicht mehr kontaktieren, der hat bei uns sozusagen Baustellenverbot erhalten... Also frag ich euch emoji

LG

  •  nobody4yu
  •   Gold-Award
16.6.2016  (#1)
Ich habe nach 3 Tagen das Haus betreten und das erste Mal kurz quergelüftet. Dann die nächsten 7 Tage 1x kurz quergelüftet (bis zu 30min). Danach hätte ich schon die Fenster gekippt lassen können, was die Witterung aber nicht erlaubt hätte. So wurde ich vom Chef belehrt und muss sagen, dass alles ok war.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
16.6.2016  (#2)
mädels einen tag früher als herren ... emoji

nach 3 tagen würde ich beginnen das treibhausklima abzubauen; man kann dazu auch die fenstergriffe 45° nach oben stellen, damit wird ein minimalaustausch ermöglicht...

zitat..
elanor schrieb: Baustellenverbot...

details!

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  •  elanor
  •   Silber-Award
16.6.2016  (#3)
In Sachen Lüftung hat unser Bautechniker geraten, die erste Woche komplett zulassen, dann stoßlüften, wieder eine Woche zulassen, dann mit regelmäßigem Lüften starten. Dieses Prozedere, um ein zu schnelles Trocknen und somit Schüsseln zu vermeiden.
Mir gehts rein ums Draufsteigen, deshalb die Frage emoji

Verbot wegen nicht vorhandener Termintreue, vermutlich erfundenem Grund, wieso die Arbeiter nicht erschienen sind, und darauffolgender unprofessioneller Kommunikation. Außerdem ging noch die Sache mit der falschen Trittschalldämmung voraus und überhaupt ein etwas zwielichtiger Firmenruf, der sich mit dubiosen Angaben auf den Lieferscheinen für die bei uns verbauten Materialien wohl auch nicht verleugnen läßt.
Aber jetzt sind die Arbeiten gsd erledigt und weitere Aufträge wird er bei uns nicht mehr bekommen.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
17.6.2016  (#4)

zitat..
elanor schrieb: Jedenfalls haben wir gestern von der Estrichfirma ein Datenblatt erhalten, wo zu lesen ist: Begehbarkeit nach 14 Tagen! Kann das stimmen?


Höre ich auch zum ersten mal. Nach 2-3 Tagen kannst da locker drauf gehen...

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
17.6.2016  (#5)
Ein Zementestrich ist nach 3 Tagen begehbar. Belastbar ist er nach 21 Tagen. Das hat damit zu tun, dass Zement nach 28 tagen seine "Endfestigkeit" erreicht hat.

Die 14 Tage sind die Schutzzeit. Zement braucht im Gegensatz zu gips Wasser zum abbinden. Lüftet man jetzt zu schnell und setzt den Estrich bzw. dessen Oberfläche zu schnell Zugluft aus, trocknet die Oberfläche zu schnell und schwindet zu stark. Dann hast das berühmte Schüsseln wo sich alle fragen wie das nur passieren konnte; ganz einfach durch die Bauphysikalischen und -chemischen Abläufe im Produkt.

Mich würd aber auch interessieren, was ein Estrichleger machen kann um Baustellenverbot zu bekommen?

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  •  utes
  •   Bronze-Award
17.6.2016  (#6)
wir sind auch am 2 tag draufgegangen - das war kein Problem, punktuelle Belastung (Leiter aufstellen) war verboten . gelüftet hab ich täglich und nichts ist verschrumpelt.

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