Liebe Finanz-Experten,
ich stecke mitten in den Nachverhandlungen zu meinem bestehenden Kredit. Die Konditionen schauen gut aus, aber im dem Nachverhandlungsangebot ist nun on einer Zinsgleitklausel die Rede.
Laut Wikipedia bedeudet dies folgendes:
Zinsgleitklauseln (englisch
interest escalation clause) sind Klauseln in Kreditverträgen, die dem Kreditgeber das jederzeitige einseitige Recht einräumen, den Kreditzins mit sofortiger Rechtswirkung zu senken oder zu erhöhen. Auch bei Sparverträgen können Zinsgleitklauseln angewandt werden.
Heißt das, dass nun trotz Fixzinsphase der Kreditgeber das Recht hat, einseitig die Zinsen zu erhöhen, nur weil dieses Wort im Angebot/Vertrag steht?
Danke für eure Antworten!
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