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Zinssatzobergrenze bei Bauspardarlehen:

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  •  rk515
  •   Gold-Award
5.6. - 8.6.2015
2 Antworten 2
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ZUR INFO!!!!!

Die Finanzmarktaufsicht verpflichtet alle Bausparkassen zur Reduzierung des bestehenden Zinsänderungsrisikos und fordert für neue Bausparfinanzierungen die Umsetzung folgender Maßnahme:

- die Zinssatzobergrenze und auch die Zinssatzuntergrenze sind zukünftig auf die ersten 20 Jahre der Darlehenslaufzeit (ab Zuteilung) zu beschränken!

  •  VWG 40
  •   Silber-Award
6.6.2015  (#1)
Das heißt Sie können die Obergrenze nicht mehr ändern so wie bis jetzt?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.6.2015  (#2)
Was bei er LFZ von 25 Jahren mit der Ober und Untergrenze nach Ablauf der 20 Jahe ist, kannst dann noch nicht sagen.

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