Abrechnung - Du wirst noch eine Abrechnung über das Darlehen bekommen, und da werden dann von der Darlehenssumme
- Beglaubigungskosten, Bearbeitungskosten u. Spesen der Bank und
- Schuldscheingebühr an das FA, Eintragungsgebühr an Gericht und Gebührenauslagen
abgezogen werden, und somit kriegst du NUR die 55.400 ausbezahlt
die 0,8% und 1,2% sollten bei der wohnbauförderung nix verloren haben. die 1,2% sind schon zu zahlen, werden dir aber nicht vom betrag abgezogen. da sollte ein zahlschein vom grundbuchsgericht kommen.
WBF - hast du eine Wärmepumpe in der Förderung? Denn der Betrag für die WP WP [Wärmepumpe] Förderung wird erst nach der Inbetriebnahme durch Installationsfirma - Bestätigung dieser + Bestätigung der Gemeinde einreichen, danach wird erst dieser Teil der Förderung gutgeschrieben!
bei uns... wurde gleich der ganze betrag überwiesen, obwohl wir eine wp haben. aber ruf doch am bestem beim land an. die können dir dann auskunft geben, oder du schaust dir die aufschlüsselung an. diese haben wir vor der überweisung des betrags bekommen.
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