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Ist diese Frage wirklich ernst gemeint? |
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Ich hab keine Ahnung deshalb frage ich ja auch! Danke für diese nützliche Info! Also gut das bedeutet hier muss trotz Baugrund was eingereicht werden und was ? Bzw mit welchen Kosten muss man rechnen? Woher soll man sowas wissen? |
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Frag doch mal bei der Gemeinde nach! |
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Ich empfehle, dir § 14 & 15 der NÖ Bauordnung zu Gemüte zu führen. Außerdem hier eine gute Zusammenfassung, was im Rahmen der Geb-Widmung zulässig bzw. nicht zulässig ist: https://www.raumordnung-noe.at/fileadmin/root_raumordnung/infostand/oertliche_raumordnung/infos_oertliche_raumordnung/Rechtsfolgen/Nutzungsrechte_VI_-_GEB.pdf |
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Würde auch zum hiesigen Baumat schauen mit einer Skizze. Die sagen dir dann was du tun musst um das bauen zu dürfen. |
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@Inzi600 Tschuldigung, war nicht bös gemeint. Ich setze da offensichtlich immer wieder zuviel voraus, wenn ich glaube, dass jedem "gelernten Österreicher" unsere Bürokratie zumindest soweit bekannt sein müsste, dass es völlig klar ist, dass man für einen 70m²-Zubau eine Baubewilligung braucht und die Gemeinde (genauer: der Bürgermeister) Baubehörde ist. Deine Infos zum Bauvorhaben sind ja noch sehr grob. Derzeit kann man dazu folgendes sagen: - du brauchst eine Baubewilligung - um die Baubewilligung musst DU bei der Baubehörde (=Bürgermeister deiner Gemeinde) ansuchen (natürlich schriftlich) und dem Ansuchen ein Bauprojekt (Einreichplan, Baubeschreibung und div. andere Dinge) beilegen. - du brauchst keinen Notar, sondern jemanden, der dir ein Bauprojekt erstellt - das sind z.B. Baumeister/Architekt/Zivilingenieur - die baurechtlich relevanten technischen Belange deines Bauvorhabens (z.B. Statik, Brandschutz, Wärmedämmung udgl.) sollte dieser Planverfasser schon in seiner Planung korrekt umsetzen - das ist sein Job und dafür wird er auch bezahlt) Mehr kann man zum jetzigen Zeitpunkt zu deiner Frage eigentlich nicht sagen. Spezielle Detailfragen kommen allenfalls später im Zuge der Detailplanung bzw. im Baubewilligungsverfahren. Schon im Vorfeld (also vor der Einbringung des Bauansuchens mit (fertzigem) Einreichprojekt kann man natürlich zur Gemeinde gehen und dort mal grob abklären, ob es allenfalls irgendwo ein Problem geben könnte. Noch einige Anmerkungen: Die Bezeichnung "Baugrund" gibts im Grundbuch nicht. Du meinst vielleicht "Baufläche"?? Das hat für dich aber keinerlei Bedeutung bezüglich deines geplanten Bauvorhabens. Die Baubewilligungspflicht eines 70m²-Zubaues hängt nicht von irgendeiner Bezeichnung oder Widmung des Grundstückes ab. Die Kosten des Baubewilligungsverfahrens kann man im Vorhinein nicht exakt voraussagen. Hängt von mehreren Faktoren ab. Einerseits von der Größe deines Projektes und andereseits von der "Intensität" des Verfahrens - da mein ich: wie aufwendig ist die Begutachtung? Wie lange braucht der Sachverständige für sein Gutachten und ein paar Dinge mehr..... im Standardfall wird es irgendwo zwischen €500.- und €1.000.- liegen. Weniger sicher nicht, im Einzelfall kanns aber auch mehr sein. 1 |
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Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort damit ist mir auf alle Fälle schon mal geholfen! Die Gemeinde hatte ich schon gefragt und diese konnte mir leider keine Antwort geben deshalb dachte ich mir ich frag mal in Seiten wie diesen an ob hier eventuell jemand bereits erfahrung, selbst gebaut oder wie auch immer hat. Aber danke dir @Karl10 deine Antwort hilft mir schon mal weiter. Dann weis ich nun jetzt mal was zu tun ist. |
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