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die kärntner bauordnung findest du hier - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000201
relevant sind §§ 7,13,23 und 24. wenn der nachbar 3,71 hoch baut ist das ja eh sehr niedrig - bis 3,50 und 16m² wär's ja bewilligungsfrei... der hübsche ausblick ist kein subjektiv-öffentliches recht und damit uninteressant - offenbar hat die mutter ja auch bis auf 3m an die Grenze gebaut. wer krieg will, findet immer genug grund zum streiten. wenn sie mit ihren einwendungen nicht durchkommt, kann sie auch gleich bei baubeginn eine besitzstörungsklage beim bezirksgericht einbringen... |