Hi! Möchte ein BVH umsetzten und bevor ich zum Bauamt gehe gerne eure Meinung dazu hören: Plan ist es das existierende Carport zu verlängern und meine gesamte Einfahrt zu überdachen inkl. Sektionaltor. Das Problem das ich habe ist das eine Seite meiner Einfahrt bei einer Stützmauer Richtung Nachbar endet. Diese Stützmauer ist ca. 70cm hoch. Sein Grundstück liegt auf niedrigerem Niveau. (siehe Skizze)
In den aktuellen Bauvorschriften lese ich immer "angrenzendes projektiertes Gelände". Was bedeutet das genau, A) mein Ausgangsniveau oder B) das des Nachbarn?
Meine Frage ist nun, wie hoch darf ich ab der OK Stützmauer bauen?
Sicht oder Lebensqualität des Nachbarn werden nicht eingeschränkt da hier Büsche und Bäume sehr dicht wachsen.
Allgemein musst du darauf achten, dass ein Carport mit Sektionaltor kein Carport mehr ist sondern eine Garage und sich dadurch Vorschriften ad Höhe und Abstände zur Grundgrenze ergeben. In OÖ z.B. max. 3m hoch usw...
Soweit ich weiß, gibt es da in Kärnten keine Unterscheidung zw. Garage und Carport was die Abstandsflächen angeht. Normalerweise ist ein Abstand von 3m einzuhalten, außergenommen (u.a.) Gebäude, die max 2.5m hoch sind, gemessen vom projektierten Gelände (siehe § 6 K-BV), das ja bei euch unverändert bleibt. Also bei euch ist dementsprechend die OK der Stützmauer der Bezugspunkt für die Bemessung der Carporthöhe. Wobei ihr wahrscheinlich eh nicht direkt an die Mauer bauen könnt, da ihr traufenseitig wahrscheinlich noch eine Regenrinne braucht, die ebenfalls komplett auf eurer Seite sein muss.
Unsere Nachbarn haben ein Nebengebäude innerhalb von 3m zu unserer Grundgrenze. Unser Gelände liegt auch tiefer (inkl. Stützmauer dazwischen). Wurde genau so bewilligt.
Vielen Dank für eure Antworten, ursprünglich war das Gelände steil abfallend und um Platz zu gewinnen habe ich dann die Mauer errichtet. Regenrinne müsste sich ausgehen da noch ca. 20cm nach der Mauer uns gehören. Werde demnächts mal ins Baumamt maschieren und meine Vorstellungen dort kundtun Danke für eure Infos
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